Inkassogebühren nach oben offen?

16. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
Norbert Katz
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 8x hilfreich)
Inkassogebühren nach oben offen?

Hallo,

ich habe seit mehreren Jahren eine Mail-Adresse bei GMX, immer als FreeMail-Account. Diese nutze ich nur sporadisch, etwa aller drei Monate. So vermutlich auchim April 2008. Dabei habe ich vermutlich Kosten verursacht in Höhe von 0,60 €,bisher noch keine Ahnung wofür. Aber das bestreite ich ja unter Umständen gar nicht.Auch ist es möglich, dass ich eventuell meine Adresse bei GMX nicht auf dem neuesten Stand gehalten habe, meine Kontonummer hat sich auch geändert ohne das GMX etwas davon wusste. Wie gesagt, ich nutze GMX sehr selten, daher war bei
Umzug und Kontowechsel nicht mein erster Gedanke GMX zu informieren.
Nun habe ich eben diese 0,60 € Kosten verursacht, und GMX versuchte diese natürlich von meinem nicht mehr vorhandenen Konto einzuziehen, was logischerweise nicht gelingt und mir nicht zur Kenntnis gelangt ist.

Dieser Tage erhalte ich nun ein Schreiben eines von GMX beauftragten Inkassounternehmens (siehe Anlage), wo aus den 0,60 € plötzlich 77,48 € geworden sind.

Ich habe durchaus Verständnis dafür das GMX seine 0,60 € gern haben möchte, mit Zähneknirschen auch die 9,60 €, die GMX offensichtlich als Rücklastschriftgebühren verlangt. Aber die Tatsache, dass man 67,28 € an sonstigen Kosten von mir verlangt
gehen über mein Verständnis.

Die Hauptforderung, also 10,20 € habe ich jetzt sofort bezahlt. Aber ich bin nicht willens diese aus meiner Sicht mondsüchtigen Inkassogebühren zu tragen.

Gibt es da wirklich keine Regelung wie weit ein Inkasso-Unternehmen gehen darf mit seinen Gebühren?

Und wie verhalte ich mich jetzt?

Vielen Dank für Ihre Antworten

N.K.

PS: Das inkassoschreiben gibts hier zu sehen: http://1mb.at/uploads/16.06.2008_00:37:27_gmx_inkasso.jpg

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die geforderten Inkassogebühren sind nicht mal ansatzweise durchsetzbar.
Eine Begrenzung der Gebühren nach oben gibt es leider nicht. Ein Inkassobüro darf fordern was es meint was der Kunde bereit ist zu zahlen.
Freie Marktwirtschaft eben
Die Durchsetzungsfähigkeit vor Gericht steht natürlich auf einem Blatt.Deswegen gelten Inkassobüros in punkto Inkassogebühren als extrem klagescheu
Hast Du die 10,20 aufs kto von BID überwiesen oder (hoffentlich) an gmx ?)

lg


-- Editiert von thehellion am 16.06.2008 07:59:01

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#2
 Von 
Norbert Katz
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo und danke für die Antwort.

Ja, ich habe an gmx direkt überwiesen, aber ich habe gerade festgestellt, dass die Überweisung zurückgekommen ist, da falsche Kontonummer.
Bei GMX ist leider nichts dergleichen zu finden auch nicht im Impressum.
Kennt hier jemand eventuell eine Kontoverbindung von GMX?

Ansonsten hoffe ich deine Worte sind in Gottes Gehörgang :-)
Also ist damit zu rechnen, dass BID noch zwei- bis dreimal zappelt und dann aufgibt?

Gruß N.K.

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#3
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Wenn die Kontonummer nicht mehr vorhanden ist wäre die zweckgebundene Zahlung der 10,20 auf das Konto der Inkassofirma eine Alternative.
Auf dem Zahlungsträger unter Verwendungszweck vermerken :
Nur Verrechnung mit Hauptforderung.
Dieser Zusatz muß enthalten sein sonst erfolgt Verrechnung gem § BGB 367 zuerst mit den eigenen Gebühren







-- Editiert von alucard2005 am 17.06.2008 08:06:28

-- Editiert von alucard2005 am 17.06.2008 08:08:15

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Norbert Katz
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke,

dann fiel mir noch ein die GMX-Hotline anzurufen. Die erste Dame wollte mir partout ohne Rechnungsnummer die Kto-Nr. nicht geben (die wissen schon warum). Bei der zweiten hats dann geklappt.

So nun harre ich mal der Dinge die da kommen.

Aber danke an euch.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Wenn BID sich wg der Gebühren bei Dir meldet noch mal hier posten


lg

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