Inkassogebühren rechtens?

21. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
gacko
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 3x hilfreich)
Inkassogebühren rechtens?

Hallo zusammen!

Was sollte ich Eurer Meinung nach an "Deutscher Inkassodienst" hier zahlen?
Die HF ist unstrittig...

HF= 300 EUR
Inkassovergütung= 88,64 EUR
mtl. Kontoführungsvergütung= 10,25 EUR
5% über Basiszins auf HF= 4,35 EUR

Gesamtforderung: 403,24 EUR

Danke für eure Antworten!


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Du bist im Verzug? Seit wann?
Im Prinzip nur die Zinsen. Evtl. halt noch was für Briefporto. Also ich würde sagen (wenn die Zinsen richtig berechnet sind) 7€ oder so. im Verwendungszweck "Zinsen + Briefporto" bzw. "Hauptforderung + Zinsen + Briefporto".

Inkassogebühren werden von vielen Gerichten als nicht erstattungsfähig angesehen. Kontoführungskosten sind eifnach nur Unfug und frei erfundener Fantasiekram.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Kein Lastschriftrückläufer ?

Ich würde die HF von 300 plus die 4,35 Zinsen plus 2,50 pro Mahnung des Gläubigers unangekündigt und zweckgebunden direkt an den Gläubiger (Nicht ans Inkassobüro) überweisen
Bei z.b 4 Mahnungen gerunded 415 €
Im Verwendungszweck des Überweisungsträgers "Nur Hauptforderung"





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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

315 ist das und nicht 415. :-)

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

ja ... natürlich nur 315 :sweat:

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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

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