Inkasso-Mahnung - habe das Internet doch gar nicht genutzt?

9. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
Deathpol
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso-Mahnung - habe das Internet doch gar nicht genutzt?

Guten Abend allerseits.
Habe mal vor ca 7 Monaten einen Internet/Telefon anschluss bei Vodafone angemeldet, das Internet war jedoch noch nicht da und ich habe nach 3-4 Tagen gekündigt, also innerhalb der 14 Tage wo man Wiederrufsrecht hat. Vodafone hat gesagt das alles ok ist dies das..
neulich vor ca 2 Tagen hab ich eine Mahnung von der Inkasso Firma bfs risk & collection gmbh bekommen, in höhe von 89,90€?! wat soll der ******? habe das Internet doch garnicht genutzt? wie soll ich da weiter vorgehen?!
Ahja, habe die BFS gestern angerufen und gesagt was der scheiß soll, da meinte die Frau total unfreundlich das ich den Betrag zahlen soll, sonst wird ein Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet und hat aufgelegt.. total frech aber wie sie das gesagt hat!

-- Editiert Deathpol am 09.08.2012 20:52

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Ahja, habe die BFS gestern angerufen und gesagt was der ****** soll, da meinte die Frau total unfreundlich das ich den Betrag zahlen soll, sonst wird ein Gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet und hat aufgelegt.. total frech aber wie sie das gesagt hat!


Die Tante war nur ein Call Agent ;-))
Nicht relevant

quote:
Habe mal vor ca 7 Monaten einen Internet/Telefon anschluss bei Vodafone angemeldet, das Internet war jedoch noch nicht da und ich habe nach 3-4 Tagen gekündigt, also innerhalb der 14 Tage wo man Wiederrufsrecht hat.


Schriftlich nachweisbar widerrufen bzw gekündigt ?
quote:
Vodafone hat gesagt das alles ok ist dies das..


"hat gesagt" bedeutet Schriftlich oder war es nur eine Aussage eines Call Agent ?

-----------------
""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

-- Editiert thehellion am 09.08.2012 23:35

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Es ist ja so bequem mal eben die Hot-Line anzurufen.
Es wird hier immer wieder darauf hingewiesen, dass Anrufe
nicht beweisbar, und damit nichts wert sind.
Haben Sie Belege über Ihren Widerruf? wenn nicht, dann
dürfen Sie wohl zahlen.
Und in Zukunft, wichtiges immer per Einschreiben mit Rückschein.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Die Hardware wurde nachweisbar zurückgesendet???





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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