Hallo,
das Inkassobüro (Treuhandinkasso Neustadt/Weinstraße) hat nach äußerst zähem hin und her nunmehr eine Liste mit schwindelerregenden Kosten und Gebühren zukommen lassen und dazu einen Teilzahlungsvergleich, worin ich diese Kosten quasi anerkennen müßte und daneben, alles abtreten soll, was nicht niet- und nagelfest ist.
Muß ich das unterschreiben und wie kann ich prüfen, ob die angeführten Kosten tatsächlich rechtens sind?
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"Mfg Sisyphus"
Inkassogebühren - Muss ich das unterschreiben?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Hallo,
wenn die Hauptforderung berechtig ist, zahlen Sie diese direkt an den Gläubiger und mit dem Hinweis Hauptforderung vom XXXXXX.
Erstatten Sie auch Kosten, die in angemessener Höhe als Schaden beim Gläubiger entstanden sind, weil sie nicht fristgerecht gezahlt haben, z.B. Rülastschriftgebühren etc.
Fordern Sie vom Inkassobüro eine Vollmacht inkl. Forderung an.
Meiden Sie ansonsten jeden konntakt mit dem Inkasso und unterschreiben Sie nix.
Hallo,
das ist ja ein gut gemeinter Rat, aber die Forderung alleine übersteigt meine finanziellen Verhältnisse.
(Entstehung: siehe Ärger m. Inkasso)
Also muss ich irgendwie zu einem Ratenplan kommen nur wie? Wenn ich nicht unterschreibe muss ich die e.V. abgeben - würd ich gerne vermeiden.
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"Mfg Sisyphus"
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Hallo,
wenn ich den Thread mit berücksichtige, dann sehe ich kaum Chancen. Es würde nur funktionieren, wenn Sie dem eigentlichen Gläubiger eine Ratenzahlung herausleiern können, ohne die Berücksichtigung der Inkassokosten. Die Chancen sind dafür nicht gut. Hier hätte leider sehr viel früher gehandelt werden müssen, damit man die Kosten erfolgreich vermeiden könnte.
Erst mal Zeit gewinnen und das Inkassobüro beschäftigen - siehe weiter unten ... -
.....
Jede Inkassofirma ist verpflichtet sich nach aufforderung des "vermeintlichen Schuldners" mittels einer Vollmacht zu legitimiern ( §§ 174,410 BGB
)
Diese Vollmacht wird aus verwaltungstechnischen Gründen meistens "vergessen" dem Mahnbrief mit bei zu legen ! Ein " Manko " welches man ausnutzen sollte !
Ich würde dem Inkassobüro folgendes Fax schicken :
"Ich lehne die Forderung mangels Vorlage der Vollmacht gemäß 174,410 BGB ab"
Die Inkassofirma muß lt BGB die Vollmacht im Orginal (!) vorlegen und (!) die eigentliche
Forderung Muß (!) mit dabei sein !
Die überwältigende Mehrheit der Inkassofirmen reagiert hier jedoch (glücklicherweise) recht hilflos !
Meistens kommt dann nur eine Kopie der Vollmacht : Dies ist nicht rechtens !
( siehe auch OLG Köln Az 16 U 25/99
sowie § 410 ZPO
In diesem Fall würde ich zurückweisen wieder mit ähnlichen Fax :
"Ich beziehe mich auf mein am (datum)... verschicktes Fax ! Ich fordere sie erneut auf mir endlich die Vollmacht gemäß §§ 174,410 BGB
vorzulegen "
( die vom inkasso verschickte Kopie würde ich nicht erwähnen)
oder :
Die Vollmacht wird verschickt aber die Forderung ist nicht beigelgt ! Nicht rechtens !
ich würde wieder zurückweisen mit dem selben fax : ( " ich beziehe mich.....")
oder :
Das Inkassobüro geht in keiner weise auf die Vollmachtsanforderung ein (auch oft)
und verhält sich so als ob es nie eine Anforderung gegeben hätte und mahnt munter weiter !
Nach jedem weiteren Mahnbrief dasselbe Fax (" ich beziehe mich....")
Ich würde hier, abgesehen von der permanententen und peniblen Vollmachtseinforderung,
keinerlei (!) Kommunikation mit dem inkassobüro führen .
In der Zwischenzeit :
Sprich mit dem Gläubiger direkt und versuche eine Ratenzahlung mit Diesem zu vereinbaren verweise auf das neue insolvensrecht und das Du mit diesem Gedanken spielst.
Auf keinen Fall würde ich den Teilzahlungsvorschlag usw unterschreiben !
hättest Du alles viel früher machen sollen.
gruß
thehellion
-- Editiert von thehellion am 21.11.2005 17:14:35
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