hallo,
habe eine Frage.Wenn man die mahnungen eines Zeitschriftenabonemmonts übersehen hat und dann ein Inkassobrief mit Zahlungsaufforderung kommt hat man dann auch gleich einn schufaeintrag?kenn mich nicht aus war noch nie in der situation?
Danke
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"Viele grüße"
Inkasso=schufaeintrag?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
nö, einen schufaeintrag als solchen im sinne einer einmeldung mit sicherheit nicht.
kann höchstens sein dass das inkasso im rahmen des inkassoverfahrens eine anfrage zu dir bei der schufa macht. das ist aber keine enimeldung. einfach mal auf den schufaseiten im web schlaumachen...
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"Bässäwissä."
Hallo,
prinzipiell gibt es Inkassodienste die Einmeldungen in die Schufa vornehmen dürfen. Hierzu müssen aber gewisse Kriterien vorliegen: so darf z.B. nicht mit der ersten Mahnung die Einmeldung erfolgen. Sollten Sie die erste Mahnung unbeachtet lassen, hat das Inkassoinstitut prinzipiell das Recht die Forderung als offenen Saldo zu melden.
Sobald die Forderung dann erledigt ist, wird der Saldo auch als erledigt gekennzeichnet, bleibt aber dann trotzdem noch 3 Jahre (glaub ich) erhalten. Daher besser beim Inkassoinstitut nachfragen, ob diese den Eintrag nicht ganz löschen können.
Viele Grüße,
Jörg
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..falsche Schufaeintragungen könnten u.U teuer für das Inkassounternehmen werden (schadensersatz)
aus http://www.augsblog.de/2007/05/22/was-sie-ueber-inkassobueros-wissen-sollten/
...die Drohung mit einem Schufa-Eintrag sehr beliebt. In der Regel ist das aber nichts als heiße Luft: Denn nur unbestrittene Forderungen dürfen Auskunfteien wie der Schufa gemeldet werden. Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben.
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aus computerunddialerbetrug.de
....Eintrag bei Schufa, Creditreform und anderen Auskunfteien?
Dazu ist anzumerken:
Auskunfteien dürfen grundsätzlich nur unbestrittene Forderungen gemeldet werden.
Leider funktioniert dies in der Praxis nicht uneingeschränkt. Rügt ein von einer Eintragung zu seiner Person Betroffener dies gegenüber der Auskunftei, berufen diese sich regelmässig darauf, eine Löschung nur vornehmen zu dürfen, wenn der Meldende zustimme. Diesen haben man gefragt und der habe gesagt, der Eintrag sei richtig. Diese Auskunft entspricht aber nicht der Rechtslage.
Der Löschungsanspruch hinsichtlich falscher Daten bzw. Eintragungen als Schuldner richtet sich gegen den, der die falschen Daten speichert, also gegen Schufa, Creditreform oder ähnliche Einrichtungen.
Dazu gibt es einen entsprechenden Beschluss des LG Düsseldorf Az. 12 O 392/01
. Wenn man sich hierauf beruft, wird die Eintragung in der Regel gelöscht.
Bei ganz hartnäckigen Fällen hilft es, den Bundesdatenschutzbeauftragten zu informieren, sofern man nicht klageweise vorgehen möchte oder kann.
lg
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