Hallo liebe Community,
ich weiß, dass es nicht besonders gut ankommt, sich neu in einem Forum anzumelden und dann eine Frage zu stellen, die hier schon ein paar Mal aufkam. Bin aber nicht ganz schlau beim Lesen der alten Threads geworden und hoffe nun, dass mir trotzdem jemand helfen kann.
Es geht um eine Mahung von Amazon, die ich (inklusive Mahnungsgebühren) zu spät beglichen habe. Tage später flattert ein Inkassobrief ins Haus. Was muss man nun denn definitiv noch zahlen? Kontoführungskosten? Personen- und Kontoprüfungskosten? Gar die Inkassovergütung? Der Fall ist zwar klar Eigenverschulden, allerdings wurde aus der Hauptforderung ein doppelt so hoher Betrag, den ich als Schülerin ungern zahlen würde. Und wie ist die konkrete Vorgehensweise in so einem Fall?
Vielen Dank für Antworten!
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Inkassogebühren trotz Zahlung?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Hallo,
es kommt drauf an, wann Du die Zahlung gelsitet hast. Ist Deine Überweisung früher bei Amazon eingegangen als die es an das Inkassobüro abgegeben haben, musst Du eventuell nichts zahlen. Ich würde einfach mal beim Inkassobüro anrufen und sagen, dass Du die Hauptforderung bereits am (Datum einfügen) beglichen hast. Oftmals können die Dir dann genaueres sagen.
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Dem möchte ich widersprechen.
Grundsätzlich nicht versuchen etwas telefonisch zu regeln.
Da mangelt es an Beweismittel.
Teilen Sie dem Inkassounternehmen mit, dass Sie Ihre Schuld
beglichen Haben. Mehr nicht.Lehnen Sie weitere Zahlungenm ab.
-Schriftlich, per Einschreiben mit Rückschen.
Heben Sie eine Kopie für sich auf, und erheben Sie Widerspruch
wenn tatsächlich ein Mahnbescheid kommt.
Es gibt da irgendwo Urteile gegen Inkassobüros,
dafür gibt es sicher hier Besserwissende.
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-- Editiert xxsirodxx am 09.01.2012 15:25
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Vielen Dank schon mal für die Antworten! Ich bin nur etwas in Sorge, dass ich am Schluss auf viel höheren Kosten sitzenbleibe, zumal es ja eigentlich alleine meine Schuld ist. Ich muss halt jeden Pfennig umdrehen. Auch ein Verfahren käme mir sehr ungelegen, unbedingt darauf ankommen lassen will ich es nicht.
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Jedoch wird von der einen Seite oft geschrieben, dass Inkassogebühren nicht einklagbar sind, von der anderen dass das eben doch möglich ist.
Bringt es denn überhaupt etwas die Kosten beim Gläubiger zu begleichen, wenn der Fall vom Gläubiger bereits an ein Inkassounternehmen abgegeben wurde?
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-- Editiert lejoa am 09.01.2012 18:17
Die rechtsprechung ist nicht unbedingt inkassofreundlich
Mit der zweckgebundenen Zahlung an den Gläubiger Amazon bist Du m.m aus dem Schneider.
Eine Klage expl wg vorgerichtlicher IB Gebühren eines ext Inkassodienstleisters ist mir bisher nicht bekannt geworden
Schläft nach einigen durchaus nervenden Mahnbriefen ein
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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"
OK, so kann man es natürlich auch machen. Dass es bisher noch keine Klagen wegen der Eintreibung von reinen Inkassogebühren gegeben hat, war mir nicht bekannt, aber ist ein interessanter Fakt.
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