Inkasso / Schufaeintrag ?

29. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
akappi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)
Inkasso / Schufaeintrag ?

Hallo ,

hoffe ihr könnt mir wieder mal helfen

Hatte mal Handyvertrag von ..... Da ich leider die Rechnungen nicht mehr bezahlen konnte , kündigten Sie mir den Vertrag.Kam die Gesamtrechnung inkl.der Grundgebühr bis Laufzeitende.
Setzte mich mit Mobilfunkbetreiber in Verbindung zwecks Ratenzahlung,dem Sie auch zustimmten.
Trotz alledem kam ein paar Wochen später ein Schreiben vom Inkasso, das ich die Kosten in Zukunft nur noch an Sie bezahlen solle.
Habe ich natürlich nicht gemacht und habe auch die schreiben des Inkasso Unternehmen ignoriert.
Hoffe das war kein Fehler ?

Jetzt musste ich mit erstaunen feststellen das ich einen Schufaeintrag vom Inkasso Unternehmen habe.

Da stelle ich mir die Frage was das denn bitte soll? Dürfen die das überhaupt?
Kann ich den Eintrag wieder löschen lassen?
Restschuld bei Mobilfunkbetreiber sind noch 60 Euro, hatte mir die nette Dame von der Kundenbetreung heute am Telefon mitgeteilt.
Da ich ohne weiteres diese Info bekommen habe, denke ich das die ganze Sache auch nicht an das Inkasso abgetreten wurde?

Wollte euch jetzt mal Fragen wie ich am besten vorgehe,zwecks dem Schufaeintrag?

Achso ja Mahnbescheid etc gibt es nicht.

Ich bedanke mich schon mal im Voraus

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Was genau steht drin ?
Die von Dir überwiesenen Beträge an den Mobilfunkbetr. sind nicht wieder retourniert worden ?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Andre31
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 28x hilfreich)

Also meines Wissens kann eine Inkasso Fa. kein Schufa Eintrag machen (meines Wissens, kann aber auch anders sein).
Aaaber da Du ja noch Schulden als solches hast beim Handyanbieter, stehst automatisch in der Schufa. Machen alle Mobilfunkanbieter so. Wenn deine Schulden beim Anbieter abbezahlt sind. dann müsstest eigentlich aus der Schufa gelöscht werden.
Woher weisst du denn, das der Eintrag vom Inkasso Unternehmen kommt?
Hast ne Selbstauskunft bei der Schufa eingeholt?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
akappi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

nein die monatlichen Zahlungen sind seitens des Betreibers nicht retourniert worden.
War ja auch eine Ratenzahlungsvereinbarung,die ich auch bis heute brav monatlich bezahlt habe.
Deshalb hatte ich ja die Inkasso Schreiben ignoriert,von denen ich heute wieder ein Schreiben bekam mit einer Forderung von 179 Euro.Wenn ich diese nicht zahlen würden Sie ein GV beauftragen ?? Wie geht das denn bitte alles und das ohne MB oder dergleichen.
Habe eine Selbstauskunft bei der Schufa eingeholt,und da steht halt dieses Inkasso Unternehmen drin mit 179 Euro.

Ich bedanke mich schon mal bei euch beiden.

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die 179 € ist die Hauptforderung inkl Inkassogebühren ?
Das IB operiert mit nicht vorhandenen Soldaten
Ohne Titel kommt natürlich kein GV ;)



0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
akappi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

also die 179 € war nicht die Hauptforderung,die war ein wenig höher :(
Jetzt sind noch knapp 60 € beim Mobifunkbetreiber offen.

wie die auf die 179 € kommen weiß ich leider auch nicht.Habe noch nicht mal eine Aufstellung vom Inkasso.

In dem Schreiben von heute steht auch nur drin das ich das bezahlen soll,ansonsten halt GV.

Wie geh ich denn jetzt am besten vor,kann ich irgendwie gegen das Inkasso vorgehen? Finde das komisch das die mir einen Schufaeintrag verpassen können und das ohne Titel oder MB.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die Forderung ist nicht tituliert ?
Mit dem Inkasso hast Du nicht nachweisbar kommuniziert ?
Wie werden die 179 aufgelistet ?


In dem Schreiben von heute steht auch nur drin das ich das bezahlen soll,ansonsten halt GV.

< Stell mal den genauen Satz hier rein !

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
akappi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

nein Forderung ist nicht tituliert,und in Kontakt mit dem Inkasso bin auch nie getreten.

Eine Auflistung habe ich leider nicht,ist mir auch nie zugeschickt worden.

Also die letzten Sätze vom Inkasso :
Sie haben die Ratenzahlungsvereinbarung nicht unterschrieben zurückgesand.
Daher sind wir mit der weiteren Fortzetzung der Ratenzahlung nicht einverstanden und die Gesamforderung lebt in voller Höhe 179,68 € zur sofortigen Zahlung auf.
Dies können Sie verhindern wenn Sie uns die Ratenzahlungsvereinbarung nunmehr bis zum 12.02.09 zurücksenden.Sollte diese Frist wiederum fruchtlos verstreichen,
werden wir weitere Maßnahmen ,Vollstreckung - Gerichtsvollzieher, einleiten.

Alleine wenn ich den Satz, Fortsetzung der Ratenzahlung nicht einverstanden, lese !! Hatte bei denen nie eine Ratenzahlung vereinbart...

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Eben - Du hattest keine Ratenzahlung mit dem IB vereinbart
Du hast streng genommen nichts mit dem IB am Hut ?!
Nichts unterschrieben UND die Zahlungen gingen an den GL
Dann bist Du wohl aus dem Schneider !!
Deine Zahlungen gingen an den Gl direkt - diese wurden nicht wieder an Dich retourniert somit ist auch keine verrechnung gem BGB 367 mehr möglich
ICh würde noch die restlichen 60 nachschieben (an den GL) und dann gegenüber dem IB wie im anderen Forum von Ado.... empfohlen vorgehen

Diesbezüglich gab es erst vor Kurzem ein gerichtsurteil :
Landgericht Berlin Beschluss vom 15.01.2009 – 9 O 21/09

http://www.elo-forum.org/schulden/34658-prozesserfolg-inkassofirma-eintrag-datenbestand-schufa-widerrufen.html


lg




-- Editiert von thehellion am 29.01.2009 22:17

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
akappi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

vielen Dank für deine Hilfe, thehellion !!
Noch eine Frage, soll ich dem Inkasso telefonisch oder schriftlich alles mitteilen,
Schufa, etc. ?

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Andre31
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 28x hilfreich)

Mache alles schriftlich. Aber sei so gut & schicke es per Einschreiben mit Rückschein. Denn sonst heißt es vom Inkasso ala "Hier ist nie ein Schreiben eingetroffen." So müssen sie unterschreiben & du hast, wenn noch Probleme entstehen sollten, was schriftliches in der Hand. Dann bist was das betrifft auf der sicheren Seite. Sollte danach immer noch keine Ruhe seitens des Inkasso eintreten (womit du vermutlich rechnen kannst), dann hilft dir der Verbraucherschutz und/oder ein Anwalt. Lass dich nicht einschüchtern.
Ich frage mich nur, wie das IK den Schufa Eintrag machen konnte.
Ich denke das geht nicht?!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
akappi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

vielen Dank Andre,also werd ich mal was aufsetzen.
Tja hab ich auch mittlerweile verschiedenes gelesen,aber wahrscheinlich können sie wohl doch einen Eintrag machen - siehe Link von thehellion.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Genau - wie Andre erwähnt nur schriftlich
Am Telefon hättest Du lediglich nur einen armen Call Agenten
Evtl ist es sinnvoll im Schreiben auf das Berliner urteil hinzuweisen ?

lg

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Tja hab ich auch mittlerweile verschiedenes gelesen,aber wahrscheinlich können sie wohl doch einen Eintrag machen - siehe Link von thehellion.#

<

was aber für das Inkassobüro teuer werden kann wenn der Kunde sich wehrt
siehe Gerichtsurteil

-- Editiert von thehellion am 30.01.2009 09:36

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Andre31
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 28x hilfreich)

Das nenn ich doch mal Verbarucher Freundlich das Urteil. Vermutlich wissen die meisten IK nicht einmal, was sie in Ihren Schreiben reinkritzeln.
Sind ja meistens Bausteine, die sie schnellstens ändern sollten, da sonst der Fa. Inhaber sitzen kann.
Danke thehellion für den Link zum Urteil.
Währe es nicht angebracht vom Forumsbetreiber hier, mal nen Sticky Thread zu erstellen, wo solche Urteile, Musterbriefe etc. verlinkt werden können?
Würde die Suche um einiges erleichtern.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ich habe das Urteil schon in mehreren Foren plaziert

lg

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Andre31
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 28x hilfreich)

Danke hab ich schon gesehen. Da wirds in Zukunft aber die Luft dünn für einige Unternehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
floriansmom
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 166x hilfreich)

Also ich würde mal behaupten, die Schufa wird erst mit vollständiger Zahlung als erl. gemeldet. Die Fdg ist begründet.

Hast du eine schriftl. Ratenvereinbarung mit dem Ursprungsgl.

wenn ja (und du hast sie eingehalten) schick ne Kopie dem IB

Wenn nein, hast du so richtig Pech und die Fdg vom IB steht samt Schufa

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Er hat keinen Vertrag mit dem Inkassobüro und hat Diesem gegenüber nichts bezügl der Weitergabe von Daten unterschrieben
Darum ging es übrigens auch in dem Berliner Urteil :

.......Was das Inkasso-Institut bei seiner Handlung nicht beherzigt hat: Bevor man überhaupt das Recht hat, personenbezogene Daten und Negativmerkmale an eine Auskunftei zu liefern, muss man zuvor eine sog. Einverständniserklärung des Betroffenen vorweisen können. Ansonsten ist jeder Negativeintrag unzulässig.
Auch scheint sich das Inkasso-Institut nicht hinreichend mit den möglichen Folgen eines solchen Negativeintrages vertraut gemacht zu haben. Der sog. Bonitätsscore rutscht in den Keller, dem Betroffenen werden postwendend die Kreditkarten gekündigt, Finanzierungsverhandlungen mit Banken werden abgebrochen, Verhandlungen mit Vertragspartnern können scheitern. Dies kann besonders bei unternehmerisch tätigen Menschen erhebliche und später kaum wieder gutzumachende Folgen haben.
Dem hat das Landgericht Berlin nun Einhalt geboten. Rechtsanwalt Ulrich Schulte am Hülse konnte am 15.01.2009 eine einstweilige Verfügung erwirken, durch die es dem Inkasso-Institut aufgegeben wurden, den Negativeintrag im Datenbestand der SCHUFA Holding AG umgehend zu widerrufen und es zukünftig zu unterlassen, bei Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, derartige Einträge vorzunehmen (Beschluss vom 15.01.2009 – 9 O 21/09 ,

Quelle
http://www.news4press.com/Prozesserfolg-Inkassofirma-muss-Eintrag_424393.html


-- Editiert von thehellion am 31.01.2009 21:12

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

quote:
Er hat keinen Vertrag mit dem Inkassobüro und hat Diesem gegenüber nichts bezügl der Weitergabe von Daten unterschrieben


Ich wäre hier vorsichtig. Zwar hat er keinen Vertrag mit dem Inkasso, sehr wohl aber einen mit dem Mobilfunkunternehmen.

Das Mobilfunkunternehmen kann aber natürlich auch über das Inkassobüro als Beauftragten einen Schufa-Eintrag vornehmen (bzw. das Inkasso als Beauftragter ohne weitere Rücksprache).

Da die Inkassokosten bei einer berechtigten Forderung Teil des Schadenersatzanspruches des Mobilfunkunternehmens sind, wäre ein entsprechender Eintrag dann rechtmässig. Dem stünde auch eine Ratenzahlungsvereinbarung nicht entgegen, da auch bei einer Ratenzahlung der ursprüngliche Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt wurde.

Von daher erst einmal bei der Schufa widerspruch einlegen und darauf hinweisen, dass man keine Vertragsbeziehung zu dem Inkassobüro hat. Und dann mal schauen, in wessen Auftrag dieser Eintrag wirklich erfolgte.

Es könnte sich nämlich auch um einen einfachen Eintragungfehler der Schufa handeln (eingetragen wurde versehentlich derjenige, der im Briefkopf stand, nicht der eigentliche Auftraggeber). Dann bestünde allenfalls ein Anspruch auf Berichtigung, nicht auf Löschung.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-2179
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 32x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

@ebenezer
Geht das wirklich so einfach ?
Das Argument mit dem Eintragungsfehler hätte in dem Berliner Gerichtsverfahren das Inkassobüro dann aber ebenfalls bringen können

lg

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
floriansmom
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 166x hilfreich)

Mit dem Eintragungsfehler glaube ich nun wirklich nicht. Das Inkasso kann für den Mobilfunkanbieter eintragen und der Kunde hat bei Abschluss die Schufaklaussel ( die meinst auch Einträge beinhaltet) unterschrieben.

Meist schreiben das IB auch was zum Datenschutz in ihrem Schreiben. Ich hatte mal eins, da stand auf der Rückseite, dass nach Fristablauf ein Eintrag bei der Schufa erfolgen wird.

Ausserdem was soll das IB machen, wenn der Schuldner sich weigert mit dem IB Kontakt aufzunehmen?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

quote:
Das Argument mit dem Eintragungsfehler hätte in dem Berliner Gerichtsverfahren das Inkassobüro dann aber ebenfalls bringen können


Kann man drüber streiten. Leider sind zu dem Verfahren nicht wirklich genug Informationen verfügbar um das sicher beurteilen zu können.

M.E. wäre ein solcher Einwand schon deshalb ins Leere gegangen, weil die Grundforderung streitig war. Daraus ergeben sich zwei Folgerungen:

Besteht die Grundforderung nicht, weil gar keine Geschäftsverbindung mit dem Gläubiger bestand (z.B. be den diversen dubiosen Internetfallen) kann gar kein Schufa-Eintrag vorgenommen werden, da ohne Vertrag (mit Klausel) auch die Weitergabe von Daten an die Schufe keine Rechtsgrundlage hat.

Besteht zwar grundsätzlich eine Geschäftsverbindung, über die konkrete Forderung ist aber ein Rechtsstreit anhängig darf ebenfalls kein Schufa-Eintrag vorgenommen werden, da die Eintragung einer zweifelhaften Forderung nie verhältnismäßig sein dürfte.

Welcher von diesen beiden Fällen (oder sogar ein ganz anderer) hier vorlag ist nicht genau zu erkennen. Die Angaben, die bisher veröffentlicht wurden (es lief bereits ein Gerichtsverfahren & Hinweis des Gerichts auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz) scheinen mir eher auf die zweite Möglichkeit hinzudeuten.

Derzeit lässt sich das aber nicht sicher sagen
(Insofern ziehe ich nach genauerer Lektüre meine Behauptung aus dem anderen Thread (der Beschluss würde sagen, man müsse qualifiziert widersprechen) zurück. Der Beschluss trifft insoweit keine eindeutige Aussage - weder dafür noch dagegen).

LG, E_A

-----------------
"Sollte Ihnen mein Beitrag geholfen haben, würde ich mich über eine Bewertung freuen :-)."

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

http://www.hna.de/fritzlarstart/00_20090129165106_Serioese_drohen_nicht.html

Verbraucherzentrale Hessen

.... Die Schufa speichert Informationen über die Kreditwürdigkeit von Millionen von Menschen. Ein Eintrag dort sei aber nur möglich, wenn ein rechtskräftiger Mahnbescheid oder ein rechtskräftiges Urteil gegen einen Schuldner vorliege......

Rechtskräftiger Mahnbescheid !!!!
Rechtskräftiges Urteil !!!

lg

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Och nö hellion. Bitte nicht schon wieder.

Ich habe die Urteile angegeben auf die ich mich beziehe und die Logik dargelegt, nach der ich zu meinen Schlüssen gekommen bin. Das sind Primärquellen.

Vor diesem Hintergrund ist es mir egal, was die Verbraucherzentrale xyz (häufig nicht gerade Rechtsexperten) oder Hansi Hinterhofer aus Kaufbeuren zu dem Thema sagt, so lange sie ihre Meinung nicht ordentlich begründen.

Recht ist keine Abstimmung. Egal wieviele Heinis im Internet etwas behaupten - das macht es nicht richtiger. Von daher ist dieses zusammenkopieren zufälliger Meinungsschnipsel aus allen möglichen Ecken des Netzes völlig zwecklos.

Argumetier dagegen oder auch nicht. Aber bitte fundiert. Ein Verweis auf eine Meinung ist kein Argument.

Dieses rüberkopieren fremder Textausschnitte ist reine Signalstörung und hindert schlimmstenfalls beim finden wichtigerer Quellen, da 123recht bei google ziemlich gut gelistet ist.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Warum regst du Dich auf ?
Der Beitrag des Verbraucherzentrale zu diesem Thema widerspricht nicht Deinem Posting
Ich zitiere nun mal gerne aus den Beiträgen von allgemein als vertrauenswürdig angesehene Institutionen (Stiftung Warentest z.b)
Allerdings immer mit Quellenangabe

lg

-- Editiert von thehellion am 02.02.2009 17:26

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.680 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen