Inkasso/Mahnbescheid

9. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Gamba
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso/Mahnbescheid

Hallo Allerseits,

ich habe einige Fragen zum Thema Inkasso/Mahnbescheid.

Der Sachverhalt:
Ich habe mich bei einem Stromlieferanten (Firma A) angemeldet, welcher unmittelbar nach der Anmeldung insolvent wurde. Durch diesen Vorgang wurde ich mit Notstrom des lokalen Stromlieferanten (Firma C) beliefert und habe diesen bezahlt.

Vor einiger Zeit bekam ich ein Schreiben der Nachfolgegesellschaft des insolventen Stromlieferanten (Firma B) mit einer Abrechnung und der Zahlungsaufforderung inkl. Inkassoandrohung und der Kopie des Amtsgerichtes, dass diese Firma Rechtsnachfolger von Firma A ist.

Da ich kontinuierlich Zahlungen für Strom an den Notstromversorger geleistet hatte, widersprach ich der Abrechnung wies detailliert auf meine Zahlungen hin.

Als nächstes erhielt ich ein Schreiben eines Inkasso-Unternehmens, welches den halben Rechnungsbetrag aus Stromlieferungen an Auslagen aufschlug und die Zahlung der Gesamtschuld auf ein eigenes Konto forderte.

Das Inkassounternehmen wies auf die Nachfolgegesellschaft (Firma B) als Auftraggeber hin. Für mich war aber nicht erkennbar, ob das Inkassounternehmen tatsächlich beauftragt war. Es lagen Rechtschreibfehler im Schreiben vor, so dass ich die Seriosität stark bezweifeln musste.

Meine Anfrage beim Notstromversorger (Firma C) führte zur Aussage, dass die Rechnung der Nachfolgegesellschaft (Firma B) wohl korrekt sein. Also zahlte ich die Stromrechnung an die Nachfolgegesellschaft des Stromlieferanten (Firma B).

Anschließend habe ich das Inkassounternehmen um eine Legitimation gebeten und auf die bezahlte Forderung hingewiesen.

Als nächstes kam Post vom Anwalt, der noch immer die Stromforderungen auswies und die Nebenkosten noch etwas erhöhte.

Außerdem wies der Anwalt auf mehrfache Mahnungen hin.

Ich schrieb dem Anwalt mit Fristsetzung, er möchte mich darüber informieren, wann ich gemahnt worden war und dass die Forderung erloschen ist.

Mittlerweile fordert der Anwalt nur noch die Kosten des Inkasso-Unternehmens und setzt mit zwei gleichzeitigen Schreiben, die am selben Tag beim Anwalt rausgehen und auch gleichzeitig bei mir eintreffen zwei verschiedene Zahlungsfristen.

Meine Fragen:

1.
Befand ich mich im Zahlungsverzug ohne dass mein Einspruch beantwortet wurde?

2.
Muss sich ein Inkassobüro nicht wenigstens ordentlich legitimieren? Ich kann doch nicht einfach an einen Wildfremden zahlen, der mir von keinem vorher namentlich genannt wurde.

3.
Muss ich die Nebenkosten, also die Inkassokosten jetzt auch noch zahlen?

Danke für's lesen und danke für die Antowort im voraus.

Post vom Inkassobüro?

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7 Antworten
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#1
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

Zunächst hat man den Eindruck, daß Du doppelt bezahlt hast, oder ? Einmal für den Stromlieferanten und dann für den Stromlieferanten, der nicht geliefert hat, das kann schon mal nicht sein, Zahlung ohne Gegenleistung. Dann geht es nicht an, zweimal Mahnkosten zu berechnen, zum Einen scheinbar für eine unberechtigte Forderung und zum Anderen entweder RA oder Inkasso, aber nicht beides.

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" Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Friedrich Dürrenmatt)"

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#2
 Von 
Gamba
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Einwand ist richtig, auch mein erster Eindruck war hier, ich soll doppelt zahlen.

Der Notstromversorger sagte aber, ich hätte zwar in der Zeit gezahlt, jedoch wäre der gezahlte Betrag in der Abrechnung für den Notstromzeitraum aufgegangen.

Das dabei mein Zahlungszeitpunkt vor der Notstromversorgung liegt war denen egal. Was man hat, dass hat man und verrechnet es auch.

Ich gehe jetzt also mal davon aus, dass ich nicht doppelt gezahlt habe und stromtechnisch alles seine Richtigkeit hat.

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#3
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

Verstehen kann man das eher schwer, man sollte evtl. die Kw/h mal vergleichen, also vor der Zeit und dann während der Zeit

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" Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Friedrich Dürrenmatt)"

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#4
 Von 
Gamba
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich werde die Zählerstände gerne nochmal vergleichen.

Dies habe ich im ersten Moment nicht gemacht, da so ein Schreiben vom Inkasso-Büro einen schon mal einschüchtert.

Ich gehe aber davon aus, dass hier alles korrekt ist.

Wie komme ich jetzt aber problemlos aus dem Griff der Inkassofirma und dieses Anwaltes heraus.

Der Anwalt besteht ja weiterhin auf der Bezahlung der Inkassogebühren.

Und ich sehe es nicht ein, diese zu bezahlen. Aus meiner Sicht war ich nicht im Zahlungsverzug, da mein Einspruch von der Nachfolgefirma nicht beantwortet wurde.

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#5
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

Entweder Inkasso oder RA, das ist verzwickt,kannst Du nicht mal die Zahlen kurz auflisten. Für wieviel Tage werden denn überhaupt Forderungen erhoben?

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" Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Friedrich Dürrenmatt)"

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#6
 Von 
Gamba
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hauptforderung des Stromlieferanten:
ca. 100 EUR

Dann Inkassobüro:
Hauptforderung (100,00)
zzgl. Zinsen v. ca. 1,00 EUR
zzgl. Inkassokosten von ca. 44,00 EUR

Dann Anwalt:
Hauptforderung (100,00)
zzgl. Inkasso v. ca. 44,00
zzgl. anwaltliche Geb. v. ca. 14,00
zzgl. Auslagen von ca. 2,00
(jetzt ohne die Zinsen vom Inkassob.)

Nach Zahlung der Hauptforderung jetzt durch Anwalt:
Inkassokosten v. ca. 44,00
zzgl. Zins für Inkassogeb.
zzgl. Kontoführung RA v. ca. 1,50
zzgl. Auslagen des RA ca. 2,00
zzgl. Zins für RA Kosten

Und die round about 50 EUR möchte ich nicht zahlen, da ich nach meiner Meinung nicht im Zahlungsverzug war.

Deshalb hierzu noch mal meine Fragen:

1.
Befand ich mich im Zahlungsverzug ohne dass mein Einspruch seitens der Stromfirma beantwortet wurde?

2.
Muss sich ein Inkassobüro nicht wenigstens ordentlich legitimieren? Ich kann doch nicht einfach an einen Wildfremden zahlen, der mir von keinem vorher namentlich genannt wurde.

3.
Muss ich die Nebenkosten - also die ca. 50 EUR Inkassokosten - jetzt auch noch zahlen?

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#7
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

Hallo, Deine Zweifel bezüglich einer Legitimation scheinen berechtigt zu sein, die müssen eine Zulassung haben, dann liegt eine Doppelbelastung vor, RA + Inkasso. Inkasso können, wenn überhaupt höchstens in der Höhe der RA-Gebühren verlangen, wenn Du mal siehst wieviel der RA berechnet, da ist ok von der Höhe (http://www.anwaelte-beraten-online.de/index.php?action=calculator&action_2=form), hier kannst Du die Gebühren ausrechnen, ABER die Inkassokosten von 44,-- liegen völlig daneben. Guck Dir mal die Tipps an, die ich im Forum nochmal an oberste Stelle gestellt habe

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" Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Friedrich Dürrenmatt)"

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