in einem aktuellen Fall wird das Inkassountenehmen "Deutscher Inkassodienst Hamburg" im Auftrag des OTTO Versandes GmbH und Co. KG erst nach 15 Jahren tätig.
Fakt ist, dass im Jahre 1979 ein rechtswirksamer Vollstreckungstitel erwirkt wurde. Die Forderung im Jahre 1979 betrug 988,85 DM. Die Forderung durch das Inkasso unternehmen beträgt heute jedoch 1.673, 17 EURO, was 3.327, 15 DM entspräche.
Meine Frage:
Ist es zulässig eine Beitreibung solch lange Zeit einfach ruhen zu lassen und dann für 15 Jahre Verzugszinsen zu kassieren? Gibt es hierzu Urteile, auf die man sich im Schriftverkehr berufen kann?
Danke für die Unterstützung!
Michael
Inkasso nach über 15 Jahren...
3. Juni 2004
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Frage vom 3. Juni 2004 | 16:20
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso nach über 15 Jahren...
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#1
Antwort vom 3. Juni 2004 | 16:35
Von
Status: Student (2644 Beiträge, 438x hilfreich)
1979 - 2004: Eher 25 Jahre, oder?
So oder so verjähren titulierte Ansprüche aber gem. § 195 BGB
aF erst nach 30 Jahren, so dass zumindest noch keine Verjährung eingetreten ist. Und grds. waren Sie ja auch die ganze Zeit im Verzug mit der Erbringung der geschuldeten Leistung, so dass insofern auch die Geltendmachung des Verzugsschadens (Verzugszinsen + Inkassokosten) gerechtfertigt ist. Man könnte hier höchstens darüber nachdenken, ob Ihnen die Einrede der Verwirkung gem. § 242 BGB
zusteht, was mE aber iE zu verneinen wäre.
-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."
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