Inkassokosten und Mahngebühren gefordert, Hauptforderung bereits gezahlt

26. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
missio
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassokosten und Mahngebühren gefordert, Hauptforderung bereits gezahlt

Hallo,

ich habe Anfang August eine Rechnung in Höhe von 25€ aufgrund einer nicht vorhandenen Parkscheibe erhalten. In dem Schreiben war eine Frist von 7 Tagen nach Eingang des Schreibens gesetzt, jedoch wurde mir das Schreiben nur von meinem car-sharing Anbieter weitergeleitet, bei dem es am 01.08. eingegangen war. Zählt in diesem Fall für die Frist der Eingang bei mir oder bei meinem car-sharing Anbieter?
Jedenfalls habe ich es wahrscheinlich verpasst rechtzeitig zu bezahlen und die Überweisung erfolgte erst am 22.08. Ich bin mir aber auch nicht sicher wann die Rechnung bei mir angekommen ist, es kann also sein, dass es sogar noch innerhalb von 7 Tagen bezahlt wurde.
Ein paar Tage später (beim car-sharing Anbieter eingegangen am 23.08.) kam dann eine Mahnung mit Mahnkosten in Höhe von 8€. Diese habe ich dann erst mal ignoriert bzw. vergessen, sodass die Angelegenheit an ein Inkassounternehmen weitergegeben wurde.
Dieses wandte sich dann an mich mit Forderungen in Höhe von 87,29€-25€ bereits geleisteter Zahlungen. Davon 45€ 1,0 Geschäftsgebühr, 9€ Post- und Telekommunikationsgebühr, 0,29€ Zinsen und den 8€ Mahngebühren von der ersten Mahnung.
Diesem Schreiben habe ich per E-mail und per Post widersprochen, da ich nicht bereit bin für 8€ Mahngebühren, die meines Wissens nach nicht mal unbedingt berechtigt sind, derart Hohe Inkassokosten zu zahlen.
Auf meinen Widerspruch reagierte das Inkassounternehmen per E-mail mit dem Hinweis darauf, dass ich die Mahnung (33€) angeblich schon am 12.08. erhalten hätte, was offensichtlich nicht stimmt, da sie beim car-sharing Anbieter erst am 23.08. eingegangen ist und bei mir also frühestens am 24. oder 25..

Wie soll ich darauf jetzt am besten reagieren? Sind die Inkassokosten in der Höhe überhaupt berechtigt?

Vielen Dank,
Gruß

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Ich würde dem IB kurz und bündig schreiben

Wertes IB,

Die HF wurde bezahlt. Weitere Schreiben von Ihnen oder Ihrem RA werden ignoriert und zu keiner Zahlung führen. Einem MB werde ich fristgerecht widersprechen. Ich untersage Ihnen die Datenweitergabe gem. BDSG und die telefonische/außendientliche Kontaktaufnahme.

MfG

Die Frist beginnt mit dem Tag der Zustellung an den Car Shering Anbieter. Dieser hätte das Schreiben eigentlich zurückschicken müssen mit deinen Daten.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Im Endeffekt würde ich sagen, ist der Car-Sharer für die Kosten verantwortlich.
Er hätte eigentlich die Aufgabe gehabt, das direkt zu bezahlen und sich dann in Ruhe von dir das Geld wieder zu holen.

8€ Mahnkosten sind ansonsten ganz grundsätzlich grober Unfug und mit nichts zu rechtfertigen. Maximal 1,50€ bis allerhöchstens 2,50€. Mehr gibt es nicht an Mahngebühren.

Zitat:
Dieses wandte sich dann an mich

Hier wäre für mich spannend, wieso. Sprich: Woher weiß das Inkassounternehmen, dass du der böse Bube sein sollst? Wussten die das von Anfang an und haben "böswillig" immer den Car-Sharer angeschrieben?

Ich würde dem Inkasso schreiben: "Wertes Inkasso. Ihre Angabe, dass die Mahnung bereits am 12.8. eingegangen sein soll, ist offenbar eine dreiste Lüge. Ich habe tatsächlich die Rechnung erstmals am 22.8. erhalten und prompt bezahlt. Die Mahnung selbst ist auch gar nicht bei mir eingegangen, sondern stattdessen beim Car-Sharer und das auch erst laut ihm am 23.8. Hier liegt also mitnichten Verzug vor. Ihre Lügen zum Zeitablauf machen die Sache nicht besser. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Im übrigen sind 8€ Mahngebühr, das wissen sie, jenseits allem, was Gerichte so erlauben."

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
missio
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort,
der car-sharing Anbieter weiß erst seit meinem Widerspruch, dass ich der Fahrer des Autos war. Davor wurde immer nur das car-sharing Unternehmen angeschrieben, das meine Daten auch nicht rausgegeben hat. Das car-sharing Unternehmen hat deshalb nicht gezahlt, weil es nicht wusste ob die Forderung berechtigt ist.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Zitat:
Wie soll ich darauf jetzt am besten reagieren?
ICH würde die Forderung vollumfänglich unter Anheimstellung des Rechtsweges zurückweisen

Zitat:
Sind die Inkassokosten in der Höhe überhaupt berechtigt?

Im Verzugsfall wären 18 € an Inkassokosten zu zahlen (15 € plus 3 € Auslagenpauschale)
http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/

Meiner Meinung nach liegt kein Verzug vor

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Das car-sharing Unternehmen hat deshalb nicht gezahlt, weil es nicht wusste ob die Forderung berechtigt ist.

Aber es hätte den Fall zeitnah klären können und nicht erst drei Wochen warten bis es dich überhaupt mal informiert.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.056 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen