Inkasso trotz gezahlter Rechnung

10. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
bella-isa
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso trotz gezahlter Rechnung

Hallo Ihr Lieben,

ich habe bei Vodafone eine offene Rechnung gehabt, wo ich zuerst keine Info erhalten hatte. Da diese mir nur die Rechnungen per Mail geschickt haben, auf ein nicht aktives Mailkonto. Hatte den Vertrag auch schon frühzeitig gekündigt, da ich diesen nicht genutzt habe und nur wegen einem Handy abgeschlossen habe. Als ich es gesehen habe, bzw bemerkt habe, habe ich den ausstehenden Betrag überwiesen.

Paar Tage später kam das Inkasso schreiben, welches ich im vollen Umfang widersprochen habe und die Beauftragung seitens Vodafone angefordert habe. Da haben die mir ernsthaft eine nicht einer einzelnen Person zugeordneten Beauftragung geschickt aus 2015. Ich habe also weiterhin Infoscore Forderung widersprochen und klar gesagt das die Forderung von vodafone schon vor Erstellung des Schreibens in voller Höhe beglichen wurde.

Hatte dann ein Schreiben bekommen das Sie zur Kenntnis genommen haben das ich der Forderung widerspreche.

Nun heute wieder ein Schreiben bekommen, dass die offene Forderung noch beglichen werden soll. Ich habe keine einzige Zahlung für diesen Fall an Infoscore geleistet, sondern es ist alles an vodafone direkt überwiesen worden. Im Schreiben steht dass Sie alle Zahlungen und Gutschriften erhalten haben. Was ja an sich nicht stimmt da ich nichts an Sie geleistet habe.

Kann ich noch etwas tun damit ich die Spinner los werde?

Über einen Rat wäre ich sehr glücklich.

Liebe Grüße

Isa

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15 Antworten
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#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Ignorieren, man hat schon alles deutlich geschrieben. Aufheben und erst einem Mahnbescheid wieder widersprechen.

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#2
 Von 
bella-isa
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn ein Mahnbescheid kommt, ist das dann nicht schon zu meinem Nachteil?

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#3
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
ist das dann nicht schon zu meinem Nachteil?


Naja, man muss ein Kreuz an der richtigen Stelle setzen, unterschreiben und das ganze zurückschicken. Das ist alles

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Nicht wirklich. Ein Gericht prüft beim Mahnbescheid nichts. Man kann also problemlos via Kreuz widersprechen. Man muss nicht mal einen Grund nennen.

Ansonsten würde ich mich beim Aufsichtsgericht des Inkassos beschweren. Die Beschwerde kostet nur Briefporto und insofern ist es besser, das Briefporto ans Gericht zu investieren als einen weiteren Brief ans Inkasso zu verschwenden. Mit der Begründung, dass man trotz im Vorfeld vor Einschaltung des Inkassos erfolgter Bezahlung rechtswidrig auf den Inkassokosten beharrt.
Zwar wird nicht viel bei rum kommen, das Gericht wird das Inkasso zur Stellungnahme auffordern und dann passiert nicht mehr viel.
Aber du sendest damit ein Signal aus "Ich lasse mich nicht verarschen oder unter Druck setzen" und das sollte ein Moment sein, wo das Inkasso deinen Fall ausbucht und dich in Ruhe lässt.

-- Editiert von mepeisen am 10.04.2018 09:53

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#5
 Von 
bella-isa
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Nicht wirklich. Ein Gericht prüft beim Mahnbescheid nichts. Man kann also problemlos via Kreuz widersprechen. Man muss nicht mal einen Grund nennen.

-- Editiert von mepeisen am 10.04.2018 09:53


Ich hatte sowas noch nie, was widerspricht man denn? Den Kosten oder wie? Ist bestimmt ne blöde Frage, aber soweit kam es noch nie.

Woher weiß ich welches "Aufsichtsgericht" für dieses Inkasso zuständig ist?

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Du bekommst ein Widerspruchsformular zugesandt. https://www.mahngerichte.de/de/zulaessige-vordrucke.html Drittletztes Bild anklicken. Man würde Punkt 2 ankreuzen und seinen Otto druntersetzen.

Zitat:
Woher weiß ich welches "Aufsichtsgericht" für dieses Inkasso zuständig ist?

--> www.rechtsdienstleistungsregister.de

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
bella-isa
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Du bekommst ein Widerspruchsformular zugesandt. https://www.mahngerichte.de/de/zulaessige-vordrucke.html Drittletztes Bild anklicken. Man würde Punkt 2 ankreuzen und seinen Otto druntersetzen.

Zitat:
Woher weiß ich welches "Aufsichtsgericht" für dieses Inkasso zuständig ist?

--> www.rechtsdienstleistungsregister.de


Ich hab das glaube gefunden, muss man dann ein Bezug zum Aktenzeichen machen? Oder einfach niederschreiben, Beschwerde wegen XXX und dann deine obige Erklärung dazu?

Sorry für die vielen Fragen will es gleich richtig und deutlich machen.

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich würde das Aktenzeichen des Inkassos benennen. Das Gericht wird das Inkasso zur Stellungnahme auffordern und dazu müssen sie sich den Fall ja anschauen.
Zudem will man dem Inkasso ja mitteilen, dass man sich nicht veralbern lässt und dazu müssen sie ja wissen, wer sich da beschwert ;-)

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#9
 Von 
bella-isa
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke auf jeden Fall für die schnellen und hilfreichen Antworten :)

Dann weiß ich schon mal, dass ich das Schreiben von dem Inkasso ignorieren darf und sollte ein Mahnbescheid kommen, dass ich einfach voll widersprechen werde.

Das Schreiben werde ich auch ans Gericht schicken.

Danke :)

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#10
 Von 
bella-isa
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe es jetzt weiter ignoriert.

Hab erst ein schreiben bekommen vom Inkasso, dass Sie meinen Widerspruch erhalten haben, dann paar Wochen später eine weitere Aufforderung und jetzt haben Sie es nem Anwalt weitergegeben.

Darauf soll ich auch nicht reagieren und wirklich auf den Mahnbescheid warten? Oder soll ich diese auch nochmals drauf hinweisen das ich den Kosten widersprochen habe in voller Höhe und vor dem ersten Inkasso schreiben längst die Zahlung vollständig geleistet habe an Vodafone?.

Liebe Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Darauf soll ich auch nicht reagieren und wirklich auf den Mahnbescheid warten?

Ich wüsste nicht, was es für einen Sinn ergibt. Im Gegenteil: Man könnte sich erst Recht nun beschweren beim Aufsichtsgericht. Denn wieso will das Inkasso Geld für eine Rechtsdienstleistung, wenn sie dann doch die Hilfe eines Anwalts brauchen?

Es genügt ansonsten, es bei dem einmaligen Widerspruch zu belassen. Brieffreundschaften macht man mit Menschen, die man irgendwie mag, oder? ;-)

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#12
 Von 
bella-isa
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, also auch den Anwalt ignorieren und auf den Mahnbescheid warten.

Ich bin bei sowas nur unsicher, will nichts in der Schufa stehen haben oder so, wegen so Idioten.

Liebe Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Selbst wenn da was in der Schufa steht, bekommt man es wieder raus. Der Aufwand und der Ärger ist halt nervig. Aber ganz chancenlos ist man nicht.

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#14
 Von 
bella-isa
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe jetzt den Widerspruch auf den mahnbescheid weggeschickt. Kam jetzt wieder von dem Anwalt vom Inkasso ein Schreiben das ich keine Begründung abgegeben habe. Wieso ich widersprochen habe. Darauf reagieren?

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#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Du musst dem Anwalt nichts begründet. Du musst ihm nicht antworten.
Der Anwalt hat sich zu erklären und das vor Gericht in Rahmen einer Klageschrift. Nicht mehr, nicht weniger.

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