Inkasso Ratenzahlung

31. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Kleines18
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso Ratenzahlung

Hallo, ich bin ganz neu hier und hoffe Ihr könnt mir etwas weiterhelfen.

Ich habe eine Forderung von Otto über EOS, der Betrag beläuft sich auf knapp 650€

Ich habe weitere Gläubiger und habe bereits 3 Vergleichsrunden über einen Anwalt versucht, leider erfolglos, sprich ich könnte PI anmelden.
Jedoch bin ich zur Zeit dabei alle Gläubiger noch einmal persönlich anzuschreiben um doch noch eine gütliche Einigung zu finden.
Da bei einer PI alle leer ausgehen würden.

Ich habe EOS angeboten den Betrag mit monatlich 10€ abzuzahlen. Sie nehmen an, aber haben dies erstmal auf 1 Jahr begrenzt.

„Die Restschuld wird ebenfalls bei einer wesentlichen Verbesserung Ihrer Vermögensverhält- nisse oder bei Entstehung einer Aufrechnungslage fällig."

Dieser Satz steht dabei, warum ?
Ich biete an den Betrag abzuzahlen mit einer Rate die ich auf jeden Fall aufbringen kann und dann das ....


Was kann ich tun ?

LG Kleines18

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7239 Beiträge, 1525x hilfreich)

Knapp 5 1/2 Jahre abzahlen an 650 EUR macht keinen Sinn. Das würde ich als jemand der Geld von dir bekommt auch nicht wollen. Das eine Jahr ist doch gut. Das verschafft Luft. Ziel muss doch sein, alle Schulden so schnell wie möglich loszuwerden. Und nach deinen Bemühungen scheinst du das ja auch zu wollen.

Akzeptiere die Antwort des Inkassobüros und versuche innerhalb eines Jahres deine Einnahmesituation zu verbessern.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Übrigens: EOS steht exakt 0,00€ an Inkassokosten zu. Da sie selbst zum Otto-Konzern gehören. Das nur am Rande.

Eine Einigung macht wirklich nur dann Sinn, wenn man alle Schulden (also alle Gläubiger) in maximal 6 Jahren bezahlen kann. Also immer alle auf einmal betrachten. Ansonsten in Richtung Privatinsolvenz.

Warum? Mit solchen Kleinstraten bezahlst du kaum die Schulden ab. Zudem ist die Wahrscheinlichkeit extrem hoch, dass in den nächsten 6 Jahren irgendwann mal irgendwas nicht zu 100% passt und schon kannst du die 10€ nicht mehr bezahlen und schon wird alles fällig und meist bist du am Ende dann mit größerem Schuldenberg da als vorher.

Für dauerhafte Lösung empfehle ich dir folgendes: http://forum.f-sb.de/forumdisplay.php?2-Forum-Schuldenprobleme
Melde dich da, liste deine Gläubiger und die Beträge auf und deine Einkommen, sowie Ausgaben. Dann bekommst du qualifizierte Hilfe.

-- Editiert von mepeisen am 31.05.2018 11:50

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#3
 Von 
MiniPonyhof
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Übrigens: EOS steht exakt 0,00€ an Inkassokosten zu. Da sie selbst zum Otto-Konzern gehören. Das nur am Rande.


Ist das denn wirklich so? Und betrifft so etwas in dieser Art möglicherweise auch andere Inkassofirmen? Denn auch ich habe u.a. ein Schreiben von EOS...

Macht es Sinn vor Erstellung eines Schuldenbereinigungsplan die Inkasso-Rechnungen prüfen zu lassen? Wenn ja, wie und wo kann ich denn so was machen? U.a. hat ein Inkasso entgegen meines Vermerks "Anrechung auf Hauptforderung" bei meinen Zahlungen diese immer auf ihre Kosten angerechnet....

Vielen Dank!

-- Editiert von MiniPonyhof am 21.10.2018 10:10

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ist das denn wirklich so?

Ja.

Zitat:
nd betrifft so etwas in dieser Art möglicherweise auch andere Inkassofirmen?

Ja. Es gibt viele, die sich in größeren Konzernen verstecken. Relevant ist, inwieweit Gläubiger und Inkasso verbundene Unternehmen sind. Bei wirklich unabhängigen Inkassos zieht dieses Argument dann aber nicht. Womöglich ziehen da dann andere Argumente...

Zitat:
Macht es Sinn vor Erstellung eines Schuldenbereinigungsplan die Inkasso-Rechnungen prüfen zu lassen?

Ja. Ein guter Schuldnerberater macht das ebenfalls. Es geht dann aber weniger darum, dass man mit Inkassos einzeln streitet. Es geht vielmehr darum, sich den Betrag "durchsetzbare Forderung" zu ermitteln. Denn das ist die Basis für eine Verhandlung.

Beispiel: Inkasso fordert 150€. Durchsetzbar sind nur 100€. Dann einigt man sich mit dem Inkasso auf 80€. Ob das Inkasso nun tatsächlich nur 20€ erlassen hat oder 70€ kann dir ja egal sein. Das ist halt dann eine Frage der Interpretation.
Wichtig ist: Will man sich auf 110€ einigen, bringt dir das nichts. Denn du würdest mehr zahlen müssen als ohne Einigung durchsetzbar wären. Das ist widersinnig.

Zitat:
U.a. hat ein Inkasso entgegen meines Vermerks "Anrechung auf Hauptforderung" bei meinen Zahlungen diese immer auf ihre Kosten angerechnet....

Das ist ein bekannter und übler Taschenspielertrick. Funktionieren tut der nicht. Einfach stur auf dem Verwendungszweck und der richtigen Verrechnung beharren und dem Inkasso klar machen, dass es das Geld zurückgeben muss, wenn es dieser Verrechnung nicht zustimmt.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#5
 Von 
MiniPonyhof
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):


Super! Danke für diese ausführliche und super schnelle Antwort!

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