Inkassogebühren ohne 1. Mahnung??!??

11. September 2003 Thema abonnieren
 Von 
tix
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Inkassogebühren ohne 1. Mahnung??!??

Hallo, ich habe schon im Mai eine Bahncard bestellt, und zugegebenermaßen die Bezahlung verschlampt. Jetzt habe ich Post von einem Inkasso-Unternehmen bekommen, die Gebühren betragen 34,17 € bei 60,00 € ursprünglichem Preis.
Da habe ich nochmal in meinen Unterlagen geschaut und festgestellt: die Deutsche Bahn hat mir lediglich eine Zahlungserinnerung geschickt, KEINE Mahnung (denn das müsste ja dann dort draufstehen).
Sind die also berechtigt, den Fall sofort an ein Inkassounternehmen weiterzugeben und das gleich mit solchen Gebühren?
Liebe Grüße Christine

Post vom Inkassobüro?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Specht
Status:
Beginner
(148 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo Frischling,
in einem anderen Forum stellen sich viele auf den Standpunkt, dass Inkassogebühren nicht zulässig sind. Die bisherigen Gerichtsentscheidungen gehen wohl auch in verschiedene Richtungen. Hier ist die Adresse: www.forum-schuldnerberatung.de

mfg specht

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#2
 Von 
Specht
Status:
Beginner
(148 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo tix, ich habe deinen Furenstatus mit Deinem Namen verwechselt, Sorry
specht

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
tix
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hey Specht, danke für den Verweis. Ich werde jetzt erst einmal einen Brief an die Gesellschaft schicken, in dem ich erkläre, dass ich nur den ursprünglichen Betrag + Zinsen bezahle und diesen Betrag auch überweisen. Mal schaun, ob sie damit einverstanden sind.
LIebe Grüße, tix

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Forelle
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo , ich habe jetzt die gleichen "Bahncard - Inkasso Probleme" , also Forderung ohne Zahlungserinnrung und Mahnung wie Tix.
Muß ich die Inkassogebühren zahlen, oder kann ich mich wehren?
mfg Forelle

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
tix
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Bei mir ist es so ausgegangen: Nachdem ich nur den geforderten Betrag ohne die Inkassogebuehren ueberwiesen habe (begleitet von einem Schreiben, indem ich die naeheren Umstaende erklaert habe), wurde mir eine Vorladung zum Amtsgericht fuer die eintreibung der restlichen Gebuehren geschickt. Natuerlich ist das total unfair, aber ich wusste nicht , was ich machen sollte, und so habe ich das Geld bezahlt.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Myo
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 6x hilfreich)

Na super :-(((( ... hab das gleiche Problem. Schreiben vom RA mit ner Forderung von 140 Euro. Keine Ahnung, wie sich diese Summe zusammesetzt.

Ich hab damals noch die "alte" Bahncard50 gehabt (im Abo). Dann kam mit der Reform Post von der Bahn, mit dem Angebot, das Abo weiterzuführen, allerdings nun mit der Bahncard25. Kosten: 50 Euro pro Jahr. Ich lehne schriftlich ab und damit war für mich die Sache erledigt. Es kam auch nichts mehr, keine Bestätigung, keine Rechnung, keine Mahnung, NICHTS !!! Nun nach fast einem Jahr das Schreiben vom Anwalt!!! Habe dort grad mal ne Kostenzusammensetzung angefordert.

WAS KANN ICH TUN ???

Mfg Myo

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mati
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 8x hilfreich)

Also erst mal zu tix - wer sagt denn, dass eine Mahnung nicht Zahlungserinnerung heißen darf??? Fakt ist, dass an die Zahlung erinnert wurde, dabei gibt es keine Formvorschrift, ob im Betreff Mahnung oder Zahlungserinnerung stehen muss. Grundlegend ist jedoch maßgeblich, was in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bahn für die BahnCard steht. Sofern dort sogar ein fester Fälligkeitstermin steht (bspw. fällig 30 Tage nach Rechnungsstellung oder so), tritt ein Verzug automatisch nach Ablauf der Fälligkeitszeit ein, was bedeutet, dass ab dem Verzugszeitpunkt sofort sämtliche Maßnahmen, die zur Eintreibung der Forderung führen und nicht unverhältnismäßig sind, von dem Schuldner zu tragen sind (§§ 280 ff, 286 BGB ). Es steht also dem Gläubiger frei, anstatt sich selbst noch die Arbeit mit Mahnungen etc. zu machen ein Inkassobüro mit dem Forderungseinzug zu beauftragen bzw. könnte sogar sofort Mahnbescheid beantragen.

1x Hilfreiche Antwort

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