Inkasso fordert 5mal so hohe Gebühren wie HF (coeo/Klarna)

25. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Max1997123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso fordert 5mal so hohe Gebühren wie HF (coeo/Klarna)

Schönen Guten Abend,

Ich habe bei spotify ein Abo abgeschlossen mit der Zahlungsart Rechnung (Klarna).

Ich habe mich mit einer Email Adresse registriert die neu war. Komischerweise habe ich mich bis vor ein paar Tagen nie mehr in diesen Email Account eingeloggt woraufhin ich nie die Rechnung von Klarna gesehen habe. Ist somit in Vergessenheit geraten.

So weit so gut habe ich ein Schreiben vom Inkassobüro erhalten - Vorher nie eine Mahnung per Post!

HF - 9,99€
Zinsen - 0,05€
Inkassovergütung - 45,00€
Auslagepauschale - 9,00€

sprich das Inkassobüro möchte 54,00€ von mir haben für eine lächerliche 9,99€ HF??

Ist das überhaupt rechtens?

Post vom Inkassobüro?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Mahnungen müssen nicht per Post eingehen. Es ist halt deine Schuld, wenn du dich nicht in die Mail-Accounts einloggst.

Ansonsten werden die RVG-Gebühren nach einer Tabelle "errechnet". Die unterste Kategorie ist gleich für alles bis 500€.

Davon abgesehen braucht Klarna meiner Meinung nach keine Hilfe von einem Inkassobüro. Ich würde die 9,99€ bezahlen plus Zinsen und dem Inkasso schreiben, dass man gemäß BGH, 21.03.2018 - VIII ZR 17/17 die Inkassogebühren zurückweist. Ich würde denen schreiben, dass sie gerne den vollständigen zwischen Klarna und Coeo geschlossenen vertrag in Kopie vorlegen können, damit man gemäß dieses BGH-Urteils begutachten kann, ob es überhaupt eine Rechtsdienstleistung gibt und wieviel die Wert sei.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

"Rechtens" aber offensichtlich nicht durchsetzungsfähig.
Mir ist kein Fall bekannt das klarna/coeo/Mumm expl wg Inkassogebühren geklagt hat. Vermutlich wären die Chancen vor Gericht zu obsiegen extrem gering da s sich bei klarna um einen Onlinebezahldienst handelt

ICH würde 12,50 gerundet und zweckgebunden an klarna überweisen. Verwendungszweck : "Nur HF 9,99 plus 2,50 Mahnkosten" und die Rechnungs bzw kdnr ( im verwendungszweck des Ü Trägers eintragen)

Da sich inzwischen herumgesprochen hat das Inkassogebühren von klarna/coe0 nicht eingeklagt werden versucht klarna neuerdings durch retournierung der an sie gerichteten Gelder eine gewisse Verunsicherung zu erzeugen.

In diesem Fall : Das Geld erneut an klarna überweisen. Kommt es erneut zu einer Rücküberweisung besteht Gläubigerannameverzug § 293 ff. BGB und man ist aus dem Schneider ;)

Stell Dich trotzdem auf böse Briefe von coeo oderund mumm ein
Kann auch sein das klarna Dich nicht mehr als Kunden haben will




-- Editiert von thehellion am 26.06.2018 13:49

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#3
 Von 
guest-12330.07.2018 08:56:38
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 38x hilfreich)

Würde die HF mit Zinsen überweisen, die Gebühren für das Inkasso nicht. Das ist Wucher, was sie verlangen.

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