Hallo alle zusammen,
Auf der Seite:
http://www.meine-schulden.de/schritte_der_glaeubiger/mahnungen
Steht folgendes:
"Grundsätzlich müssen die Schuldner oder Schuldnerin die Kosten tragen, die aus dem Zahlungsverzug entstehen. Das gilt auch für Inkassokosten. Der Gläubiger darf die Kosten aber nicht unnötig in die Höhe, es treiben. Sind Sie zahlungsunfähig und haben dies den ursprünglichen Gläubigern mitgeteilt, müssen Sie die zusätzlichen Inkassokosten nicht tragen. Zahlungsunfähig sind Sie grundsätzlich dann, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen."
Kennt jemand Urteile oder Gesetzestexte, die dies Belegen?
Ich habe Ende 2005 Mist gebaut und mein Dispo total überzogen. Es kam wie es kommen muß, erst einen Knebelvertrag zur Rückzahlung bei der Bank. Natürlich konnte ich das dann auch nicht mehr bezahlen und es kam zur Kontokündigung. Um dem zu entgehen, habe ich der Bank eine Ratenzahlung angeboten, die ich hätte bezahlen können.
Dies wurde abgelehnt und der Inkasso übergeben.
Jetzt hab ich seit 1.05.06 jeden Monat 70€ bezahlt und letzten Monat die Hauptforderung bezahlt.
das Inkassounternehmen will jetzt noch 253,30€ von mir.
Ich habe telefonisch eine Aufstellung der Kosten verlangt und ein nichtssagendes etwas erhalten.
Unteranderem folgenden Posten:
"bisherige und vorgerichtliche Kosten 540,23€
Nachdem ich aber auf o.g Text gestossen, frag ich mich, muss ich das überhaupt bezahlen? Denn nach o.g Text, habe ich meinen ursprünglichen Gläubiger, über meine Zahlungsunfähigkeit informiert und eine Ratenzahlung angeboten.
Sehe ich das so richtig?
Oder geht das doch nicht so?
Die Schuldanerkenntnis habe ich damals aus Unwissenheit unterschrieben. Das würde mir heute nicht mehr passieren.
Aber das hat ja mit den o.g Kosten nichts zutun.
-----------------
"Alle wollen mein Geld....
aber ich hols mir zurück!!"
-- Editiert von micky01_de am 29.03.2007 22:24:50
Inkasso Kosten - muss ich das überhaupt bezahlen?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Fordere nochmal eine detailierte Auflistung der 540 € an
Unteranderem folgenden Posten:
Unter anderen ?
Was ist lt Inkassobüro noch offen ?
Die Forderung berechnet wie folgt:
Hauptsachebetrag 5166,86€
festges. und weitere z.Z.% Verzugszinsen bis 23.03.07 400,87€
bisherige und vorgerichtliche Kosten 540,23€
kosten Auskünfte 11,34€
Zwischensumme 6119,30€
Abzüglich Zahlungen 6119,30€
Gesamtforderung: 253,30€
Da soll einer schlau draus werden.http://www.123recht.net/graphx/smilies/sonstige_119.gif
http://www.123recht.net/graphx/smilies/sonstige_119.gif
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"Alle wollen mein Geld....
aber ich hols mir zurück!!"
-- Editiert von micky01_de am 30.03.2007 23:09:07
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Dann ist doch alles sogar inkl der 540 beglichen
Für was sind die 253 ?
Nein. es sind noch 253,30€ offen. Lt Inkasso.
Ich bin aber der Meinung, ich muß das nicht bezahlen.
Ich suche halt noch einen Gesetzestext oder Urteil, was meine Annahme bestätigt.
Hab auch etwas gefunden. Aber das das sind für ich ein bisschen Böhmische Dörfer.
Der den Artikel geschrieben hat legt sich nicht fest und die Gerichte urteilen mal so mal so.
-----------------
"Alle wollen mein Geld....
aber ich holls mir zurück!!"
Als was werden denn die 253 € lt Inkasso aufgelistet ?
Details !
-- Editiert von thehellion am 31.03.2007 22:05:22
Das steht folgendes drin:
Die Forderung berechnet wie folgt:
Hauptsachebetrag 5166,86€
festges. und weitere z.Z.% Verzugszinsen bis 23.03.07 400,87€
bisherige und vorgerichtliche Kosten 540,23€
kosten Auskünfte 11,34€
Zwischensumme 6119,30€
Abzüglich Zahlungen 6119,30€
Gesamtforderung: 253,30€
also 253,30 als Restforderung.
-----------------
"Alle wollen mein Geld....
aber ich holls mir zurück!!"
5166,86 plus 400,87 plus 540,23 plus 11,34 ist 6119,3
Die müssen sich verrechnet haben ?! Da ist nichts mehr offen ! Erklärung einfordern für was die 253 stehen sollen !
Evtl hofft man Du merkst das nicht !
Nein . die haben sich nicht verechnet. Ich hab mich verschrieben.
So ist es richtig
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Kategorie: Recht & Justiz
Forum: Inkasso
Thema: Inkasso Kosten
Inkasso Kosten
Hallo alle zusammen,
Auf der Seite:
http://www.meine-schulden.de/schritte_der_glaeubiger/mahnungen
Steht folgendes:
Grundsätzlich müssen die Schuldner oder Schuldnerin die Kosten tragen, die aus dem Zahlungsverzug entstehen. Das gilt auch für Inkassokosten. Der Gläubiger darf die Kosten aber nicht unnötig in die Höhe, es treiben. Sind Sie zahlungsunfähig und haben dies den ursprünglichen Gläubigern mitgeteilt, müssen Sie die zusätzlichen Inkassokosten nicht tragen. Zahlungsunfähig sind Sie grundsätzlich dann, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen.
Kennt jemand Urteile oder Gesetzestexte, die dies Belegen?
Ich habe Ende 2005 Mist gebaut und mein Dispo total überzogen. Es kam wie es kommen muß, erst einen Knebelvertrag zur Rückzahlung bei der Bank. Natürlich konnte ich das dann auch nicht mehr bezahlen und es kam zur Kontokündigung. Um dem zu entgehen, habe ich der Bank eine Ratenzahlung angeboten, die ich hätte bezahlen können.
Dies wurde abgelehnt und der Inkasso übergeben.
Jetzt hab ich seit 1.05.06 jeden Monat 70€ bezahlt und letzten Monat die Hauptforderung bezahlt.
das Inkassounternehmen will jetzt noch 253,30€ von mir.
Ich habe telefonisch eine Aufstellung der Kosten verlangt und ein nichtssagendes etwas erhalten.
Unteranderem folgenden Posten:
bisherige und vorgerichtliche Kosten 540,23€
Nachdem ich aber auf o.g Text gestossen, frag ich mich, muss ich das überhaupt bezahlen? Denn nach o.g Text, habe ich meinen ursprünglichen Gläubiger, über meine Zahlungsunfähigkeit informiert und eine Ratenzahlung angeboten.
Sehe ich das so richtig?
Oder geht das doch nicht so?
Die Schuldanerkenntnis habe ich damals aus Unwissenheit unterschrieben. Das würde mir heute nicht mehr passieren.
Aber das hat ja mit den o.g Kosten nichts zutun.
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Alle wollen mein Geld....
aber ich hols mir zurück!!
-- Editiert von micky01_de am 29.03.2007 22:24:50
von Micky01_de - 29.03.2007 22:12:00
Status: Frischling (5 Beiträge)
>Inkasso Kosten
Fordere nochmal eine detailierte Auflistung der 540 € an
Unteranderem folgenden Posten:
Unter anderen ?
Was ist lt Inkassobüro noch offen ?
von thehellion - 30.03.2007 20:46:26
Status: Unsterblich (2759 Beiträge)
>Inkasso Kosten
Die Forderung berechnet wie folgt:
Hauptsachebetrag 5166,86€
festges. und weitere z.Z.% Verzugszinsen bis 23.03.07 400,87€
bisherige und vorgerichtliche Kosten 540,23€
kosten Auskünfte 11,34€
Zwischensumme 6119,30€
Abzüglich Zahlungen 6119,30€
Gesamtforderung: 253,30€
Da soll einer schlau draus werden.http://www.123recht.net/graphx/smilies/sonstige_119.gif
http://www.123recht.net/graphx/smilies/sonstige_119.gif
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Alle wollen mein Geld....
aber ich hols mir zurück!!
-- Editiert von micky01_de am 30.03.2007 23:09:07
von Micky01_de - 30.03.2007 23:08:31
Status: Frischling (5 Beiträge)
>Inkasso Kosten
Dann ist doch alles sogar inkl der 540 beglichen
Für was sind die 253 ?
von thehellion - 31.03.2007 08:52:45
Status: Unsterblich (2759 Beiträge)
>Inkasso Kosten
Nein. es sind noch 253,30€ offen. Lt Inkasso.
Ich bin aber der Meinung, ich muß das nicht bezahlen.
Ich suche halt noch einen Gesetzestext oder Urteil, was meine Annahme bestätigt.
Hab auch etwas gefunden. Aber das das sind für ich ein bisschen Böhmische Dörfer.
Der den Artikel geschrieben hat legt sich nicht fest und die Gerichte urteilen mal so mal so.
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Alle wollen mein Geld....
aber ich holls mir zurück!!
von Micky01_de - 31.03.2007 20:42:52
Status: Frischling (5 Beiträge)
>Inkasso Kosten
Als was werden denn die 253 € lt Inkasso aufgelistet ?
Details !
-- Editiert von thehellion am 31.03.2007 22:05:22
von thehellion - 31.03.2007 22:03:27
Status: Unsterblich (2759 Beiträge)
>Inkasso Kosten
Das steht folgendes drin:
Die Forderung berechnet wie folgt:
Hauptsachebetrag 5166,86€
festges. und weitere z.Z.% Verzugszinsen bis 23.03.07 400,87€
bisherige und vorgerichtliche Kosten 540,23€
kosten Auskünfte 11,34€
Zwischensumme 6119,30€
Abzüglich Zahlungen 5866€
Gesamtforderung: 253,30€
also 253,30 als Restforderung.
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"Alle wollen mein Geld....
aber ich holls mir zurück!!"
Na dann zieh nicht so'n Gesicht, sondern sieh es im Hinblick auf die Gesamtforderung als "nur noch offen".
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