Inkasso - Hauptforderung stimmt nicht

24. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
Bealin
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso - Hauptforderung stimmt nicht

Hallo Zusammen!
Im Jahre 2003 bekamen wir eine Inkasso-Forderung in Höhe von 4500.-€. Dieser Betrag wurde festgesetzt und seitdem zahlen wir treu und brav jeden Monat 55.-€.
Jetzt hat das Inkasso-Unternehmen die Forderung an ein anderes Inkasso-Unternehmen abgegeben und nun soll auf einmal die Hauptforderung 8500.-€ betragen, welche angeblich im Jahre 2003 festgesetzt wurde!
Wir haben die damalige festgesetzte Hauptforderung fast abbezahlt.
Kann man sich gegen sowas wehren? Das ist doch kriminell.
Wir hoffen, dass uns jemand in diesem Forum helfen kann.
Vielen Dank im Voraus!

-----------------
""

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
Im Jahre 2003 bekamen wir eine Inkasso-Forderung in Höhe von 4500.-€. Dieser Betrag wurde festgesetzt und seitdem zahlen wir treu und brav jeden Monat 55.-€.


Kannst du das auch beweisen ?

Wenn ja und es gab keine weitere Forderungen wie "Zinsen" können die ja nichts verkaufen was bereits bezahlt ist. Also alle Zahlungsbelege und oder Kontoauszüge raussuchen und dem neuen Inkasso mal Bescheid geben.

Kann es sein das einfach nur eine Ratenzahlung von 45 Euro vereinbart wurde - dann sind wohl kaum die Zinsen beglichen.

K.

-----------------
"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Fordere vom neuen Inkassobüro eine detailierte Forderungsaufstellung,aufgeschlüsselt nach Hauptforderung, Kosten und Zinsen unter Berücksichtigung der bisher getätigten Zahlungen ein
" Gelegentlich " tricksen Inkassobüros gerne und spekulieren auf Unkenntnis ;)


-- Editiert am 24.10.2009 18:47

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Na die legen den blanken Titel vor den sie gekauft haben. :-) Da wird man schon selber belegen müssen was man bezahlt haben will.

Immer alles schriftlich machen !!!

K.

-----------------
"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Jo
mustermann da hast du vollkommen recht. Nur selbst der blnake Titel wird hier sehr aufschlussreich sein, denn wir reden hier von der Hauptfprderung, welche mal eben um 4000,- € gestiegen ist. Selbst wenn alle Zahlungen bestritten werdenn kann sie HF hier nicht ansteigen sondern nur die Zinsen ;)

-----------------
""
Nur eins muss auch klar sein, wenn Ihr keinen guten Ratenzahlungsvergleich ausgehandelt habt, dann hat mein Vorredner vollkommen recht, von fast alles abbezahlt kann keine Rede sein. Wenn wir mal von 10% Zinsen ausgehen (rein fiktiv) dann habt Ihr eine Zinslast von 450,-€ pro Jahr und bezahlt in Raten 660,-€ ab. Tilgt also 210,- € pro Jahr von der Hauptforderung. Kann mann sich gut ausrechnen wie lange Ihr abbezahlt

-- Editiert am 24.10.2009 23:26

-- Editiert am 24.10.2009 23:27

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Auf jeden Fall man gegen die Zinsen die Einrede der Verjährung geltend machen. Die die verjähren auch. Also schreiben das man die verjährten ZInsen nicht zahlt weil Sie verjährt sind, sonst gehen alle zahlungen erst mal in Forderungen die man auch so loswerden kann.

Am besten mal nen Schuldnerberater aufsuchen...

K.

-----------------
"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12326.10.2009 08:59:50
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 92x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
Vorausgesetzt, es gibt überhaupt verjährte Zinsen.


Na das wird man schon sehen wenn man erst man ne "Abrechnung" gesehen hat.
Und ein Widerspruch mehr schadet nicht.

quote:

wer wie was?

Einschreiben Rückschein: " Ich widerspreche gegen die Zinsforderung da Sie verjährt sind " reicht sicher aus. Sonst verrechnen die jede Zahlung erst mit den verjährten Forderungen

K.

-----------------
"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12326.10.2009 08:59:50
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 92x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Kommt drauf an ob die Zahlungen für die Zinsen waren oder für die Gesamtforderung.
Da die Zinsen ja kontinuierlich entstehen müsste man prüfen mit welcher Zahlung man nun welche Zinsforderungen anerkannt haben will.

Das einfachste ist eh eine Batzen Geld zu nehmen und zu verhandeln.

K.

-----------------
"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.758 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen