Inkassogebühren von Konzerninternem Inkasso

21. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
fb382005-20
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassogebühren von Konzerninternem Inkasso

Hallöchen,

Folgendes:

Vor einiger Zeit habe ich mir Online was bestellt und als Zahlung den Ratenkauf über Klarna gewählt.
Nach den ersten zwei Raten bin ich aus persönlichen Gründen in Verzug geraten und mir gingen die Zahlungen, trotz Mahnungen, unter.
Soweit mein Fehler, das ist mir durchaus klar.
Nun bekam ich vor ein paar Tagen einen Brief der Firma Ident Inkasso.
Hier werden von mir nun 85,16€ gefordert, die sich einmal aus der Hauptforderung von 56,16€ und Inkassogebühren von 29,00€ zusammen setzen.

Nun liegt mir aber irgendwie in den Ohren, dass die Inkassogebühren von konzerninternen Inkassobüros nicht erstattungsfähig sind.
Ident Inkasso, sowie Klarna haben ihren Hauptsitz in Stockholm, sowie die selbe deutsche Postanschrift, bzw. genau das selbe Postfach in Nürnberg.

Wenn ich nun also nur die Hauptforderung an Ident Inkasso überweise und parallel eine Email an Ident Inkasso sende, mit Begrünung weshalb, wie könnte ich die am besten beziehend auf die Inkassogebühren von konzerninternen Inkassobüros formulieren?

Danke schonmal für ie Antworten. ;-)

Post vom Inkassobüro?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Wieviele Mahnungen sind vom wem gekommen?
Sind diese per Post oder per E-Mail gekommen?
Hast du eine genaue Forderungsaufstellung? (Wenn ja, dann am Besten anonymisiert einstellen)
Kannst du die Hauptforderung nachvollziehen?

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht."

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde hier die Hauptforderung samt zwei bis drei Euro für Briefporto und Zinsen an die Klarna überweisen. Im Verwendungszweck "Nur Hauptforderung + Zinsen + Briefporto". Das Inkasso erst mal ignorieren.

Wenn das alles zum gleichen Konzern gehört, greift hier die Schadensminderungspflicht des Gläubigers. Das, was der Zahlungsdienstleister selbst erledigen muss, auf ein Tochterunternehmen/Schwesterunternehmen auszulagern, ergibt wenig Sinn.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#3
 Von 
connyhaenze
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe auch mit diesem identinkassounternehmen zu tun
ich habe meine rechnungen bei klarna bezahlt trotz zahlungen wurde mir dieses inkassounternehmen auf gehalst
dies ist die reinste abzoge
dieses inkassounternehmen ist so dumm das die nicht einmal wissen was sie schreiben sollen wiedersprüchliche angaben
ich rate jeden dagegen rechtlich vorzugehen das was hier abgeht braucht sich kein verbraucher bieten zu lassen
dies ist krimienel wenn mann nur auf lug und betrug sich bereichert wenn mann sonst keine umsätze macht
last in zukunft die finger weg von klarna ich werde dies auch tun und sofort zu einen anwalt oder zu einer verbraucherzentralle gehen das entlich klarna und dieses identinkasso der prozess gemacht werden kann dies wäre nicht das erste wo klagen stattgegeben wurden
ich habe meine angelegenheit einen anwalt übergeben

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#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Auch wenn es ein Inkassobüro aus dem ABBA Land Schweden ist :

Die Gebühren stehen nur auf dem Papier

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

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