Inkassogebühren rechtens ???

27. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
oldman
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Inkassogebühren rechtens ???

Habe bei einen Inkassounternehmen eine Ratenzahlung über 25 Euro monatlich vereinbart und diese läuft jetzt auch schon 1 Jahr ohne Probleme ! Immer pünktlich gezahlt !

Nun wollen die einen aktuellen Einkommensnachweis in meinem Fall ALG II und 51 Euro Gebrühren damit die Ratenzahlung weitergeführt wird !

Dürfen die die 51 Euro verlangen ???

Und wenn nicht auf was kann ich mich berufen ???

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

wie werden die 51 € begründet ?

Liste mal die Gesamtgebühren auf !
Wie hoch war die Hauptforderung ?

Geh davon aus das dem Inkassounternehmen Deine wirtschaftliche Situation egal ist !

gruß
thehellion

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
oldman
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Es steht da : Nach Eingang der nächsten Rate und des Einkommensbeleges übersenden wir die Teilzahlugsvereinbarung. Für diese Vereinbarung berechnen wir eine einmalige Gebühr in Höhe von 51.75 Euro.

Wie gesagt die Sache läuft schon ein Jahr wurde immer pünktlich gezahlt die Raten und als damals die Ratenvereinbarung gemacht wurde war auch keine Rede von solchen Gebühren und es stand auch nie irgendwo was damals. Finde jetzt auf die schnelle leider nicht die Unterlagen von damals da ich gerade Umgezogen bin. Finde ich trotzdem unverschämt das wäre ja 2 Monate mehr zahlen für mich nur damit die Ihren Spaß haben.

Achso die Hauptforderung war so um die 500 Euro wenn ich mich da recht erinnere.

-- Editiert von oldman am 28.09.2005 12:59:40

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Das ist aber leider gängige Praxis bei Inkassounternehmen. Sie nehemn von Kunden, die Zahlungsbereit sind so viel wie möglich. D.h. wenn sich ein Kunde auf eine Ratenzahlung einläßt akzeptiert er damit immer die komplette Forderung. Den Aufwand für die Ratenzahlung lassen sie sich aber noch obendrauf bezahlen. Ich denke mir es macht da auch wenig Sinn jetzt die Kosten zurückzuweisen, da sie die nicht gleich nach der 1. rate eingezogen haben. Die Frage ist nur, ob sie die 51 Euro bis zum bitteren Ende einklagen würden. Ich würde es darauf ankommen lassen, denn die Hauptforderung und einen Teil der Inkassokosten hast Du bereits abbezahlt, ein Streit vor Gericht ist daher nicht risikolos für das Inkasso.
Einem möglichen Mahnbescheid dann kommentarlos zu widersprechen scheint mir daher erfolgversprechend, da dann nichts mehr kommen würde. Bei einem Verfahren würde ich aber nur mit 40% Chancen rechnen, dass Du gewinnst.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Inkassofirmen halten sich sehr sehr selten an den gesetzlichen Gebühren Rahmen - da brauch ich nicht großartig in den Foren zu stöbern.

Man bräuchte hier die Hauptforderung - und die Gebühren die bereits berrechnet wurden .
Dann könnte man evtl die Gebühren "zurückschrumpfen" !

12 mal 25 bereits bezahlt ? : macht 300 €

Wieso wartet hier jemand mit der teilzahlungsvereinbarung 12 monate ?!
Und die Raten werden in dieser Zeit vereibarungsgem. überwiesen ?

hattest Du bereits mal eine unterschrieben ?

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