Hallo,
ich habe folgenden Sachverhalt:
Ich wurde beim "Schwarzfahren" (Erschleichung von Leistungen) ertappt und gerichtlich mit einer Geldstrafe i. H. v. 120 Euro abgestraft (Zahlungsaufforderung noch ausstehend). Nebenbei: War mir als armer Student eine Lehre.
Nun hab ich von einem Inkassobüro drei separate Schreiben bekommen, worin ich zur Zahlungsaufforderung von jeweils ca. 130 Euro gebeten werde.
Meine Frage ist nun:
Ist die vom Gericht verhängte Geldstrafe mit den "Schwarzfahrten" abgegolten bzw. kann eine zusätzliche Forderung
von Seiten des Gläubigers entstehen?
In den Schreiben des Inkassobüros sind zwei Fahrten, welche u. a. auch in dem vom Gericht aufgelisteten Strafbefehl stehen, aufgelistet. Die dritte Fahrt ist mir nicht bekannt bzw. ich war zu diesem Zeitpunkt nicht mit den Verkehrsmitteln des Gläubigers unterwegs.
Was ist der nächste Schritt, den ich tun muss/sollte? Zahlen? Abwarten, auf gerichtliches Schreiben und damit weitere Kosten auf mich nehmen? Ausweg?
Danke vorab für das Feedback
Inkasso/Erschleichung von Lstg.
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Das eine ist die Strafe selbst. Die zahlst du auch nicht an irgendein Inkasso. Sondern je nachdem, wo das Gericht das Geld hin haben will.
Das zweite ist völlig separat ein zivilrechtlicher Anspruch auf Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeldes (ggf. mit Inkassogebühren).
Dem einen Fall, wo du es gar nicht warst, würde ich schon mal widersprechen. Du musst natürlich nur bezahlen, wo du auch wirklich schwarz gefahren bist. Es stellt sich ansonsten schon mal die Frage, warum das Inkasso daraus drei separate Fälle macht. Man sollte eigentlich Anspruch drauf haben, dass die beiden Schwarzfahrten zusammengefasst werden. Zumindest soweit dass man die Inkassokosten nicht doppelt zahlen muss.
Ok, das mit dem gesonderten zivilrechtlichen Anspruch leuchtet mir ein.
Zumindest kann ich ein Schreiben aufsetzen worauf ich auf den Originalbeleg bestehe und die Herabsetzung der z. B. Adressermittlungskosten (Adresse war ja zumindest nach dem ersten Schreiben ermittelt und somit bekannt zumal ich ja dort gemeldet bin und war)
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Kann ich dann wenigstens die Mahngebühren und die Adressermittlungskosten (jeweils gesondert bzw. 3 mal vom Inkassobüro erhoben-->drei Schreiben) beanstanden?
Ich bin der Meinung ein Schreiben hätte ausgereicht mit der Auflistung aller 3 Fahrten etc. und einmaliger Erhebung der Gebühren (Mahngebühren, Adressermittlungskosten etc.)
Ich dachte, das dritte bist du das gar nicht gewesen? Wieso also das dritte nicht vollständig zurückweisen?
Ansonsten habe ich doch schon geschrieben, dass man die zwei Fälle ggf. zusammen fassen muss.
ja mein ich ja
Du hast einen Strafbefehl auf Zahlung von EUR 130 erhalten?
Normalerweise beantragen die Staatsanwaltschaften bei einmaligen Schwarzfahren keine Strafbefehle.
naja ich habs erst im weiteren textverlauf meines ersten Beitrags erwähnt, es waren insgesamt drei Fahrten.
Und jetzt?
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