Inkasso obwohl Zahlung erfolgt

7. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
JoeBrain
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso obwohl Zahlung erfolgt

Hallo
hatte Anfang November bei Amazon bestellt, Wert ca. 40 €. Die Ware kam aber erst nach ca. 14 Tagen an. Bezahlt wurde die Ware am 08.12.
Am 20.12. erhielt ich ein Schreiben von einer Inkassofirma mit der Forderung und den üblichen Inkassokosten. Habe daraufhin Amazon informiert, dass diese Aufforderung eingestellt wird, da die Zahlung ja bereits erfolgt ist.
Heute erhalten ich 2 Schreiben dieser Inkassofirma. Forderung von Amazon wurde eingestellt, da die Direktzahlung am 23.12. einging, was ja nachweislich falsch ist, denn die Zahlung erfolgt am 08.12. und mit zweitem Schreiben Aufforderung zur Zahlung der Inkassokosten.
Habe dies wiederum Amazon mitgeteilt, aber bisher keine Resonanz.
Wie sollte ich weiter vorgehen?
Danke für Tips.
Grüsse

-----------------
" "

-- Editiert am 07.01.2010 10:33

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
rawed
Status:
Beginner
(138 Beiträge, 61x hilfreich)

Hallo,

1. Wann genau hattest du die Ware im November bestellt?
2. Nehmen wir an, du hast die Ware am 17. November erhalten (Rechnung beiliegend). Ergo die Leistung (Zahlung) war am 17.November fällig.
3. Wurde in der Rechnung von Amazon eine Zahlungsfrist angegeben?
4. Es gilt § 286 III BGB (Bitte lesen!)
5. Wenn das Geld nachweislich zwischen 8.12 & 12.12.09 bei Amazon auf dem Konto war, so warst du nicht im Verzug.
6. Da du nicht im Verzug warst, kann Amazon auch keine Verzugskosten in Form von Inkassogebühren auf dich übertragen.
7. Bitte Datumsangaben genauer machen und ggf. sollte sich das Problem nicht gelöst haben, hier posten.

Gruß

David

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
marief87
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

also eigentlich sollte man so schnell wie möglich bezahlen, sonst wird sich das Inkassounternehmen einschalten.
Meistens hat man 10 Tage Zeit die Zahlung zu tätigen (bei Ebay 7 Tage).
Solange du einen Kontoauszug hast brauchst du dir keine Gedanken zu machen. Am besten du machst eine Kopie und schickst diese an das Inkassounternehmen.
Sie werden sich danach nie wieder bei dir melden.
Ich habe selbst schon öfters mal ein Inkassounternehmen beauftragt und deswegen kann ich dir mit Sicherheit sagen, dass die Kopie ausreichend ist.
Schick am besten eine an den Käufer (Amazon ist nur die Plattform) und an das Inkassounternehmen sowie einen Brief mit einer kurzem Erklärung.
Dann kannst du die Sache vergessen...

Aber damit das nicht wieder vorkommt bezahl nächste mal schneller oder kauf die Artikel halt später. Ich habe einen online Shop und ärgere mich ehrlich gesagt immer wieder über Kunden, die sich mit der Bezahlung Zeit lassen deswegen auch - Inkasso.

Liebe Grüße
Marie


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

quote:
Sie werden sich danach nie wieder bei dir melden.


Ich wette dagegen !!!

Ein Inkassobüro das dann sofort auf sein Geld verzichtet ?
Welches soll das sein?

lg actrostom

-----------------
"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

@marief87
Warum gibst Du den Forderungseinzug nicht an einen RA ?
Auf den Inkassogebühren bleibst Du sehr wahrscheinlich sitzen wenn der säumige Kunde nicht allzu dumm ist

STIFTUNG WARENTEST
http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/-/1356230/1356230/

quote:<hr size=1 noshade>Braucht ein Gläubiger beim Eintreiben einer Zahlung professionelle Hilfe, sollte er statt eines Inkassobüros lieber gleich einen Anwalt beauftragen. Denn der kann auch die Rechtsvertretung übernehmen, falls das Mahnverfahren später vor Gericht geht. Der Gläubiger läuft sonst Gefahr, selbst dann auf den Kosten für das Inkassobüro sitzen zu bleiben, wenn er vor Gericht gewinnt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. VII ZB 53/05 ).

Zwar muss ein Schuldner, der im Zahlungsprozess verliert, dem Gläubiger alle notwendigen Kosten ersetzen. Nicht zahlen muss er aber für vermeidbare Kosten, wie sie bei der Rechtsvertretung durch zwei verschiedene Berater – erst Inkassobüro, dann Anwalt – anfallen.

Arbeitet durchgehend ein und derselbe Anwalt, wird es billiger: Er muss seine Gebühren für das Mahnverfahren nach dem Gebührenrecht auf seine Prozessgebühren anrechnen. <hr size=1 noshade>


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.957 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen