Inkassobüro, Vollstreckungsbescheid aus 1987

25. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Samcos
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Inkassobüro, Vollstreckungsbescheid aus 1987

Hallo,

ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Ich bin für jede Hilfe dankbar.

Folgender Sachverhalt:

Im Februar dieses Jahres erhielt mein Vater ein Schreiben eines Inkassobüros Sirius. Sie verlangten eine Forderung in Höhe von 365,- Euro aus eines Vollstreckungsbescheides aus dem Jahre 1987 der RheinlandVersicherung.

Mein Vater kann sich an den VB und an die Forderung nicht erinnern. Auch haben wir in den letzten 20 Jahren kein Brief o.ä. erhalten.

=> so Vater hat nicht reagiert.

Ende März kam ein weiteres Schreiben mit einem SuperAngebot, gegen eine Zahlung in Höhe von 295,-Euro würde die ganze Forderung als erledigt angesehen.

=> Vater hat nicht gezahlt

so Anfang Mai stand der Gerichtvollzieher vor der Tür.

So, dann hat Vater am 05.05.2007 einen Brief an Sirius geschrieben, in dem er die Forderung aufgrund fehlender Vollmacht zurückweist lt. §174BGB.

So heute die Antwort:

Zitat "

Sehr geehrter Herr XXXX,

wir bestätigen den Erhalt Ihres Schreibens vom 05.05.07 und teilen mit, dass mit Datum 24.04.07 ein entsprechender Vollstreckungsauftrag durch unsere Rechtsanwälte gestellt wurde.

Eine Mitteilung seitens des zuständigen Gerichtsvollziehers haben wir bereits oder werden diese in kürze erhalten.

Mit freundlichen Grüßen


Aber die Vollmacht wurde uns trotzdem nicht zugestellt.

Wie sollen wir weiter verfahren,bin für jede kompetente Antwort dankbar.

ich muss noch dazu sagen, dass Vor- und Familienname vertauscht wurden. Außerdem ist mein Vater nicht im Stande zu bezahlen. Er ist 53 Jahre alt und bezieht Erwerbsminderungsrente in Höhe von ca. 600 Euro mtl. Schulden usw. bestehen ansonsten nicht.

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17 Antworten
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#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Eine Zurückweisung mangels Vollmacht funktioniert nur innerhalb der ersten 2 Wochen, da sie unverzüglich geschehen muss. Weiterhin funktioniert das ganze Spiel nicht, wenn bereits ein Titel vorliegt.
Ansonsten ist die Angelegenheit noch nicht verjährt. Sofern nicht gezahlt wird, wird der GV hier wohl die eidesstattliche Versicherung abnehmen.

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#2
 Von 
Samcos
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Erstmal danke für deine Antwort.

Ich hab auch heute einen Brief an das Amtsgericht geschrieben mit der Bitte um Akteneinsicht.

Muss mir das Inkassobüro trotzdem nicht eine Vollmacht vorzeigen, sonst könnte sich ja rein theoretisch jeder auf den VB berufen und Geld einfordern?!

Wie sieht es mit Verwirkung aus? Immerhin hat sich keiner bemüht in den letzten 20 Jahren den VB einzutreiben?!

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#3
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

wie geschrieben: Die zurückweisung mngels Vollmacht muss unverzüglich erfolgen. 2 Monate fallen nicht in diesen Rahmen.

Mit der Verwirkung gibt es unterschiedliche Ansätze, auch in der Rechtssprechung. Daher kann hier wohl nichts verbindliches gesagt werden.



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#4
 Von 
Samcos
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja gut. Es wurde halt nach dem zweiten Brief widersprochen. Der Erste konnte ja auch irgendwo verloren gewesen sein...

Ich habe heute mal mit der Versicherung gesprochen, wie es aussieht haben Sie die Forderung an das Inkassobüro verkauft. d.h. den Titel hat wohl das IB selbst. Das konnte mir der Mitarbeiter auch nicht genau sagen, oder er wollte es auch nicht.

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#5
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Du kannst auch mal davon ausgehen, dass die Versicherung auch nicht über jeden säumigen zahlen Bescheid weiß. Die werden die alten Vorgänge regelmäßig verkaufen.
Was die verlorenen Briefe angeht: So viele Briefe wie angeblich verloren gehen...

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#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Besteht seitens des Vaters die EV ?

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#7
 Von 
Samcos
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein, keine EV.

Wie gesagt, keine Schulden, garnichts. An den VB kann er sich auch nicht erinnern oder an diese Versicherung.

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#8
 Von 
MonteParker
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

in meinem Bekanntenkreis trat jüngst ein ähnliches Phänomen auf: Hier war die Forderung allerdings angeblich aus dem Jahr 1988. Ansonsten war alles genauso gelaufen wir bei Dir...
Klingt für mich irgendwie dubios...

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#9
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
Samcos
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

wer der Eigentümer der Forderung aus dem VB ist, das weis ich leider nicht.

Meine telefonische Anfrage bei der Versicherung ergab, dass Sie die Forderung nicht mehr haben, dh. wurde verkauft.

Vom Amtsgericht habe ich auch heute eine Antwort bekommen. Akteneinsicht nur durch einen Anwalt oder direkt in der Geschäftsstelle!

Gerichtsvollzieher war auch heute zum zweiten mal hier, hat einen Brief hinterlassen, mein Vater soll spätestens in 14 TAgen die EV abgeben ansonsten Haftbefehl.

Ist es den so schwer ein Kopie des Vollstreckungsbescheides zu erhalten ohne gleich einen Anwalt zu beantragen und zusätzliche Kosten anzuhäufen??

Verjähren eigentlich die Zinsaufwendungen aus einem VB mit den Jahren falls diese nicht 20 Jahre gemahnt wurden?!

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#11
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

@Samcos

Die Zinsen verjähren, wenn diese vom Gläubiger nicht alle vier Jahre tituliert worden sind.

-----------------
"Scientia potentia est."

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#13
 Von 
Samcos
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke.

Der GV hat bei einem letzten Besuch eine Kopie hinterlassen. Es hat Ihn nicht das IB beauftragt, sondern eine Rechtanwaltskanzlei. Als Anlage ist eine Forderungsaufstellung. Die Inkassogebühren sind jetzt nicht aufgelistet sonder nur folgende:

Hauftforderung aus 1987: 98,83Euro
Kosten : 82,46Euro
Zinsen seit 1987: 152,65Euro
also insgesamt 333,94Euros.

Was mich jetzt stutzig macht: es sind 3mal Kosten aufgelistet für "übernommene Zwangsvollstreckungskosten", nämlich aus dem Jahren 09/1987, 12/1987 und 12/1995!

Es war aber noch nie vorher ein GV bei uns! Diese Jahr zum ersten mal...

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#14
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Die Zwangsvollstreckungskosten müssen belegt werden. Eine einfache Forderungsaufstellung (vor allen Dingen nach 20 Jahren wo man als Schuldner nichts mehr nachvollziehen kann) reicht nicht. Auch muss der Titel - wie bereits oben beschrieben - auf den aktuellen Gläubiger umgeschrieben sein. Den Zinsen kannst du ebenfalls widersprechen (sofern diese nicht durch einen extra Kostenfestsetzungsantrag festgesetzt wurden - wovon ich mal ausgehe), d.h., dass die Kosten wie oben aufgelistet (09/1987, 12/1987 und 12/1995) nicht getragen werden müssen. Das weiß auch der Gerichtsvollzieher! Wenn er denn ein ordentlicher ist!

Sind allerdings Kosten festgesetzt worden, so sind auch darauf Zinsen zu zahlen.

An deiner Stelle würde ich jetzt so verfahren:

Setze dich (bzw. dein Vater) mit dem Gerichtsvollzieher in Verbindung und suche ihn nach Terminabsprache in seinem Büro auf. Er soll dir alle Vollstreckungsunterlagen vorlegen. Kann er dies nicht, sondern nur den Titel, dann würde ich die Hauptforderung zahlen und den anderen Kosten und Zinsen widersprechen. Der beauftragende RA kann dann nichts mehr unternehmen, da er es selbst bzw. der Gläubiger versäumt hat Kosten und Zinsen für die letzten 20 Jahre festsetzen zu lassen. Sein Pech und nicht deins!

-----------------
"Scientia potentia est."

-- Editiert von Was weiß ich? am 03.06.2007 18:46:48

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#15
 Von 
Samcos
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

So hatten wir es auch vor. Wie gesagt, da wir uns an die Forderung und alles andere nicht erinnern können, wollen wir natürlich auch erstmal sehen ob der VB auch auf meinen Vater ausgestellt wurde. Steht dort eigentlich das Geburtsdatum, damaliger Wohnort usw. Könnte ja eventuell auch eine Verwechslung vorliegen...

Falls der Titel wirklich auf meinen Vater lauten sollte, dann wird natürlich erst die offene Forderung beglichen.

Wie erkenne ich ob die Kosten plus Zinsen festgeschrieben wurden?! Wir haben ja wegen dieser Sache in den letzten 20 Jahren keine Briefe bekommen!

Ahja im Brief von den RA an den GV steht als Anlage : Forderungkonto, Vollstreckungsunterlagen

Termin beim GV ist in 14 Tagen

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#16
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

> Wie erkenne ich ob die Kosten plus Zinsen festgeschrieben wurden?! <

Das erkennst du daran, dass dir der GV eine vollstreckbare Ausfertigung eines sog. 'Kostenfestsetzungsbeschlusses' vorlegen muss!

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"Scientia potentia est."

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#17
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Kleine Korrektur an dieser Stelle:

Zinsen lassen sich nicht durch einen Kostenfestsetzungsbeschluss festsetzen. Dazu hätte ein neuer Mahnbescheid geschickt werden müssen.
Die Vollstreckungskosten müssen getragen werden. Diese verjähren erst nach 30 Jahren.

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