Inkasso trotz bezahlter HF

9. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Xela77
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso trotz bezahlter HF

Hallo in die Runde,

nun hat es mich auch erwischt, ein Inkassounternehmen hat mich angeschrieben, da ich eine Rechnung von Lidl verpeilt hatte zu zahlen. Die Hauptforderung von Lidl ist am 05. 06 von mir gezahlt worden und am 06.06 bekam ich Post vom Inkasso, erst per Mail und dann noch schriftlich. Wie verhalte ich mich nun? Die Forderung von Lidl mit Verzugszinsen hab ich ja bereits bezahlt, vor dem Brief vom Inkassounternehmen..Natürlich werde ich Widerspruch einlegen, aber was schreib ich da rein? Wer kann mir helfen? LG Xela

Post vom Inkassobüro?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Online-Shop oder im Markt? Rücklastschrift?
Die gebühren für die Rücklastschrift und ggf. die Adress-Ermittlung wurden auch bezahlt?
Der Einkauf selbst war wann? Gab es eine Mahnung? Gab es eine Zahlfrist o.ä. auf de Rechnung bzw. wie ist das da formuliert?

-- Editiert von mepeisen am 09.06.2018 10:17

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Xela77
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Einkauf war online im April, es gab 2 Mahnungen und ich hab es trotzdem irgendwie verpeilt...blöd, ich weiß. Gezahlt habe ich die geforderten Summe von Lidl mit den geforderten Mahnkosten

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Von wann war die zweite Mahnung? Gabs darin eine Frist?

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#4
 Von 
Xela77
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Frist war bis zum 29.05. Überwiesen habe ich es am 04.06 und am 05.06 wurde es abgebucht. Am 06.06 hatte ich dann die Mail vom Inkasso im Postfach

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Dann würde ich denen erst mal schreiben, dass man das zurückweist, weil man es vor deren Einschalten bezahlt hat. Abwarten, wie sie reagieren.

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#6
 Von 
Xela77
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay. Ich hatte schon mal gelesen, dass man eine Abtrittserklärung vom Gläubiger verlangen kann? Da liegt nämlich nichts vor. Und dass man die Weitergabe meiner Daten untersagt? Aus dem ursprünglichen 24.99 sind 87 Euro geworden

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