Inkasso - Anspruch einen Auszug noch offener Forderungen zu schicken?

1. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
Lautsprecher123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso - Anspruch einen Auszug noch offener Forderungen zu schicken?

ist ein Inkassounternehmen verpflichtet mir einen Jahresauszug bzw. einen Auszug noch offener Forderungen zu schicken?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
gute Frage! Zunächst ergibt sich hier kein Anspruch. Da dir die Forderung ja detailliert mitgeteilt wurde.
Leistest du aber regelmäßige Raten, laufen die Zinsen auf die HF und die Zinsen auf die Kosten weiter. Sodaß hierüber wiederum ein Anspruch auf Auskunft über deren Höhe entsteht.

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Gib doch mal Infos zur Forderung !

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http://www.youtube.com/watch?v=OiBoTm_8kZU&feature=related"

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