hi@ll
ein inkassobüro hat mich stellvertretend wg. einer Rücklastschrift angeschrieben. Das Schreiben lautet auf 13.03.06, die Rücklastschrift wurde umgehend ca. 5 Tage nach Entstehung der Rücklastschrift beglichen.(26.02.2006)
Ich habe dem Inkassobüro mitgeteilt, dass keine Forderung besteht und um eine Vollmacht gebeten, falls sie nähere Auskünfte von mir wünschen.
Als Antwort bekam ich dann, dass die Hauptforderung bereits beglichen wurde, dennoch noch Kosten für die Rücklastschrift/Bearbeitungsgebühr/Auslagen Adressauskunft bestehen. Insgesamt noch 33,47€.
In ihrem Schreiben weisen sie zudem draufhin, dass sie nicht verpflichtet sind, eine Vollmacht vorzuweisen.
Meine Fragen dazu:
Ist das Inkassobüro verpflichtet eine Vollmacht vorzulegen? Falls nein, kann ich das Inkassobüro ignorieren?
Soll ich die Rücklastschriftkosten direkt an "Gläubiger" überweisen?
Die Bearbeitungsgebühren und die Adressauskunft werde ich nicht bezahlen, die Rücklastschriftkosten (10,67€) schon.
Gruß
Markus
Inkasso+Vollmacht
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Das Inkassobüro flunkert und hofft Du merkst es nicht !
Das Hütchenspielerbüro jetzt Komplett ignorieren - das Schreiben das das IB angebl nicht verpflichtet ist sich gem 174,410 BGB zu legitimieren hast Du ja jetzt !
Die Rücklastgebühren von 6 € (!) kannst Du unter Angabe der Kdnr direkt aufs gläubigerkto überweisen !
gruß
thehellion
dankschön
gruß markus
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6 Euro Ruecklastgebuehr?
Toll, ich hab mich einschuechtern lassen und bei der **** 25 euro pro ruecklastschrift gezahlt ... die haben innerhalb 2 wochen 2mal abbuchen wollen, da mein geld noch nicht da war, ging es beide male zurueck.
Ich hab dann nachgegeben und die 50 Euro mehr ueberwiesen.
T.
aber das nächste Mal bist Du schlauer
gruß
thehellion
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