Inkasso - Hauptforderung plus Verzugszinsen

2. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
Escaflowne
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 12x hilfreich)
Inkasso - Hauptforderung plus Verzugszinsen

Hallo,

ich zahle schon seit Jahren monatlich 20 Euro meine damalige Hauptforderung ab. Vor einiger Zeit erhielt ich nach meiner Bitte eine Zahlungsaufstellung des Inkassounternehmens. Hier wurden jedes Monat Verzugszinsen in Höhe von 5,12% berechnet. Ist das denn erlaubt? Denn genau genommen war ich nie im Verzug. Damals hatte ich über ein Versand etwas bestellt mit Ratenzahlung. Nach einigen Monaten wollte ich die Ratenzahlung verringern lassen, ich glaube das nennt man stunden lassen, da es mir finanziell zu der Zeit nicht möglich war solche hohe Summen monatlich aufzubringen. Telefonisch wurde mir dann mitgeteilt, dass dies nicht möglich sei und es dann an ein Inkassounternehmen weitergeben wird die Restforderung.

- ich war nie im Verzug
- ich möchte nur die Hauptforderung dem Inkasso komplett abzahlen, ohne zusätzlichen Gebühren bzw. Verzugszinsen, ist das möglich?

Gruß
Escaflowne

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16 Antworten
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#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Gib einfach mal die Forderungsaufstellung im Detail durch, dann kann man das besser prüfen.

Hast du damals zu der Ratenzahlungsvereinbarung etwas unterschrieben? Wurde die Forderung ans Inkasso abgetreten?

Zitat:
ich war nie im Verzug


Da wäre ich mir nicht so sicher.

Zitat:
ich möchte nur die Hauptforderung dem Inkasso komplett abzahlen, ohne zusätzlichen Gebühren bzw. Verzugszinsen, ist das möglich?


Das kann man ohne weitere Informationen nicht beantworten

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

Ohne Verzug wäre es nicht zur Abgabe ans IB gekommen.
Die Verzugszinsen sind üblicherweise geringer wie die Zinsen beim Händler.

Wie wurde die Ratenzahlung beim IB vereinbart? Wohin und mit welchem Verwendungszweck wird seit Jahren gezahlt?

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#3
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Erst einmal: Du bist im Verzug! Der Verzug bezieht sich nämlich auf die ursprüngliche Ratenvereinbarung, die du nicht mehr bedienen konntest. Dementsprechend sind Verzugszinsen durchaus berechtigt, aber ob die Höhe richtig berechnet wurde, steht auf einem anderen Blatt.
Ich schließe mich @fb89 und @Ex Inkassomitarbeiter an. Poste einmal die Forderungsaufstellung (natürlich anonymisiert) und beantworte die Fragen, dann kann man mal sehen, was man eventuell an Unsinnsgebühren streichen kann.

Gruß

Shihaya

Signatur:

Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

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#4
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Escaflowne,

Deine Story ist nicht vollständig.

Wie hoch war denn die ursprüngliche monatliche Rate?

Wie wurden die Raten gezahlt? Dauerauftrag? Überweisung? Oder Lastschrift?

Und was passierte nach dem Telefonat?

Wenn die Restforderung an ein Inkassounternehmen abgetreten worden ist, muss sich dieses weiterhin an den Vertrag halten. Es sei denn, Du hast die Vereinbarung einseitig nicht mehr erfüllt, dann ist es nachdem Du mit mindestens zwei Raten in der Verzug gerätst berechtigt die Restforderung fällig zu stellen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Escaflowne
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo,
ich hatte mir jetzt die Mühe gemacht die Forderungsaufstellung die in einer Exceltabelle mir per Post vom Inkasso zugeschickt wurde zu scannen und als jpg abzuspeichern. Es sind 8 Seiten. Leider kann man hier keine Dateianhänge hochladen.
:sad:

Die Raten werden von mir manuell monatlich seit Juni 2010 per Homebanking an das Inkasso regelmäßig überwiesen.
Durch die monatlichen Verzugszinsen in Höhe von 5,37% zahle ich nur alleine dadurch einige Jahre länger.
Was passierte nach dem Telefonat? Der Versandhandel übergab die Forderung an das Inkassounternehmen nach 2 Monaten, nachdem eine Verringerung der monatlichen Ratenzahlung sie abgelehnt hatten.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

www.fotos-hochladen.net ist ein Bilderdienst mit dem man kostenlos die Scans hierhin verlinken kann.
Den Link dann einfach hier posten oder aus der Symbolleiste das Dritte Symbol von rechts auswählen und den Link dort eintragen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Escaflowne
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 12x hilfreich)

Danke für den Link zum Fotos hochladen. Nur leider funktioniert dieser nicht mehr.
Meldung: Die Seite ist leider nicht mehr verfügbar.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

http://www.fotos-hochladen.net/

Davon abgesehen. Wo du von Versandhandel sprichst. Wer ist eigentlicher Gläubiger und welches Inkasso?

-- Editiert von mepeisen am 03.08.2016 07:37

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#9
 Von 
Escaflowne
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 12x hilfreich)

Warum möchtest du das wissen wer Gläubiger und welches Inkasso es ist?
Ist das von Relevanz?
Nur alleine durch die Verzugszinsen muss ich mehrere Jahre länger die Raten zahlen.
Ich zahle die monatlichen Raten per Überweisung an das Konto des Inkassounternehmens.
Wäre nur die Hauptforderung zu zahlen, wäre ich in knapp 1 Jahr fertig. So sind es dann weitere 3,5 Jahre
die ich zahlen muss.

-- Editiert von Escaflowne am 04.08.2016 12:33

-- Editiert von Escaflowne am 04.08.2016 12:34

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Ist das von Relevanz?

Ja, denn es gibt Versandhändler, die betreiben ihr eigenes Inkasso. (Otto-Versand mit diversen Töchtern und EOS). In so Fällen sind Inkassogebühren ganz grundsätzlich nicht durchsetzbar und müssen nicht bezahlt werden.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#11
 Von 
Escaflowne
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 12x hilfreich)

es nicht der Otto-Versand. Ein Anderer den es nicht mehr gibt.
Ich kenne ein anderes Inkasso-Unternehmen wo man sich einigte nur die Hauptforderung zu begleichen und sonst keine weiteren Gebühren oder Zinsen verlangte.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

quote=Escaflowne]Danke für den Link zum Fotos hochladen. Nur leider funktioniert dieser nicht mehr.
Meldung: Die Seite ist leider nicht mehr verfügbar.

Harry van Sell hat den Link falsch eingebettet. Er funktioniert jetzt: http://www.fotos-hochladen.net/

Wenn Du die Nachfragen der Nutzer nicht beantwortest, wirst Du hier keinen vernünftigen Rat bekommen. Denn wie soll man antworten, wenn der Sachverhalt unklar ist.

0.) Händler-Rate

Zitat (von Xipolis):
Wie hoch war denn die ursprüngliche monatliche Rate?



1.) Gläubiger

Zitat (von fm89):
Wurde die Forderung ans Inkasso abgetreten?


Zitat (von mepeisen):
Wer ist eigentlicher Gläubiger und welches Inkasso?


Die Frage zielt darauf ab, wer Dein Gläubiger ist: Hat der Versandhändler (den es mittlerweile nicht mehr gibt), das Inkassounternehmen beauftragt oder wurde die Forderung an das Inkassounternhemen abgetreten?


2.) Ratenzahlungsvereinbarung Inkassounternehmen

Zitat (von fm89):
Hast du damals zu der Ratenzahlungsvereinbarung etwas unterschrieben?


Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Wie wurde die Ratenzahlung beim IB vereinbart?


Wurde mit dem Inkassounternehmen eine Ratenzahlungsvereinbarung abgeschlossen?


3.) Verwendungszweck Deiner Raten

Zitat (von Escaflowne):
Die Raten werden von mir manuell monatlich seit Juni 2010 per Homebanking an das Inkasso regelmäßig überwiesen.


Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
mit welchem Verwendungszweck wird seit Jahren gezahlt?


Was steht jeweils im Verwendungszweck?


4.) Verzugszinsen

Zitat:
Durch die monatlichen Verzugszinsen in Höhe von 5,37% zahle ich nur alleine dadurch einige Jahre länger.


Ist das wirklich monatlich? Oder jährlich?

Wie kommt das Inkassounternehmen auf 5,37 %?

Normalerweise wären 5 % + Basiszinssatz ([link=https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__288.html]§ 288 Abs. 1 BGB [/link]), wenn es nicht ein anderer Rechtsgrund vorliegt ([link=https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__288.html]§ 288 Abs. 3 BGB [/link]), üblich.

5.) Weiteres
Zitat:
Was passierte nach dem Telefonat? Der Versandhandel übergab die Forderung an das Inkassounternehmen nach 2 Monaten, nachdem eine Verringerung der monatlichen Ratenzahlung sie abgelehnt hatten.


Hast Du die jeweiligen Monatsraten nicht vollständig bezahlt?

Es kann gut sein, dass Du, abhängig vom Vertrag mit den Restbeträgen der jeweiligen Raten automatisch in Verzug geraten bist.

Ansonsten spekuliere ich jetzt weiter: Der Händler hat dann die Restschuld fällig gestellt, da Du nicht bedienen konntest, wurdest Du gemahnt und da Du weiter nicht bedienen konntest, hat er seine Forderung verkauft an das Inkassounternehmen. Hier hast Du eine neue Ratenzahlung vereinbart.


Zitat (von Escaflowne):
Nur alleine durch die Verzugszinsen muss ich mehrere Jahre länger die Raten zahlen.


Um so mehr müsstest Du uns Informationen geben, warum das Inkassounternehmen die Verzugszinsen um etwa 1 % zu hoch ansetzt und unter welchen Verwendungszweck Du überweist. Siehe auch [link=https://dejure.org/gesetze/BGB/367.html]§ 367 BGB [/link].

Zitat:
Wäre nur die Hauptforderung zu zahlen, wäre ich in knapp 1 Jahr fertig. So sind es dann weitere 3,5 Jahre
die ich zahlen muss.


Dann zahl doch erstmal nur auf die Hauptforderung, damit diese keine weiteren Zinsen mehr produziert.


Zitat (von Escaflowne):
es nicht der Otto-Versand. Ein Anderer den es nicht mehr gibt.


Sollen wir jetzt raten?

Zitat:
Ich kenne ein anderes Inkasso-Unternehmen wo man sich einigte nur die Hauptforderung zu begleichen und sonst keine weiteren Gebühren oder Zinsen verlangte.


Du kannst versuchen Dich mit dem Inkassounternehmen ebenso zu vergleichen. Du solltest Dir eine solche Vereinbarung in jedem Fall schriftlich geben lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Ein Anderer den es nicht mehr gibt.

Und darin schließt sich die nächste Frage an: Wenn der besagte Händler insolvent war: Wurde dir eine Vollmacht des Insolvenzverwalters vorgelegt, dass das Inkasso überhaupt tätig sein darf in deinem Fall?

Signatur:

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#14
 Von 
Escaflowne
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 12x hilfreich)

F:Wie hoch war denn die ursprüngliche monatliche Rate?
A: Diese war 200 Euro im Monat. Ich wollte auf 100 Euro runtergehen. Der Versandhandel hat abgelehnt, und mir mitgeteilt das der Konzern bald in Konkurs geht. Ich solle einfach nichts mehr zahlen und in 2 Monaten kommt dann der Brief vom Inkasso. Das sei doch alles gar nicht so schlimm. Zahl ich eben statt an den Versand, ans Inkassounternehmen.

F:Wurde die Forderung ans Inkasso abgetreten?
A: Ja.

F:Wer ist eigentlicher Gläubiger und welches Inkasso?
A: Gläubiger, damals das größte Versandhaus der Welt mit Stammsitz in Fürth. Inkasso --> Universum

F:Hast du damals zu der Ratenzahlungsvereinbarung etwas unterschrieben?
A: Nein.

F:Wie wurde die Ratenzahlung beim IB vereinbart?
A: Monatlich 50 Euro. Bin nach 2 Raten runter auf 20 Euro pro Monat. Das Inkasso war einverstanden.

F:Mit welchem Verwendungszweck wird seit Jahren gezahlt?
A: Mit einer Kundennummer

F: Ist das wirklich monatlich? Oder jährlich die Verzugszinsen?
A: Monatlich. In der Forderungsaufstellung, steht im jeden Monat die Verzugszinsen.

Dann zahl doch erstmal nur auf die Hauptforderung, damit diese keine weiteren Zinsen mehr produziert.
A: Das werde ich. In etwa 1 Jahr bin ich fertig. Nur dann wird mich das Inkasso anschreiben und mahnen.

Du kannst versuchen Dich mit dem Inkassounternehmen ebenso zu vergleichen. Du solltest Dir eine solche Vereinbarung in jedem Fall schriftlich geben lassen.
A: Das ist eine gute Idee. Es ist Wahnsinn 3,5 Jahre länger zu zahlen, nur wegen den Zinsen.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von Escaflowne):
F:Wie hoch war denn die ursprüngliche monatliche Rate?
A: Diese war 200 Euro im Monat. Ich wollte auf 100 Euro runtergehen. Der Versandhandel hat abgelehnt, und mir mitgeteilt das der Konzern bald in Konkurs geht. Ich solle einfach nichts mehr zahlen und in 2 Monaten kommt dann der Brief vom Inkasso. Das sei doch alles gar nicht so schlimm. Zahl ich eben statt an den Versand, ans Inkassounternehmen.


Liegt das in einer textlichen Form vor?

Du hast dann die Zahlungen eingestellt und vom Versandhändler nichts mehr gehört? Bis der Brief vom Inkassounternehmen gekommen ist?

Zitat:
F:Wurde die Forderung ans Inkasso abgetreten?
A: Ja.


Damit ist das Inkassounternehmen Dein Gläubiger.

Hat Dir der Versandhändler die Abtretung textlich mitgeteilt? Oder hat Dir das Inkassounternehmen eine Abtretungsurkunde vorgelegt?

In solchen Fällen darf das Inkassounternehmen keine Vergütung und keine RVG-Auslagen verlangen.

Zitat:
F:Wer ist eigentlicher Gläubiger und welches Inkasso?
A: Gläubiger, damals das größte Versandhaus der Welt mit Stammsitz in Fürth. Inkasso --> Universum


OK.

Bei einer Abtretung ist das Versandhaus raus und Dein Gläubiger ist das Inkassounternehmen (mit allen Rechten aber auch mit allen Pflichten).

Zitat:
F:Hast du damals zu der Ratenzahlungsvereinbarung etwas unterschrieben?
A: Nein.


OK

Zitat:
F:Wie wurde die Ratenzahlung beim IB vereinbart?
A: Monatlich 50 Euro. Bin nach 2 Raten runter auf 20 Euro pro Monat. Das Inkasso war einverstanden.


OK

Zitat:
F:Mit welchem Verwendungszweck wird seit Jahren gezahlt?
A: Mit einer Kundennummer


In dem Fall verrechnet das Inkassounternehmen immer erst auf Kosten, dann den Rest auf Zinsen und dann erst den weiteren Rest auf die Hauptforderung.

Was jetzt interessant wäre ist, ob an das Inkassounternehmen der ursprüngliche Ratenzahlungsvertrag abgetreten worden ist und sich quasi nur in dieser Hinsicht Dein Gläubiger von Versandhandel zu Inkassounternehmen geändert hat.

Zitat:
F: Ist das wirklich monatlich? Oder jährlich die Verzugszinsen?
A: Monatlich. In der Forderungsaufstellung, steht im jeden Monat die Verzugszinsen.


Ein Monatszins von 5,21 % wäre Wucher, das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, wenn bei bspw. 1.000 € HF jeden Monat 52,10 € gezahlt werden müssten.

Zitat:
Dann zahl doch erstmal nur auf die Hauptforderung, damit diese keine weiteren Zinsen mehr produziert.
A: Das werde ich. In etwa 1 Jahr bin ich fertig. Nur dann wird mich das Inkasso anschreiben und mahnen.


Das Problem hier ist, ohne Deine Unterlagen zu sehen, kann man Dir meines Erachtens keinen sinnvollen weiteren Rat geben.

Du müsstest meines Erachtens dafür folgende Informationen zur Verfügung stellen:

- Vertrag mit dem Versandhändler
- Alle Nachrichten/Schreiben zwischen dem Versandhändler bzw. Inkassounternehmen und Dir
- Eine Aufstellung all Deiner Zahlungen

Die persönlichen Daten interessieren hierbei nicht.

Zitat:
Du kannst versuchen Dich mit dem Inkassounternehmen ebenso zu vergleichen. Du solltest Dir eine solche Vereinbarung in jedem Fall schriftlich geben lassen.
A: Das ist eine gute Idee. Es ist Wahnsinn 3,5 Jahre länger zu zahlen, nur wegen den Zinsen.


Viel Glück.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
F:Wurde die Forderung ans Inkasso abgetreten?
A: Ja.

Ich wiederhole die Frage: Liegt dir eine Bestätigung des Insolvenzverwalters vor, dass das Inkasso deine Forderung eintreiben darf?
Der Insolvenzverwalter muss durchaus kurz vor der Insolvenz verkauften Forderungen zustimmen. Ansonsten kann folgendes passieren: Du zahlst ans Inkasso. Das steckt das Geld ein und der Insolvenzverwalter kommt nochmal und will nochmal Geld.

Werden Inkassokosten verlangt? Wenn eine Forderung verkauft wird ans Inkasso, dann ist das Inkasso in eigenem Namen tätig. Es erbringt dann gar keine Rechtsdienstleistung und ihm steht dann eigentlich keine Vergütung mehr zu.

Signatur:

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