Inkasso : Hausbesuch / Fahrtkosten

12. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Pontini
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)
Inkasso : Hausbesuch / Fahrtkosten

Hallo erstmal !

Ich habe gerade Ärger mit einem
Inkasso Unternehmen was von meinem Wohnort Salzgitter nicht weit weg ist.

Da die jedes Mal zu mir kommen verlangen die Fahrtkosten in Höhe von 47,60€.
Da die mich nie antreffen stecken die die neue Rechnung in mein Briefkasten.

Brief + Porto lst um einiges günstiger aber daran verdienen die wohl kein Geld

Hauptforderung war : 249,50 € / dazu die ganzen Auslagen wie Mahnung und Inkasso Gebühren kommen weitere 100€ dazu.

Dazu kommen 4 x 47,60 € Fahrtkosten : 194,60 € an Fahrtkosten

Nun meine Frage : ist das rechtens mit den Fahrtkosten ?

Würde mich der freuen wenn jemand die Antwort dazu kennt.

Mit freundlichen Grüßen.



-----------------
""

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

quote:
Nun meine Frage : ist das rechtens mit den Fahrtkosten ?

Nö.

Ich würde denen zudem mal folgendes schicken: "Wertes Inkasso. Die Fahrtkosten bezahle ich definitiv nicht. Ich erteile Ihnen zudem ausdrücklich Hausverbot. Sollten Sie nochmals versuchen, mich zuhause aufzusuchen, werde ich gegen Sie Strafanzeige bei der Polizei erstatten wegen Hausfriedensbruch, sowie Nötigung. Sollten sie versuchen, die Fahrtkosten irgendwie einzutreiben, werde ich ebenfalls ohne zu zögern Strafanzeige erstatten."

Danach sollte eigentlich Ruhe sein. Man könnte auch statt eines Briefes ans Inkasso einfach mal Beschwerde beim zuständigen Aufsichtsgericht einlegen, dass die absurde Gebühren verlangen für Fahrtkosten, obwohl du niemanden zu dir nach Hause bestellt hast und dass dies doch gegen das RVG verstößt.

Inkassogebühren von 100€ sind auch übertrieben. Wie setzt sich das zusammen? Die Hauptforderung ist berechtigt?

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 12.02.2015 15:16

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Pontini
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo.

Sowie ich zuhause bin werde ich alles sorgfältig hier auflisten.

Mit freundlichen Grüßen.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Pontini
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)


Inkasso Auslistung :

Hauptforderung : 249,50€ (Bz.+5%)

Mahnkosten : 15 € (Bz.+5%)

1,3 Inkassogebühren : 83,54 €

Kontoführungsgebühren : 5,95 €

Fahrtkosten : 47,60 €

1,2 Einigungsgebühr 77,11 € ( Hatten bereits eine Ratenzahlung vereinabart)

Fahrtkosten : 47,60 € ( Dezember 2014 )

Fahrtkosten : 47,60 € ( Januar 2015 )

Fahrtkosten : 47,60 € ( Februar 2015 )

Habe letztes Jahr eine Ratenzahlung vereinbart , aufgrund meiner Kündigung konnt ich dann die Ratenzahlung nicht forführen da mein ex-Arbeitgeber mein Lohn einbehalten hat.

Bis ich dann das arbeitslosengeld bekomm hab hat einige wochen gedauert.

Es kam bei der Ratenzahlungvereinbarung ein sogenannter schuldschein zum unterschreiben , den ich selber aber nicht abgeschickt habe.






-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

quote:
Mahnkosten : 15 € (Bz.+5%)

Gab es Rücklastschriften? Wie viele Mahnungen hast du bekommen?

quote:
Kontoführungsgebühren : 5,95 €

Hier würde ich direkt dem Aufsichtsgericht schreiben und beantragen, dem Inkasso die Lizenz zu entziehen wegen frei erfundenen Gebührenforderungen und Verstößen gegen das RVG. Kontoführungskosten dürfen die nicht fordern. Punkt.
Zudem ist der Auftraggeber/Gläubiger bestimmt Vorsteuerabzugsberechtigt. Dann darf auch keine Mehrwertsteuer als Schadensersatz gefordert werden.

quote:
Habe letztes Jahr eine Ratenzahlung vereinbart

Das war hinsichtlich Gebühren ein Fehler. Damit hast du zumindest die Inkassogebühren und die Einigungsgebühren unnötigerweise anerkannt. Dass du nichts unterschrieben hast, ist soweit gut.

Die 249,50€ sind die Restschuld? Die Raten haben die bisher nur mit der Hauptforderung verrechnet?



-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Dazu kommen 4 x 47,60 € Fahrtkosten : 194,60 € an Fahrtkosten

LOL Natürlich nicht zu zahlen
quote:
1,2 Einigungsgebühr 77,11 € ( Hatten bereits eine Ratenzahlung vereinabart)

Wurdest Du auf diese Kosten schriftlich nachweisbar hingewiesen bzw hast diese Kosten durch Deine Unterschrift bestätigt ?
quote:
Kontoführungsgebühren : 5,95 €

Natürlich Nicht durchsetzungsfähig
Zitat:
Habe letztes Jahr eine Ratenzahlung vereinbart , aufgrund meiner Kündigung konnt ich dann die Ratenzahlung nicht forführen da mein ex-Arbeitgeber mein Lohn einbehalten hat.

Was unterschrieben ?
Zitat:
Es kam bei der Ratenzahlungvereinbarung ein sogenannter schuldschein zum unterschreiben , den ich selber aber nicht abgeschickt habe.


Nicht unterschreiben !!!!


Ist die Forderung tituliert ?
Schon Zahlungen getätigt ?



-----------------
"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "



-- Editiert thehellion am 12.02.2015 21:58

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Pontini
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

ja es ab 2 Rückläufer und nach der 2ten kam
Wenig später dann die Mahnung kurz danach dann die Kündigung, Monat später dann das Inkasso Unternehmen aus Salzgitter.

2x 24.95€ der Monatsbeitag + 2x Rücklastschriftgebühr 10€ ( Bz.5%)

Hauptforderung 249,50€ ( Bz.5%) + die Rückläufer ergibt dann die Summe von 320,02 €

Zu den 320,02€ kommen dann die :


Mahnkosten mit 15€ ( Bz.5%)
1,3 Inkassogenühren 83,54€
Kontoführungsgebühr 5,95€
Fahrtkosten 47,60€
- 40 € meine erste Rate im Oktober 2014

1,2 Einigungsgebpühr 77,11€

Das alles zusammen ergibt dann eine Summe von 513,44€ die ich dann auch bezahlen würde , bis auf die Fahrtkosten von 47,60€ - die müsste man dann noch abziehen.

Dazu kommt ja jetzt noch die Fahrtkosten von Dezember 2014 / Januar 2015 & Februar 2015.

Und da fängt für mich ja die anzocke an. Brief + Porto ist ja um
Einiges billiger.

Ich selber hab jetzt auch mal geschaut. Habe bis heut nichts unterschrieben , selbst die erste Ratenzahlung Vereinbarung hab ich damals nicht weggeschickt.
Also hat er bis auf die ersten 40€ von mir nichts erhalten.



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Tituliert ?

Vollstreckungsbescheid gekommen ?

-----------------
"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Pontini
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Bis jetzt kein Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid.
Was meinst du genau mit Tituliert?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

tituliert = Es liegt ein Titel vor (Vollstreckungsbescheid oder eine erfolgreiche Klage bzw. ein Urteil)

- 10€ Rücklastschriftgebühr ist zu hoch, maximal 5€ würde ich akzeptieren, ansonsten die Rechnungskopie der Bank verlangen.
- Mahnkosten sind maximal 2,50€ pro Brief erlaubt, keine 15€.

Wenn ich nun zusammenrechne, käme ich also auf:
- 249,90€ Hauptforderung (Schadensersatz bis Vertragsende? Wie lange ging der Vertrag und was für ein Vertrag war das?)
- 2x5€ Rücklastschrift
- 2,50€ Mahngebühr
- 2x 24,95€ offene Rechnung
Also unterm Strich 312,30€. Könntest du das auf ein mal bezahlen? Dann würde ich das auf 320€ aufgerundet direkt an den Gläubiger zahlen, im Verwendungszweck "Nur HF + Briefporto + Rücklastschrift + Zinsen" ergänzen.

Das Inkasso nicht weiter beachten. Wenn es zum gerichtlichen Mahnbescheid kommt, diesem widersprechen. Wenn ein Inkasso mit so einer lustigen Kostenrechnung und Fahrtkosten vor Gericht auftaucht, wird es sowieso erst mal zerrissen.


-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Pontini
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Hab da letzten Monat hingeschrieben und den geschildert das ich die Fahrtkosten nicht begleichen werde.
Die Email schlummerte leider im Spam-Ordner so das ich die email jetzt erst gesehen hab beim löschen.


Antwort :

Sehr geehrter Herr XXX ,

in vorbezeichneter Angelegenheit haben wir Ihre E-Mail vom 20.04.2015 mit Verwunderung erhalten. Weshalb Sie nunmehr endgültig die freiwillige Zahlung dieser berechtigten Forderung verweigern wollen, ist nicht ersichtlich. Der Besonnungsvertrag wurde von Ihnen eigenhändig unterschrieben.

Die Fahrtkosten sind lediglich angefallen, da Sie sich nicht in der Lage fühlten, zumindest Raten auf die Forderung zu zahlen, ans Telefon zu gehen oder sich anderweitig um die Sache zu kümmern.

Soweit Sie dies unbedingt wünschen, kann gern das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet werden, offensichtlich haben Sie hiermit bereits weitreichende Erfahrungen. Soweit Sie dann beabsichtigen Widerspruch einzulegen, würden selbstverständlich – wie Sie vermutlich auch bereits wissen - erhebliche Mehrkosten für Gericht und Rechtsanwalt anfallen, welche sich vorliegend auf ca. Euro 270,00 belaufen würden. In diesem Zusammenhang können wir dann auch gleich den Rechtsgrund der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung zivilrechtlich feststellen lassen, da die Forderung nachweislich auf einer Betrugshandlung basiert, für welche Sie lediglich deshalb nicht strafrechtlich belangt wurden, da Sie bereits wegen anderer Straftaten verurteilt worden sind.

Gern sind wir bereit diesen Weg Ihrem Wunsch entsprechend zu gehen. Da dies jedoch für beide Seiten erheblichen Mehraufwand bedeutet – für uns arbeitstechnisch und für Sie finanziell – möchten wir Ihnen letzte Gelegenheit geben, die Angelegenheit einvernehmlich zu regeln und bieten Ihnen daher an, die Angelegenheit gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages von Euro 550,00 bis spätestens 29.04.2015, eingehend auf untenstehendem Konto unter Nennung des obigen Aktenzeichens, zu erledigen.

------------------------------------------------------------------------




1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Das ändert rein gar nichts an dem, was mepeisen geschrieben hat.

Wobei man noch prüfen müsste, ob der Schadenersatz in der Höhe gerechtfertigt ist. Das sieht ein wenig nach einem Mobilfunkvertrag aus, bei 24,90 € dürfte das eine Flat gewesen sein. In dem Fall könnte man den Schadenersatz noch auf die Hälfte kürzen.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Pontini
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Das war ein Solarium-Abo - war da fast 2 Jahre dort Kunde.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
erhebliche Mehrkosten für Gericht und Rechtsanwalt anfallen, welche sich vorliegend auf ca. Euro 270,00 belaufen würden

Auch das ist purer Schwachsinn, denn strittig ist ja nicht die Hauptforderung, sondern nur deren gebührenunfug. Da verliert man auch nicht.

Zitat:
In diesem Zusammenhang können wir dann auch gleich den Rechtsgrund der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung zivilrechtlich feststellen lassen, da die Forderung nachweislich auf einer Betrugshandlung basiert, für welche Sie lediglich deshalb nicht strafrechtlich belangt wurden, da Sie bereits wegen anderer Straftaten verurteilt worden sind.

Was soll dieser Schwachsinn? Wie soll man denn bei einem Solarium-.Abo, was man fast 2 Jahre bedient hat und wo man in Zahlungsschwierigkeiten kam, etwas mit Straftaten zu tun haben? Oder ist da mehr dahinter?

Zitat:
die Angelegenheit gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages von Euro 550,00 bis spätestens 29.04.2015

Das grenzt an bodenlosem Unfug bei einer Hauptforderung von knapp 300€.

24,95€ war der Monatsbetrag, richtig?
Du warst 2 Monatsgebühren schuldig, bevor sie dir gekündigt haben, richtig?
Wie lange wäre der vertrag noch gelaufen? 10 Monate? Dann ist die Forderung in meinen Augen Unfug. Die haben dir gekündigt, die sparen sich also einiges ein (Stromkosten etc. So ein Solarium zu betreiben ist ja auch nicht billig). Sie dürfen keine 100% fordern.

Ich würde wie gesagt eine Beschwerde ans Aufsichtsgericht schicken. Dann würde ich zur Polizei gehen und gegen das Inkasso Strafanzeige erstatten wegen Nötigung. Der Blödsinn mit der Strafanzeige mit der "vbuH" und mit den völlig absurden und gesetzeswidrigen Kosten, die sie erpressen wollen, dürfte da Grund genug sein.

Was den Betrag angeht. Wenn meine Ausführungen von oben korrekt sind, würde ich persönlich zweckgebunden etwa folgendes zahlen:
- 124,95€ Hauptforderung (Die Hälfte des Schadensersatzes, also 50% der Grundgebühr)
- 2x5€ Rücklastschrift
- 2,50€ Mahngebühr
- 2x 24,95€ offene Rechnung

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Hab das Antwortschreiben des Inkassobüros aus Post 10 gelesen
Scheint eine kleine Inkassobude zu sein ?

Zitat:
Die Fahrtkosten sind lediglich angefallen, da Sie sich nicht in der Lage fühlten, zumindest Raten auf die Forderung zu zahlen, ans Telefon zu gehen oder sich anderweitig um die Sache zu kümmern.

Aufgrund dieser Formulierung ist es keine Beleidigung dem Inkassobüro ein VHS Rethorikkurs anheimzustellen

Gib mal den namen der Inkassobude an mich per pin

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Peter Panzer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Boar,... Ich versteh die ganze Aufregung nicht. Wäre doch vermeidbar, wenn man sich einfach mal an die Einhaltung seiner Verträge hält; und selbst wenn Hindernisse eintreten sollen, sollte man den Arsch in der Hose haben, auf den Gläubiger zuzugehen und ihm die Sache zu erklären, bzw. eine Einigung herbeizuführen. Dann braucht man auch beim Thema Inkasso nicht mitzumischen.

@ Pontini: Du hast ja recht, dass Du Dich über die Inkassokosten ärgerst, aber auch selber schuld. Hättest Du Dich beizeiten gekümmert, wäre es sicherlich nicht bis zum Inkasso gekommen. Ansonsten immer schön Obacht geben. Bei e.V oder Insolvenz wird aus einer einfachen Forderung leicht eine solche aus vbuH.

@ pemeisen: Hausverbot ist eher kontraproduktiv. Eleganter wäre sicherlich; Lächeln und zu seiner Verpflichtung stehen. Und Vorsicht vor den Mitmenschen, die eine Wahrheit haben, die von der Objektivität abweicht.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Interessant, dass du diesen Beitrag frisch nach deiner Anmeldung rauskramst. Hast du Hintergrundinfos, die wir nicht kennen?

Ansonsten: Schuldner sind nicht vogelfrei und auch wenn hier ein Vertrag nicht eingehalten wurde, gibt das niemanden das Recht, die Leute auch noch am Ende massiv abzuzocken und massiv mit Blödsinn zu bedrängen. So einfach ist das.
Inkassos, die Hausbesuche machen, kriegen trotzdem kein Extra Geld. Selbst Schuld, wenn das Inkasso zu solchen unsinnigen Maßnahmen greift. Da noch zu sagen "Selbst Schuld, zahl halt" ist Blödsinn. Oder hast du etwa Geld zu verschenken?

Jeder Gläubiger hat genug Werkzeuge an der Hand, um kostengünstig zu seinem Recht zu kommen. Da muss man keine 4 Hausbesuche machen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

War das vieleicht der inkassoaussendienstler der kein Fahrgeld bekommen hat?
;)

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

So deutlich wollte ich nicht fragen :cheers:

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Pontini
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Mal einen kurzen Bericht abstatten.

Vor ca 7 Wochen kam der Bekannte "Mahnbescheid" ins Haus und sehe da - Ohne die Fahrkosten !
Die reine Forderung sowie die kosten vom Mahnbescheid.

Ist für mich reine ABZOCKE gewesen mit den Fahrtkosten.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
Ist für mich reine ABZOCKE gewesen mit den Fahrtkosten.

Und ggf., je nachdem, wie viel Druck aufgebaut wurde, sogar eine Straftat (Nötigung).

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.726 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen