Inkassokosten zahlen?

2. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
Sach82
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Inkassokosten zahlen?

Hallo zusammen, ich bin ganz hin- und hergerissen.
Ich habe Ende Juni eine DVD bestellt und war im Glauben sich gleichzeitig online bezahlt zu haben.
Telefonisch wurde mir später mitgeteilt dass ich weder auf eine E-Mail, eine Mailbox-Nachricht, noch einen Brief reagiert habe. Der Anruf erfolgte da ich am 27.08.15 eine Inkasso-Forderung erhielt :

32,83€ Hauptforderung
15,00€ Mahnkosten
49,50€ Inkassovergütung
9,90€ Auslagenpauschale

107,26€

Ich habe umgehend die Hauptforderung an den Versandhandel überwiesen und per Telefon sowie per Einschreiben Kontakt aufgenommen. Kurz geschildert, dass ich nachweislich zahlungswillig bin und deshalb keine Inkassokosten zahlen möchte, Auslagen aber gern begleiche (Mahnkosten). Telefonisch hieß es keine Mahnkosten bisher angefallen - alles weitere mit dem Inkassounternehmen klären. Schriftlich hieß es kein Zurück aus dem Inkasso-Spaß - alles mit dem Inkassounternehmen klären.

Inkassounternehmen angeschrieben: die drohen natürlich und berechnen neuerlich Recherchekosten und eine Bonitätsprüfung plus neue Inkassovergütung = 20,49€ mehr.

Mein Nachbar (immerhin Anwalt) meint nur die Inkassovergütung überweisen und alles andere ignorieren.

Würde zu gern weitere Meinungen hören. Bin echt "angefressen".



-- Editier von Sach82 am 02.09.2015 18:06

-- Editier von Sach82 am 02.09.2015 18:08

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
recki
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 156x hilfreich)

Hallo,

wenn Hauptforderung beglichen ist bist du fein raus, kurzen Widerspruch ans Inkasso und fertig. Mahnkosten 15€? das entspricht 15 Briefen, hast du so vieleMahnungen bekommen? Keinen Brief - keine Mahnkosten. Pro Brief 1€ wäre OK, Inkassokosten - Wofür? Der Handler sollte in der Lage seine Mahnung zu versenden. Wenn dann nicht bezahlt wird Mahnbescheid erstellen, die Kosten musst du begleichen. Das geht alles ohne Inkasso und ist von jedem Kaufmann zu erwarten, alles andere ist Bauernfängerei.

Gruß ré

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Maximal 15 € wären theoretisch zu zahlen gem dieser Kanzlei
http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/
(siehe links die Gebührentabelle)
Wobei eine Klage expl wg Inkassogebühren kurios wäre denn die rechtsprechung ist eher inkassounfreundlich
http://www.dasd-aktuell.de/kosten-von-inkassounternehmen-ganz-uberwiegend-nicht-erstattungsfahig/
http://openjur.de/u/552608.html

Wie ist der name der Inkassofirma ?

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sach82
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Erst mal vielen Dank dass Ihr Euch die Zeit nehmt mir zu antworten.

Angeblich hat der Gläubiger versucht mich zur Zahlung zu bewegen, mich hat allerdings nichts davon erreicht. Laut Versandhandel kam weder Brief noch Mail zurück, somit ging der Fall ans Inkasso.

Den Inkassokosten habe ich umgehend widersprochen, daraufhin folgte eine erneute Zahlungsaufforderung die schon angehoben wurde. Obskure Recherchekosten obwohl sie auf meinen Widerspruch reagiert haben...
Im Netz findet man von "am besten vollständig zahlen" bis "2,50€ fürs Porto" alles dabei...

Ich bin der Forderung sofort nach Kenntnisnahme nachgekommen, habe an den Gläubiger überwiesen der ans Inkasso verweist.

Bei dem Inkassounternehmen handelt es sich um die Atriga GmbH.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wenn du nie einen Brief erhalten hast, bist du ggf. auch gar nicht in Verzug und dann sind auch ganz grundsätzlich keine Verzugskosten zu zahlen.

Ich würde dem Inkasso so etwas in der Art auch schreiben: "Wertes Inkasso. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück mangels Vorlage einer Vollmacht und mangels Verzug. Im übrigen stelle ich in Aussicht, sie wegen gewerblichen Betrugs anzuzeigen. Vom Gläubiger erhielt ich die Information, dass keine Mahnkosten aufgelaufen sind. Anscheinend erfinden Sie also diese 15€ Mahnkosten böswillig. Mich hat nie eine Mahnung erreicht. Sie möchten bitte einen Nachweis führen, dass jemals gemahnt wurde, andernfalls gehe ich zur Polizei und beantrage beim Aufsichtsgericht wegen Betrugs einen Entzug ihrer Lizenz."

Ggf. meckert das Inkasso noch etwas, irgendwann schläft das ein.

Zitat:
Mein Nachbar (immerhin Anwalt) meint nur die Inkassovergütung überweisen und alles andere ignorieren.

Das mag beim kleinen Handwerkerlein und wenn man in Verzug ist auch durchaus OK sein.
Im Masseninkasso bei großen Konzernen gelten aber andere Spielregeln. Da findet nie eine Rechtsberatung statt, nie eine Einzelfallprüfung. Das wird alles auch gar nicht beauftragt und es gibt keine personelle Kapazitäten, weder beim Inkasso noch beim Gläubiger, die Rechtsberatung und Einzelfallprüfung jemals durchzuführen.
Daher fällt bereits die Begründung über die Höhe der Gebühr und es schießt sich auf ein "Schreiben einfacher Art" ein.
Dann aber greift eine zweite Argumentationsschiene über §254 BGB , denn das einzige, was übrig bleibt und was das Inkasso überhaupt noch außergerichtlich tut, ist ein einfaches Mahnbriefchen zu verschicken. Genau das kann der Gläubiger aber selbst.

Du kannst deinen Nachbarn ja mal zum wohl fehlenden Verzug und zu diesen Punkten befragen, eventuell revidiert er dann seine Meinung.

Nicht jeder Richter sieht das so und klar, nicht jeder Anwalt sieht das so, es geht immerhin um die Gebührenordnung, nach denen auch Anwälte ihre Gebühren begründen. Aber es gibt viele tausende Urteile von den täglich damit konfrontierten Amtsgerichten, die Inkassogebühren bei großen Konzernen wegstreichen mit entsprechender Begründung.

Ich habe bis heute kein einziges Urteil gesehen, wo nach Zahlung der Hauptforderung die Inkassogebühr erfolgreich eingeklagt wurde (Versäumnisurteile zähle ich nicht).

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ich würde die Restforderung ebenfalls schrftlich zurückweisen allerdings nicht ganz so heftig wie @mepeisen vorgehen
Zusätzlich im Schreiben , wg der Inkasso Call Agents , die Kontaktaufnahme per telefon untersagen

Atriga schiebt meistens trotzdem noch ein Schreiben des Hausanwaltes nach

Kommt auch daran an wie Du mental drauf bist
Wenn Du deswegen wochenlang schlecht schläfst um am Ende eine Hand voll € zu sparen lohnt sich das nicht







-- Editiert von thehellion am 03.09.2015 08:54

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sach82
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo zusammen, ich war sicher diese Antwort bereits vor drei Jahren getippt zu haben... Ich wollte noch mal erzählen, wie es ausgegangen ist...

Ich hab es damals „durchgestanden".
Ich habe die DVD-Kosten an den Gläubiger selbst überwiesen (der das nicht wollte). Einen Tag später hab ich zur Sicherheit eine Überweisung fertig gemacht, über 5€ - Betreff: angemessene Mahnkosten. Darüber habe ich den Gläubiger und das Inkassounternehmen schriftlich informiert.

Im Anschluss kam ein netter Brief (das erste Mal frei von Drohungen) vom Inkassounternehmen: wenn ich jetzt noch mal 25€ bezahle, dann wäre alles erledigt.
Diesen Brief habe ich tapfer ignoriert und nie wieder was gehört.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung. Es ist für andere, die Hilfe suchen immer hilfreich, auch so etwas dann zu lesen :-)

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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