Hallöchen,
ich habe eine Rechnung vergessen zu bezahlen. Als ich die Rechnung dann bezahlt habe, flatterte von einer Inkasso-Firma ein Brief rein. Da es sich wohl überschnitten hatte, wendete ich mich an den Gläubiger und der versprach mir das an die Inkasso-Firma weiter zu leiten. Das funktionierte auch gut und ich bekam vom Inkasso ein Brief, dass die Akte geschlossen sei. 2 Wochen später kam per E-Mail auf einmal eine Forderung der Inkasso-Firma über 67,00€ für Ihre Auslagen, die ich jetzt begleichen soll. Muss ich das bezahlen, obwohl die Akte ja geschlossen war? Die Inkasso-Firma sagte nach Anfrage, dass das Schreiben ein Versehen wäre und die Mail gilt...
Vielen Dank!
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Inkassoforderung trotz geschlossener Akte?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Solche E-Mails landen doch in einem Spam-Ordner, haben dich also nie erreicht. ;-)
Das Inkasso kann viel behaupten, wenn der Tag lang ist. Ich würde niemanden dort anrufen und auch niemanden bezahlen. Wieso auch? Der Gläubiger hat sein Geld und das Inkasso selbst kann nicht klagen. Wenn es Geld will, soll es beim Gläubiger vorsprechen.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Vielen Dank, dass hatte ich mir auch schon so gedacht. Meine Angst ist nur, wenn der Gläubiger jetzt doch einen Anwalt schickt....dann wird es ja noch teurer....Oder könnte man dann in den Widerspruch gehen, da ich es ja schriftlich habe, dass die Akte geschlossen wurde und natürlich keine Mails bekommen habe.
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quote:<hr size=1 noshade>Solche E-Mails landen doch in einem Spam-Ordner, haben dich also nie erreicht. ;-) <hr size=1 noshade>
Zum einen hat man auch die Pflicht den Spamordner zu kontrollieren, zum anderen hat der TE den Eingang ja dummerweise bestätigt.
quote:<hr size=1 noshade> da ich es ja schriftlich habe, dass die Akte geschlossen wurde <hr size=1 noshade>
Was nicht verhindert das die Akte wieder geöffnet wird. Dem Satz sollte man also keine Bedeutung zu messen.
Aber zum Glück klagen die Inkassos ihre Unfugebühren nicht ein.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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