Inkasso Ikea trotz Zahlung nach Rücklastschrift

13. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
rage6880
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso Ikea trotz Zahlung nach Rücklastschrift

Ich habe am 15.05.2018 eine Lastschrift von Ikea gehabt, nach einem Einkauf.
Zu dieser Zeit habe ich mein Konto leider gewechselt, die Lastschrift ging am 16.05.2018 zurück.
Aufgefallen ist mir dies ende Mai dann. Ich habe mich daraufhin bei Ikea gemeldet, gleichzeitig meine Anschrift mitgeteilt, meine Zahlungsbereitschaft signalisiert und um Infos gefragt. Die Daten der Lastschrift habe ich angegeben. Auch habe ich daraufhin gewiesen, das ich nur angemessene Kosten erstatte.
Ich habe dann die Bankdaten erhalten und sollte den Betrag + eine Gebühr von 11 Euro Überweisen, dies erfolgte dann am 01.06.2018. Heute dann ist ein Inkasso Schreiben gekommen, meine Zahlung ist dort verbucht aber trotzdem soll Aufgrund von Adressermittlung (20 Euro) und eine Rücklastschriftgebühr (4,50 Euro) (diese sind aber laut dem Ikea Schreiben in den 11 Euro bereits drinnen gewesen) den Betrag 18 Euro Inkasso Gebühr bezahlen.
Ich habe Ikea extra vorher auf alles Hingewiesen, meine Adresse mitgeteilt gehabt. Der Betrag ist ja auch Eingegangen.
Weitere Gebühren wurden mir per Email von Ikea nicht mitgeteilt. Eine Adressermittlung hätte ja nicht nötig sein müssen, diese ist laut meiner Bank nach der Antwort von Ikea Eingegangen.
Auch hier habe ich bereits daraufhin gewiesen auf meine Adresse mitgeteilt unter den Lastschriftdaten.
Die Rücklastschriftgebühr soll ja bereits in den 11 Euro drinnen sein, wurde aber nun extra aufgelistet.

Ist die Forderung überhaupt so noch okay, wenn ich vorher mitgewirkt habe und durch meine Mitwirkung und Zahlung diese Schritte garnicht nötig gewesen wäre?

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7 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ich habe dann die Bankdaten erhalten und sollte den Betrag + eine Gebühr von 11 Euro Überweisen, dies erfolgte dann am 01.06.2018.

Sehr gut. Und ich vermute, schriftlich per Mail. Hebe diese Mail verdammt gut auf.

Zitat:
diese ist laut meiner Bank nach der Antwort von Ikea Eingegangen

Sehr gut. Auch die Antwort gut aufheben.

Meiner Meinung nach musst du exakt nichts bezahlen. Ich würde dem Inkasso schreiben, dass eine Adressermittlung und ein Inkasso-Verfahren deutlich nachdem du dich von selbst bei IKEA gemeldet und deine Adresse mitgeteilt hast, vollkommener Unsinn ist und dass sie keinen Cent mehr bekommen. Sollen sie doch diesen Fall gerne mal vor einem Gericht zur Klärung bringen.

Wir haben ja parallel einen anderen Inkasso-Fall von IKEA hier. Siehe https://www.123recht.net/forum/inkasso/Ikea-und-Ploeckl-und-das-Urteil-vom-Amtsgericht-__f539182.html

Und dort wird vor Gericht behauptet, IKEA hätte keine eigene Abteilung für solche Dinge. Offenbar hat man die aber doch, sonst hätten sie dir ja nicht geantwortet und vor allem hätten sie dir keine 11€ Bearbeitungsgebühr aufgeschlagen. Das hat schon ein Geschmäckle, denn ich würde so weit gehen zu behaupten, dass hier gezielt Gerichte angelogen werden.

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#2
 Von 
rage6880
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

gut - ja. Ich habe die Adresse angegeben mit den Rücklastschriftdaten, gleichzeitig habe ich sogar auf die Schadensminderungspflicht verwiesen. Das Schreiben an die Bank, ist nachdem ich sogar die Antwort hatte von Ikea (ja alles Schriftlich) geschrieben worden (Datum auf dem Schreiben der Anfrage).
Es steht eindeutig, das in der Bearbeitungsgebühr auch die Rücklastschriftkosten sind, diese werden nun nochmals extra aufgelistet (die Bearbeitungskosten von 11 Euro zusätzlich nochmals).

Dort ist einfach nur eine "Zahlung" vermerkt, das Geld ist also auch vor dem Schreiben des Inkassos angekommen.

Deswegen verstehe ich das ganze nicht, da ich vor dem Einschalten des Inkassos bereits das ganze geklärt hatte.

Aufgrund der Hinweise im Internet habe ich mich sofort Schriftlich mit Ikea in Verbindungsgesetzt und die Kontoverbindung bekommen von dem Ikea hier Vorort.

Hier die das Schreiben die Antwort von Ikea

Wir bedauern, dass Ihnen nach Ihrem Einkauf bei uns bezüglich der Abbuchung des Einkaufswerts Unannehmlichkeiten entstanden sind.

Wenn Kunden bei uns mit ec-Karte bezahlen möchten, vertrauen wir darauf, dass das entsprechende Konto für den Einkauf ausreichend gedeckt ist. Es liegt bei den Kunden, dafür zu sorgen. Sollte es doch einmal zu einer Rückbuchung kommen, werden Sie in der Regel von Ihrer Bank darüber benachrichtigt.

Informieren Sie sich rechtzeitig über eine Rücklastschrift, können Sie den Betrag zusammen mit einer Aufwandsgebühr auch direkt an uns überweisen und zwar auf folgendes Konto:



Empfänger: IKEA XXXXXXXXXX



IBAN: XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX



Betrag: offene Summe zuzüglich 11 Euro Bearbeitungs- und Bankgebühr



Verwendungszweck: ELV oder POZ-Nummer (auf dem Kontoauszug) und Kassenbon-Barcodenummer.



Bleibt eine Zahlung zu lange offen, beauftragen wir ein Inkassobüro mit der Regelung der Nachzahlung durch den Kunden.

"

Alleine die Adressauskunft wurde erst nach dieser Antwort beantragt. Nur wegen diesen Kosten (ja und die Rücklastchriftkosten, die aber ja bereits in der Gebühr drinnen waren laut Ikea)wird nun das Inkasso eingeschaltet....

Die Rücklastschrift erfolgte außerdem nicht wegen fehlender Deckung, sondern wurde wegen dem Wechsel Automatisch als "Widerspruch" gebucht.

Aber dies wird wahrscheinlich nichts zur Sache tun.

-- Editiert von rage6880 am 13.06.2018 17:07

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#3
 Von 
rage6880
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Addieren kann ich den Beitrag ja nicht.

Per Facebook hatte ich auch diese Antwort erhalten.

Überweis bitte den offenen Rechnungsbetrag zuzüglich der Bearbeitungsgebühr von 11,00 Euro auf folgende Bankverbindung:

Commerzbank
IBAN: DE6
BIC: COBADEFFXXX

Schreib als Verwendungszweck in der Überweisung bitte die ELV - oder die POZ - Nummer, die du auf dem Kontoauszug findest. :)



Ja, aber nur per Email habe ich Adressdaten und Daten der Lastschrift zum zuordnen mitgeschickt gehabt.

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Aber dies wird wahrscheinlich nichts zur Sache tun.

Das mit dem Wechsel eher nicht, denn ob nun Kontowechsel oder mangelnde Deckung ist erst mal im Prinzip gleich. Aber das mit den Gebühren ist sehr wichtig. Vor allem auch, weil da wie gesagt in anderen Fällen vor Gericht teilweise das exakte Gegenteil behauptet wird bzw. Dinge als Gebühren erhoben werden, die es offenbar nie gab.
Es gilt das, was IKEA dir schrieb. Und im Hinterkopf: Bearbeitungsgebühren seitens Gläubiger sind laut BGH ohnehin nicht zulässig. Deswegen waren die 11€ sowieso viel zu hoch.

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#5
 Von 
rage6880
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Inkasso hat heute lächerlich geantwortet.

Die Inkasso Übergabe soll angeblich direkt nach der Lastschrift erfolgt sein. (ohne das die Adresse bekannt war...)
Meine Email erfolgte zum selben Zeitpunkt als Info. Es werden extra Banklastschrifkosten aufgelistet. Ich habe ja ikea geschrieben gehabt, wegen der Unruhe und der Sache sogar mehrmals. Die Kosten sollen in den 11 Euro drinnen sein, dies wurde mir heute erneut bestätigt. Nachdem die Forderung und die Bearbeitungsgebühr Eingegangen ist, wurde dann eine Bankauskunft gemacht, wann was war sieht man in der aktuellen Forderungsanmeldung. Das heißt, es wurde die Auskunft angefragt, als ich keinen Verzug mehr hatte.
Das Inkasso hat das erste mal Kosten in Rechnung gestellt am 12.06.2018 - also ca. 2 Wochen nach dem Zahlungseingang.

Also soll das Inkasso tätig geworden sein, wegen den 5,60 Rücklastschriftkosten angeblich, die ja aber laut Ikea selber (liegt Schriftlich vor) bereits in den 11 Euro Bearbeitungsgebühr drinnen sind.

Also die sache lasse ich vor Gericht laufen, so kann es nicht sein wenn keine Forderung mehr da sind und die besprochenen Kosten voll beglichen sind dann noch die Kosten dazu kommen.

Die Kosten für die Adressauskunft wären alleine nicht nötig da ich selber von mir aus alle Daten zu der Lastschrift an den Support geliefert habe. Auch war ja garkeine Forderung mehr da, als die Adresse erfragt wurde. Dann kommen Inkasso kosten hinzu, wegen den Kosten die Ikea ohne Forderung offene Forderung verursacht hat...

Ich glaub ich bin in falschen Film, die glauben das doch nicht selber das dies alles okay ist so!

Mag ja sein das ich "Zahlungsverzug" war. Auf dieser Verzug endete bevor Ikea das Inkasso tätig wurde und bevor die Anschriftdaten erfragt wurden.

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ich glaub ich bin in falschen Film, die glauben das doch nicht selber das dies alles okay ist so!

Natürlich wissen die, dass das Unsinn ist. Sie probieren es halt und hoffen, dich einschüchtern zu können.

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#7
 Von 
guest-12317.05.2021 00:37:21
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau, Ikea verlangt Bearbeitungsgebühren.... Unterhält aber keine eigene Mahnabteilung... Sehr merkwürdig...

Irgendwo in meinen Beiträgen findet sich mehrfach, dass Bearbeitungsgebühren pauschal nicht zulässig sind. Und wenn dir der Betrag, den du genannt hattest, mitgeteilt wurde und du diesen bezahlt hast, dann würde ich den Rest sowieso zurückweisen. Je nachdem, welches Inkasso du erwischt hast, werden die sich dann mehr oder weniger dir aufdrängen. Wobei eine harte Züruckweisung möglicherweise am ehesten fruchtet.

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