Inkasso möchte eine verjährte Forderung einnehmen

21. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
lindgrün
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Inkasso möchte eine verjährte Forderung einnehmen

Hallo,

vor einem Monat erhielt ich einen gerichtlichen Mahnbescheid mit der Forderung eine offene Rechnung vom 18.10.2010 zu begleichen. Ich habe 2015 bei der Firma gekündigt. Ich legte Widerspruch ein und erhob die Einrede der Verjährung gem § 214 Abs. 1 BGB . Der Verjährungszeitpunkt war am 31.12.2013.

Vom Gericht erhielt ich keine Rückmeldung, allerdings vom Prozessbevollmächtigten des Antragstellers, ein Inkasso-Unternehmen, das versucht, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, indem ich den Widerspruch zurücknehme (anliegendes Rücknahmeformular) und einer Rückführung der Forderung in Raten zustimme. Fragwürdig erscheint mir der Satz "Sie erhoben [...] Widerspruch. Eine Begründung hierfür erfolgte jedoch nicht." Ich habe meinen Einspruch mit der Verjährungfrist begründet.

Ferner wurde gesagt:

"Nach Rücknahme des Widerspruchs werden wir noch den Vollstreckungsbescheid beantragen [...]." Und: "Unterbreiten Sie uns daher gleichzeitig mit der Widerspruchsrücknahme einen entsprechenden Abzahlungsvorschlag."
Wenn der Vollstreckungsbescheid erlassen wird, wird der Antrag tituliert. Was bedeutet das für mich konkret? Was hat der letzte Satz zu bedeuten?

Und wurde die Verjährung nun durch das Mahnverfahren gehemmt? Das geschieht meines Wissens nur, solange das Antragsdatum vor dem Verjährungstermin liegt, was hier nicht der Fall ist, denn der Antrag des Antragstellers war am 11.05.2018 beim Gericht eingegangen. Sollte ich das Angebot annehmen, um weitere Gerichtskosten zu verhindern? Was würde dafür sprechen, was dagegen?

Freundliche Grüße



-- Editiert von lindgrün am 21.06.2018 19:57

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Sollte ich das Angebot annehmen, um weitere Gerichtskosten zu verhindern?


Auf keinen Fall!

Das ist nur ein verzweifelter Versuch, daraus noch irgendwie Kapital zu schlagen. Fall nicht darauf rein! Am besten überhaupt nicht reagieren.

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Es ist und bleibt verjährt. Das ist ansonsten nur ein Bausteinbrief. Sinn ergibt der, wie du festgestellt hat, absolut nicht. Du musst keinem Inkasso der Welt irgendwas antworten.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#3
 Von 
lindgrün
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Zitat:
Sollte ich das Angebot annehmen, um weitere Gerichtskosten zu verhindern?


Auf keinen Fall!

Das ist nur ein verzweifelter Versuch, daraus noch irgendwie Kapital zu schlagen. Fall nicht darauf rein! Am besten überhaupt nicht reagieren.


Vielen Dank für die Rückmeldung. Was ist mit dem gerichtlichen Mahnbescheid? Ich habe beim Amtsgericht Widerspruch eingelegt, bis jetzt keine Antwort erhalten. Sollte ich das Schreiben der Inkasso Firma wirklich ignorieren? Das Gericht ist ja schon mit involviert, daher bezweifle ich nicht ganz, dass sich der Antragsteller erneut an sie wenden wird und der Prozess weitergeführt wird (= weitere Verhandlungskosten). Falls dem so ist, dann ist es von Belang, dass ich mir meiner Sach- und Rechtslage sicher bin und überzeugende Argumente hervorbringen kann. Wenn die Verjährung gehemmt oder ausgesetzt wurde, stünden meine Chancen, den "Prozess" zu gewinnen, schlecht.

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Ich habe beim Amtsgericht Widerspruch eingelegt, bis jetzt keine Antwort erhalten.

Brauchst du auch nicht. Das Mahnverfahren ist vorbei.

Zitat:
Inkasso Firma wirklich ignorieren

Wieso nicht? Ein Inkasso ist keine Behörde. Die haben keinerlei Sonderrechte.

Zitat:
Das Gericht ist ja schon mit involviert, daher bezweifle ich nicht ganz, dass sich der Antragsteller erneut an sie wenden wird und der Prozess weitergeführt wird (= weitere Verhandlungskosten).

Na und? Nicht dein Problem. Dann würde ich dem Prozessgericht exakt zwei Worte schicken: "Einrede Verjährung". Danach sollte die Klage abgewiesen werden.

Zitat:
Wenn die Verjährung gehemmt oder ausgesetzt wurde, stünden meine Chancen, den "Prozess" zu gewinnen, schlecht.

Gab es Teilzahlungen? Gab es über mehr als 4 Jahre andauernde ständige Verhandlungen? Gab es irgendwelche Unterschriften von dir unter Schuldanerkenntnissen?

Wenn du überall mit Nein antwortest, sehe ich keinen Grund, warum es nicht seit Ende 2013 verjährt sein sollte.

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