Inkassogebühren für nie erhaltene BahnCard/Rechnung/Mahnschreiben

18. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
PepeAnno
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassogebühren für nie erhaltene BahnCard/Rechnung/Mahnschreiben

Hallo,
ich habe zu Anfang des Jahres ein Probeabo für die BahnCard25 abgeschlossen. So wie es aussieht habe ich dieses zu spät gekündigt, was den Vertrag automatisch um ein Jahr verlängert. Dies wurde mir per Email mitgeteilt. Danach geschah monatelang nichts. Da ich keine Verwendung für eine BahnCard habe und von ernsteren Dingen in Beschlag genommen war, bin ich der Sache nicht weiter nachgegangen.
Ende Juni erhielt ich das Schreiben eines Inkassobüros mit der Aufforderung die Kosten für eine BahnCard 25 und Inkassogebühren zu zahlen. Ich schrieb zurück, dass ich einen Beweis über die Beauftragung durch die DB sehen wolle. Darüber hinaus sähe ich die Einschaltung eines Inkassobüros als unangemessen an, wenn mir vorher weder Rechnung, noch die Ware selbst, noch evtl. Zahlungsaufforderung, noch Mahnschreiben zugegangen wären. Der Zahlung widersprach ich.
Das Inkassobüro erwiderte, die DB hätte Rechnung, BahnCard, Zahlungserinnerung und Mahnung verschickt, aber keinerlei Postrückläufe erhalten und gehe deshalb vom Eingang der Schreiben aus. Die Forderung sei deshalb legitim. Einen Beweis über einen Auftrag von Seiten der Bahn erhielt ich nicht. Ich schrieb zurück, dass ich der Forderung weiterhin widerspräche und eine tatsächliche Abtretung der Forderung von der DB an das Inkassobüro anzweifle, es sei denn ich erhielte einen Beweis.
Daraufhin rief ich bei der DB an, beschrieb meinen Standpunkt und erklärte mich bereit die Kosten für eine um ein Jahr verlängerte BahnCard ( 62€ ) zu zahlen. Man bestätigte mir die Version des Inkassobüros, räumte jedoch ein, dass die BahnCard einmal zurückgekommen sei. Allerdings sagte man mir, dass ich die Erstforderung über den Preis der BahnCard nicht einfach bei der DB begleichen könne und mich nun an das Inkassobüro wenden müsse.

Ich bin durchaus bereit die Summe von 62€, die durch meine nicht fristgerechte Kündigung entstanden sind zu bezahlen, da ich sie schließlich verursacht habe.
Den Nichteingang von Rechnung, BahnCard, etc. habe ich jedoch nicht verursacht. Ich sehe deshalb nicht ein die Inkassogebühren zu zahlen.

Wie zahle ich einen Preis, den ich nicht kenne, auf ein Konto, das ich nicht kenne, innerhalb einer Frist, die mir nicht bekannt ist?
Wenn ich keine Rechnung inklusive Zahlungsfrist erhalten habe, wie kommt dann ein Verzug zustande, der Mahnungen und die Einschaltung eines Inkassobüros legitimiert?
Wenn eine der Sendungen zurückkehrt, ist das nicht ein Hinweis, das auch die anderen Schreiben verloren sein könnten und deshalb die Zahlung ausbleibt? Hätte die DB diesem Hinweis nachgehen sollen/müssen, um die Begleichung ihrer Forderung sicherzustellen?
Muss ich für eine nichterhaltene Ware zahlen? Muss ich für eine schon zur Hälfte wertlose Ware (inzwischen nur noch 7 Monate gültige BahnCard) den vollen Preis bezahlen? Oder habe ich Anspruch auf eine Karte, die ab Eingang meiner Zahlung 12 Monate gültig ist?
Muss ich jetzt einfach den Schaden der DB ersetzen oder habe ich auch noch das Recht auf volle Leistung?

Vielen Dank für Ihre Einschätzungen



-- Editiert von PepeAnno am 18.09.2018 23:49

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
So wie es aussieht habe ich dieses zu spät gekündigt, was den Vertrag automatisch um ein Jahr verlängert.

Hast du denn gekündigt? Wenn ja, wann war das? Wie lange wäre der Vertrag noch gegangen?
Hinweis: Es kommt darauf an, wann die Kündigung dort eingeht. Nicht, wann die Bahn sich bequemt, diese zu bearbeiten.

Zitat:
Einen Beweis über einen Auftrag von Seiten der Bahn erhielt ich nicht

--> Beschwerde beim zuständigen Aufsichtsgericht. Dass das Inkasso sich weigert, trotz Aufforderung eine Vollmacht vorzulegen und man doch mal prüfen möge, ob das Inkasso hier korrekt bevollmächtigt wurde, sowie dem Inkasso eine Auflage erteilen möge, in Zukunft nach Aufforderung sofort eine Vollmacht im Original vorzulegen. So eine Beschwerde kostet dich nur Briefporto.

Zitat:
Man bestätigte mir die Version des Inkassobüros, räumte jedoch ein, dass die BahnCard einmal zurückgekommen sei.

Auch wenn es nur mündlich war. Ich würde Strafanzeige gegen die Mitarbeiter des Inkassos einreichen. Dabei angeben, dass die Bahn mündlich eingeräumt habe, es sei zu Postrückläufern gekommen und dass damit das Inkasso vorsätzlich lügt, um insbesondere auch weiterhin auf die Forderung nach Inkassogebühren bestehen zu dürfen.

Zitat:
Man bestätigte mir die Version des Inkassobüros, räumte jedoch ein, dass die BahnCard einmal zurückgekommen sei.

Ich nehme mal an, dass du auch nicht umgezogen bist.

Ich persönlich würde dem Inkasso noch einmal schreiben. Nach dem Motto "Solange keine Vollmacht vorgelegt wird, bin ich zu gar nichts verpflichtet. Ich habe mich wegen der Weigerung, eine Vollmacht vorzulegen, nun beim Aufsichtsgericht beschwert. Ich habe zudem wegen der dreisten Lüge, es habe nie Postrückläufer gegeben, Strafanzeige erstattet. Die Bahn widerspricht dieser Lüge deutlich. Davon abgesehen: Ich habe nie die Ware erhalten, ich habe nie eine Rechnung oder Mahnung erhalten, befinde mich nicht in Verzug. Wenn ihre Mandantin Geld will, soll sie zuerst ihre Leistung erfüllen und mir eine ab heute gültige Bahncard zustellen. Ohne Leistung kein Geld. Inkassokosten ersetze ich mangels Verzug grundsätzlich nicht. Darüber können wir gerne vor Gericht diskutieren. Weitere Bettelbriefe beantworte ich ganz grundsätzlich nicht."


-- Editiert von mepeisen am 19.09.2018 07:51

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