Inkasso und Vertragskündigung wegen Rücklastgebühren

13. April 2015 Thema abonnieren
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fb412144-72
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Frischling
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Inkasso und Vertragskündigung wegen Rücklastgebühren


FORUM ARBEITSRECHT
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13.4.2015 / 11:01
Von fb412144-72
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Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso nach Rücklastgebühren
Hallo,
Ich bin Kunde bei simyo und erhielt nun ein Schreiben von realInkasso ( (versendet am 31.3.2015)...angeblich schulde ich Simyo 187€.
Hier die Auflistung:

187,57€ Hauptforderung
1,23€ Verzugszinsen auf Hauptforderung vom 23.09 bis 31.3.
13,50€ Mahnkosten des Auftraggebers
59,40€ Inkassokosten
16€ Ermittlungskosten
Also insgesamt 277,70€
In dem Schreiben heisst es ausserdem, dass mein Flatrate- Vertrag fristlos und ausserordentlich gekündigt wurde.

Nach aufwendiger Nachforschungen ( denn dem Inkassoschreiben lag keine Aufschlüsselung der Hauptforderung bei), stellte sich heraus, dass sich aufgrund zurückgegangenen Rechnungen, die ich aber natürlich im Anschluss immer selbsttätig überwiesen hatte, Rücklastgebühren (in den Monaten Februar, März, April, Mai, September, Oktober, November 2014 und Februar 2015--Höhe: Ca. 60€---8,50 pro Rücklast) gesammelt hatten. Zusätzlich solle ich die Grundgebühr für meine Flatrate (19,90€) bis zum Ende des Vertrags zahlen, auch wenn dieser gekündigt sei, als Schadensersatz. Daraus ergäben sich die 187€.
Die offenen Rücklastgebühren seien wohl per E-Mail angemahnt worden. Diese habe ich leider nie erhalten. Auch wurden die Rücklastgebühren auf keiner der folgenden Monatsrechnungen erwähnt und Simyo buchte weiterhin jeden Monat die Rechnung ab, zuletzt Anfang April. ich bemerkte also nicht, dass diese Kosten entstanden sind.
Nun verwies mich Simyo an RealInkasso, denn sie hätten nach Abgabe an die Inkasso nichts mehr mit meinem Fall zu tun. Es wurde mir nahegelegt mich dort zahlungswillig zu zeigen, dann würde RealInkasso wohl auf die Vertragskündigung verzichten und ich müsse nur die Rücklastgebühren und Inkassokosten tragen.
Das komische ist, dass ich letztes Jahr eine Rechnung bedeutend zu spät bezahlt hatte. Daraufhin mahnte mich real Inkasso ab und ich beglich die Forderung. Damals, und das war im Juli, wurden die Rücklastschriftgebühren in der Forderung der Inkasso nicht erwähnt---da hätten doch die Rückläufergebühren von Februar bis Mai auch schon aufgeführt werden können...warum hat das jetzt ein Jahr gedauert...erscheint mir komisch....


Nun meine Fragen: war es ausreichend, die Rücklastgebühren lediglich per Mail anzumahnen, auch wenn Simyo selbst sagt, dass diese Schreiben öfter mal im Spamordner landen? Ist das Vorgehen der Inkasso gerechtfertigt? Kann ich mich gegen die Höhe der Kosten wehren? Ist es sinnvoll die Hauptforderung an Simyo direkt zu überweisen oder ist das sinnlos, weil jetzt anscheinend RealInkasso mein Hauptansprechpartner ist?
Ist es rechtens, das die Inkasso jetzt entscheidet, ob mein Vertrag bei Simyo bestehen bleibt? Ist es rechtens, dass ich nach der Kündigung des Vertrags die volle Höhe der monatlichen flatrate-Gebühr zahlen muss? Ist die Höhe der Rücklastgebühr gerechtfertigt und bildet dieser Verzug überhaupt eine ausreichende Grundlage für eine Kündigung des Vertrags?

Vielen Dank für eure antworten

P.s. ich weiss, ist natürlich blöd, dass die Rechnungen überhaupt erstmal zurückgegangen sind, aber ich bin momentan hartz 4 Empfänger und Simyo bucht immer meist erst um den 20. jeden Monats ab und da ist mein Konto oft schon geleert. :(


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11 Antworten
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#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Die SIM ist deaktiviert? Dann wird die Kündigung auch nicht mehr umkehrbar sein.
Prüfe noch mal sorgfältig die Rechnungsdaten. Wenn keine Gebühren für Rücklast irgendwo auftauchen, warst Du eigentlich dafür nicht in Verzug. Wie hoch waren die höchsten Rechnungsdaten? Über 75€? Keine schriftlichen Androhungen zur Abschatung/Kündigung erhalten?
Nachtrag: Die Nachfrage wegen Rechnungsdaten etc. ergibt sich hieraus:
http://dejure.org/gesetze/TKG/45k.html


-- Editiert von Mr.Cool am 13.04.2015 12:29

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Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#2
 Von 
fb412144-72
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 7x hilfreich)

Das komische ist, dass meine Karte nach wie vor nicht deaktiviert ist. Die Rechnungen habe ich jeden Monat per PDF in meiner simyo App bekommen, da sind die Rücklastgebühren nicht aufgeführt. Es müssten etwa 68€ Rücklastgebühren sein...die Aufschlüsselung fehlt leider, aber es ist wohl 8 mal eine Rechnung zurückgebucht worden...Simyo meinte übrigens zu mir, dass Onlineunternehmen nicht verpflichtet seien Rücklastgebühren auf Rechnungen aufzuführen. Schriftliche Androhungen hat es laut Simyo 2 mal per E-Mail gegeben...die habe ich aber nie bekommen..hmmm...

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#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Dann ist der Vertrag doch gar nicht gekündigt und damit auch kein Schadensersatz berechtigt!

Nicht berechtigte Hauptforderungen einzutreiben ist unseriös.

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Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#4
 Von 
fb412144-72
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 7x hilfreich)

Mir wurde dazu nur gesagt, dass die Deaktivierung bis zu 8 Tage dauern kann. Allerdings ist das Schreiben ja schon am 31.3 . versandt worden...Ich bin mir auch nicht sicher wegen der Hauptforderung. Die Rücklastgebühren sind ja durchaus gerechtfertig. Ich würde die auch bezahlen. Ich wusste nur eben aus o.g.Gründen nicht von deren Existenz. Simyo behauptet ich hätte eben meine E-Mails gründlicher prüfen müssen und auch in den Spamordnet gucken müssen.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Es wurde mir nahegelegt mich dort zahlungswillig zu zeigen, dann würde RealInkasso wohl auf die Vertragskündigung verzichten

Was ist denn das für eine verquere Logik? Vertragspartner ist und bleibt Simyo. Das Inkasso kann und darf hier gar nicht selbstständig entscheiden und die Kündigung zurückziehen. Das ist Quatsch.

Zitat:
Simyo meinte übrigens zu mir, dass Onlineunternehmen nicht verpflichtet seien Rücklastgebühren auf Rechnungen aufzuführen.

Auch das ist völliger Quatsch. "Online-Unternehmen" haben hier keinerlei Sonderrolle. Unstreitig ist, dass du ggf. den Schadensersatz "Rücklastgebühr" schuldest. Denn es kam ja nach deiner Schilderung zu Rücklastschriften.
Aber 8,50€ sind einfach maßlos übertrieben. Mehr als 5€ würde ich nie anerkennen. Fantasiebeträge und Strafgebühren sind gegenüber Verbrauchern tabu.

Das heißt, du hast damals schon Inkassogebühren bezahlt beim ersten Mal, korrekt?

Ich würde mich hier schriftlich ans Inkassounternehmen wenden: "Wertes Inkasso. Mir liegt keine Rechnung vor über die behauptete Forderung. Demzufolge gibt es auch keinerlei Verzug. Darüber hinaus bestreite ich, dass ihre Mandantin die Hilfe eines Inkassobüros benötigt. Sie werden ihrer Mandantin ausrichten, dass sie unverzüglich die fristlose Kündigung zurückzunehmen hat. Ihre Mandantin verstößt gegen §45k TKG . Bei Sperren o.ä. werde ich meinerseits wegen Leistungsverweigerung und Vertragsbruch fristlos kündigen. Weitere Korrespondenz wird ausschließlich mit Ihrer Mandantin stattfinden. Auf ihre Inkassobriefe werde ich nicht mehr reagieren und einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich auch widersprechen."

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#6
 Von 
fb412144-72
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke für den Tipp. Das ist wirklich eine große Hilfe. Ich werde es jetzt so versuchen. Danke!

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Wenn Du den Vertrag weiter nutzen möchtest (sinnvoller als Schadensersatz zu zahlen), dann sieh zu möglichst weniger als 75€ "Schulden" bei Simyo zu haben. Das kann auch eine Teilanerkennung der Rücklastgebühren von 3€/Vorgang sein. Damit kann man die magische Grenze von 75€ unterlaufen und die Abschaltung damit verhindert werden.
Selbst wenn die Abschaltung unberechtigt ist, erspart so ein Vorgehen erheblichen Ärger und hier bringt es ein dubioses Inkassounternehmen in Erklärungsnot, denn bei einem nicht gekündigten Vertrag kann auch kein Schadensersatz gefordert werden. Ein freundliches Schreiben an Simyo (Kündigung nicht berechtigt, da keine Gesprächsgebühren im Rückstand und Rücklasten nicht in Rechnung gestellt) kann die zudem von der Abschaltung abhalten, aber nur bei kleinem Rückstand! Das Kosten nicht in der App aufgeführt sind könnte ein Fehler bei denen sein und so eine Argumentation ist ausgesprochen günstig!

-- Editiert von Mr.Cool am 13.04.2015 15:52

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#8
 Von 
fb412144-72
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 7x hilfreich)

Ah, das ist interessant. Das Problem ist, dass ich bisher nicht weiss, wie hoch die eigentliche Forderung ist...also eben nur, dass sich die HF aus Rücklastgebühren (laut Aussage "Ca. 60€") und Schadensersatz, als Folge der fristlosen Kündigung (also insgesamt 187€) zusammensetzt...ebenfalls werden im Schreiben nochmal extra 13,50€ Mahngebühren des Auftraggebers zusätzlich zur Hauptforderung Aufgelistet. Ich weiss also irgendwie nicht so recht, wie viel ich überweisen müsste um unter 75€ zu kommen (zählen die 13,50€ auch dazu?) ....Ich frag mich auch, ob es was bringt an Simyo zu überweisen, weil die ja anscheinend die Forderung verkauft haben und jetzt behaupten nichts mehr damit zu tun zu haben...ausserdem: wird das dann als Schuldeingeständnis gewertet?
P.s. im Schreiben steht die Inkasso handelt "namens und in Vollmacht der Firma Simyo"

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Dann überweise einfach 20-40€ zweckgebunden für Gesprächsbühren an Simyo. Wie das später in die Rechnung eingeht ist eine andere Sache.
Die Mobilfunkanbieter haben alle dermaßen katastrophale Abläufe, dass die selber nicht mehr durchblicken. Wer die Lücken kennt, macht locker aus 5€ ein 30€ Guthaben. Welche Bank liefert so eine Rendite?
Wichtig ist einzig und allein, das Simyo nur ein Defizit von <75€ sehen darf und die Zahlungsbereitschaft sieht. Wenn man dann noch freundlich auf einen nachvollziehbaren APP-Bug(Beweisfoto machen !) hinweist und das die Folgen doch wohl nicht gegen den Kunden verwendet werden können, dann hat man es wenigstens vernünftig versucht. Ich favorisiere immer erst ein vernunftbasierte Lösung und dann die rechtliche Keule.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#10
 Von 
fb412144-72
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 7x hilfreich)

Guten Abend, also die Geschichte nimmt irgendwie kein Ende. Obwohl ich der Inkasso einen Widerspruch geschickt hatte (letzte Woche per E-Mail- am 6.,7.,8. April) und auch eine Aufschlüsselung der HF und ebenfalls der "Ermittlungskosten", verlangt habe, kam keine Antwort. Gestern habe ich also eine neue Mail geschickt, dabei habe ich mich an mepeisen's Vorlage gehalten...auch darauf kam keine Reaktion, aber seit heute Nachmittag ist die SIM gesperrt. Ich werde langsam nervös, weil die Inkasso nicht antwortet, sondern einfach meinen Widerspruch ignoriert und jetzt anscheinend auch die Kündigung wirksam geworden. Ich befürchte die haben bereits weitere Schritte eingeleitet, dabei weiss ich nach wie vor nicht genau, wie sich die HF zusammensetzt...hinzu kommt, dass ich ja dann ab jetzt auch noch die Grundgebühr (Flatrate) bis zum Ende des Vertrags zahlen muss...aber wie viel und an wen?

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich würde nun per Einschreiben an Simyo schreiben. Darin eine fristlose Kündigung wegen Leistungsverweigerung/Vertragsbruch und Verstoß gegen besagten TKG-Paragraphen. Darin vielleicht auch nochmal wiederholen, dass man nach wie vor keinerlei Rechnung über die angeblich offenen Forderungen hat und dass man jegliches Inkassoverfahren mangels Verzug und wegen massivem Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht ablehnt.

Dann würde ich das aussitzen.

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