Inkasso gibt Schuldschein nicht zurück

27. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
PhilippDD
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso gibt Schuldschein nicht zurück

Hallo,

ich habe meine komplette Schuld vor 4 Wochen beglichen und mehrmals das Inkassobüro darauf hingewiesen dass ich meinen entwerteten Titel zurück haben möchte. Im Vorfeld möchte ich mich jetzt hier über die Optionen informieren, weil ich nicht noch einmal Kontakt mit dem Inkasso aufnehmen werde, sondern gleich die Rechtsschutz anrufe und den Schein einklage.

Deshalb muss ich vorher hier fragen ob es denn sinnhaft ist und wie die Rechtslage dazu aussieht.


Viele Grüße

Post vom Inkassobüro?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

BGB §371 ist eindeutig. Du hast Anspruch auf Herausgabe des entwerten Titels (und den hebst du 30 Jahre mindesten auf).

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
PhilippDD
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar, das hat mir geholfen. Also geht es auf dem Klageweg weiter, weil alles Andere nicht zielführend ist. Ich habe nämlich die Vermutung dass das Inkasso den Titel überhaupt nicht (mehr) hat.

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""

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#3
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo,

quote:
ich habe meine komplette Schuld vor 4 Wochen beglichen und


quote:
Ich habe nämlich die Vermutung dass das Inkasso den Titel überhaupt nicht (mehr) hat.



Meine Meinung nach passt das nicht zusammen.
An wen wurde denn die komplette Schuld beglichen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
PhilippDD
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Schuld wurde nach dem an mich gerichteten Vollstreckungsbescheid an den Klagebevollmächtigten (Inkasso), dessen Bankverbindung auf dem Vollstreckungsbescheid stand, beglichen in voller Höhe.

Es waren ehemals O² - Schulden die das Inkasso nun eingetrieben hat.

Von meiner Hausbank, wo eine Drittschuldnererklärung eingefordert worden ist, habe ich mir einen beglaubigten Kontoauszug mit der Bezahlung der Schuld ausstellen lassen.

Jede Woche ging mir dieses Inkassounternehmen mit Anrufen und Schreiben auf den Geist und jetzt meldet sich niemand mehr. Aus diesem Grund trete ich mit denen nicht mehr in Kontakt, ich lasse es einfach machen, so wie es bei mir gemacht wurde.

-- Editiert PhilippDD am 27.11.2014 18:29

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#5
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo,

lass uns mal ein bisschen sortieren:

Es gab einen Vollstreckungsbescheid - ehemalige Forderung von O2 - geltend gemacht von einem Inkassobüro.

Es gab eine Kontopfändung.

Wann wurde welche Forderung überwiesen? Vor oder nach (Beantragung!) der Kontopfändung?

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