Inkasso Gebühren trotz bezahlter Hauptforderung

21. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
fb366497-61
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso Gebühren trotz bezahlter Hauptforderung

Hallo ! Habe im August 27.08.2012 Rechnung bekommen die erst nach 2 maliger Aufforderung am 30.11.12 bezahlt habe mit mahngebuhr direkt an das Autohaus..da ich schon damals ausm Haus ausgezogen bin, hatte ich keine Post empfangen können (Scheidung ). Ab März 2013 mir eigene Wohnung geleistet und wollte meine Sachen aus dem Haus abholen, und siehe da, es liegt Post unter anderen Inkasso für das oben genanten Autohaus.. Auch mahnbescheid und da ich auch nichts wuste kein Anspruch einlegen können .. Somit auch ein Titel gegen mich.. Ich war auch deswegen ruhig da ich ja wuste das die Rechnung beglichen war. Kontoauszug vorhanden.. Sofort Inkasso angerufen und Kopie gefaxt.. Jetzt kommt Rechnung abzüglich Hauptforderung .. Ca 250€ noch was für mich und meine kleine familie Welt ist. Muss ich das Zahlen ? Ich habe doch die Rechnung bezahlt!! Wenn Autohaus es gemeldet hatte das die Zahlung eingegangen ist hatte Inkasso keine weitere Schritte machen müssen .. Was soll ich machen !? Bitte helft mir, soll ich zum Anwalt gehen. ?
MfG

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26 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

quote:
Bitte helft mir, soll ich zum Anwalt gehen. ?

Wenn du die Möglichkeit hast (beispielsweise Rechtsschutz o.ä.) würde ich das empfehlen, ja.

Wie war denn der Zeitablauf? Die 2. Mahnung ist von wann gewesen? Wie war dort die Zahlungsfrist? Der Mahnbescheid wurde wann beantragt? Was genau steht im Mahnbescheid alles drin? Wie ist diese Rechnung des Inkassos formuliert?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Es war ein gerichtlicher (!) mahnbescheid und nicht nur ein Inkassoschreiben ?

Falls ja : Ist nach dem Mahnbescheid ein Vollstreckungsbescheid gekommen ?

Falls kein gerichtlicher Vollstreckungsbescheid gekommen ist dann ist nicht tituliert und Du könntest einen größeren finanziellen schaden noch abwenden !

-- Editiert thehellion am 21.06.2013 08:16

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Auf jeden Fall vorsorglich Widerspruch einlegen gegen den Mahnbescheid und evtl. den Vollstreckungsbescheid.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#4
 Von 
fb366497-61
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zeitlicher Ablauf ist leider nicht nachvollziehbar da mir sämtliche Schriftverkehr fehlt.. Scheidungkrieg kann manchmal grausam sein. Vollstreckung Bescheid ist von 10.5.13.. Zu spät um Anspruch zu schreiben .. VB ist über gesamte Summe .. Aber ich hatte schon 511€ im November bezahlt (Kontoauszug )

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

quote:
Zu spät um Anspruch zu schreiben ..

Egal, tue es trotzdem. Wenn das Gericht dir folgt, dass dir das wegen Umzug nicht richtig zugestellt wurde, dann wird ggf. eine neue Frist gesetzt, nämlich ab da, wo du definitiv Kenntnis davon hattest.

Wo hattest du ab März gewohnt? Die Ummeldung am Amt ist von wann? Der Mietvertrag ist wann unterschrieben worden?

Beim einspru8ch vor dem Mahngericht ggf. genau das wiederholen: "Ich bin aufgrund der Trennung von meiner Frau deutlich vor Beantragung des Mahnbescheids umgezogen. Anbei Kopie des Mietvertrages und der Ummeldung. Der Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid wurden nicht ordnungsgemäß zugestellt. Ich beantrage Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und erhebe vollumfänglich Widerspruch, da bereits im November 2012 gezahlt wurde und damit 6 Monate vor Beantragung des Mahnbescheides."
Das würde ich zeitnah, also am besten heute ans Mahngericht schicken, was den Mahnbescheid ausgestellt hat, samt den jeweiligen Kopien und Vermerk des Aktenzeichens. Das Mahngericht wird das dann ggf. an das lokale Amtsgericht verweisen und das wird, wenn die Dokumente und Kopien soweit nachvollziehbar sind, sehr wahrscheinlich Widereinsetzugn ermöglichen und dann den Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid aufheben.

Dann ist der Gläubiger so schalu wie zuvor und müsste den Quatsch einklagen. Ab da hilft man sich dann ggf. mit einem Anwalt (oder bereits heute eien Anwalt zu Rate ziehen, der muss aber schnell, auch möglichst heute noch reagieren).
Sitz das nicht aus, sonst ist es wirklich zu spät.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 21.06.2013 11:08

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#6
 Von 
fb366497-61
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe mit Inkasso telefoniert . Sie sagen es ist zu spät . Sie haben einen Titel gegen mich und ich habe versäumt gesetzliche Fristen einzuhalten, bzw Post nachsenden zu lassen .. Diese Woche sollte schon Gerichtsvollzieher kommen .. Ab Juni 2012 bei Eltern gewohnt, Adresse war aber alte geblieben, kein ummelden. Ab 1.02.13 Mietvertrag in der Wohnung .. Schreibt man Anspruch auf normalen Briefform formlos ?! Wenn Gerichtsvollzieher kommt hierher gibt's kein Stress mit Vermieter ? unangenehm vor allem Nachbarn . Hab mir bis jetzt nie was zukommen lassen sowas ... Vielleicht doch Zahlen und gleichzeitig Anspruch schreiben um zeit zu gewinnen? Bedeutet Zahlen aber anerkennen vom Schuld ? Bin echt durcheinander . Sorry

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#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Einspruch gegenüber dem VB vom 10.5.13 nützt nichts mehr
Die 14 Tage Frist ist längst abgelaufen


quote:
Jetzt kommt Rechnung abzüglich Hauptforderung .. Ca 250€ noch was für mich und meine kleine familie Welt ist.


Kannst Du das Schreiben bzw die Forderungsaufstellung mal hier verlinken ?
(Namen und Anschrift abdecken)

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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

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#8
 Von 
fb366497-61
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie macht man einen link !?

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

quote:
Sie sagen es ist zu spät

Das ist Unfug. Telefoniere doch nicht mit denen, das bringt nichts und die erzählen dir viel, aber definitiv nciht die Wahrheit. Der Mietvertrag ist doch das Wichtigste und auch die Ummeldung. Der Mahnbescheid ist von Mai 2013. Du bist aber schon im März 2013 umgezogen. Damit ist alles gesagt. Du hast definitiv im Mai nicht dort gewohnt und damit ist es nicht ordnungsgemäß zugestellt worden. Fertig.

@thehellion: Hier muss ich dich korrigieren. Es muss gewährleistet sein, dass der MB/VB ordnungsgemäß zugestellt wird, nur dann beginnt die 14-Tages-Frist. Wenn wie hier aber nachweisbar keine ordnungsgemäße Zustellung erfolgte, greifen die 14 Tage nicht. Dann ist in eine Widereinsetzung in den vorigen Stand realistisch.

quote:
Vielleicht doch Zahlen und gleichzeitig Anspruch schreiben um zeit zu gewinnen?

Nein, das Geld siehst du vermutlich nie wieder oder nur mit deutlichen Problemen. Was einmal weg ist, muss schon wieder eingeklagt werden.

Wenn du dich wehren willst, hier nochmal der Fahrplan:
1. Noch heute ans Mahngesricht schreiben in obiger Manier. Kopien dessen reinlegen, was nachweist, dass du definitiv im März 2013 (oder schon früher) nicht mehr dort gewohnt hattest.
2. Falls der GV auftaucht, keine Angst haben. Die Kontoauszüge in Kopie aushändigen, sowie den Einschreibbeleg des Schreibens ans Mahngericht, Geschichte schildern.
Wen der GV sieht, dass du das schon im November 2012 gezahlt hattest, wenn der GV deine Ummeldung sieht, dann wird der vermutlich auch nicht viel tun. Ganz wichtig. Dem Gerichtsvollzieher sagen "Ich erhebe Einrede und das Gericht möge sämtliche Vollstreckungen aussetzen, bis entschieden wurde, ob der Mahnbescheid/ Vollstreckungsbescheid ordnungsgemmäß zugestellt war".

Sollte das nicht ausreiche, gehst du zu einem Anwalt. Der hat dann eine weitere Waffe: Eine sogenannte Vollstreckungsabwehrklage. Mit dieser kann man gerade weil beispielsweise etwas längst bezahlt ist, eine Vollstreckung selbst angreifen...

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-- Editiert mepeisen am 21.06.2013 16:39

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#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Wie macht man einen link !?


Fotografiere - dann auf die festplatte und als jpg Datei hier hochladen (2 von rechts /Bildhochladen )

oder eine der vielen Webspaceseiten nutzen und verlinken
(3 von links /link einfügen )

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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

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#11
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

@ TE:
Hier ist wegen der unübersichtlichen Zustellungs- und Zahlungssituation dringend anwaltlicher Rat zu empfehlen.
Es ist nicht ausgeschlossen, daß hier eine Zwangsvollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO ) möglich wäre, wenn Sie am 30.11.2012 die dann fällige Forderung
und die Kosten restlos bezahlt hätten und nichts mehr zur Begleichung übrig geblieben wäre.
Sie können sich vom Amtsgericht Ihres Wohnortes einen Beratungsschein geben lassen und damit einen Anwalt konsultieren.
Er wird Ihnen den notwendigen Rat geben und falls notwendig Prozeßkostenhilfe für Sie beantragen
Sie zahlen zunächst für den Anwalt die Gebühr von 10€
Die Zahlung der Prozeßkosten hängen vom Ausgang des Verfahrens ab.
Viel Erfolg!
http://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

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#12
 Von 
fb366497-61
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Finde leider kein link zum Bild hochladen...:-( aus dem letzten Telefonat hat sich so ergeben, Zitat : Das Geld ist eingegangen am 30.11... Inkasso ist beauftragt am 22.11. also hatte ich sowieso Inkasso Gebühren bezahlen müssten .. Zitat Ende .. Nur woher sollte ich das wissen ? Meine Schuld war das ich kein Post Umleitung gemacht habe.. Aber ich war beruhigt da ich nichts erwartet habe ich wuste ja das Rechnung bezahlt war, und sonstiges war nichts vorhanden .. Alle andere Institutionen wie Bank Krankenkasse IHK hatten neue Adresse bekommen .. Eltern Adresse .. Nur umgemeldet hab mich nicht damals, sondern erst im März als die Wohnung bekam, habe doppelte Adresse machen lassen, da Immobilien zum Verkauf steht..


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#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

quote:
Finde leider kein link zum Bild hochladen...:-(

Dazu nutzt man eine andere Webseite, beispielsweise "imageshack.us". Dann hier den Link angeben.

Und nochmal auch hier: Telefoniere nicht mit denen. Die wollen nur dein Geld und erzählen dir sonst etwas, egal was rechtlich richtig wäre. Wann das Inkasso beauftragt wurde, kann dir furzegal sein (zumal man das auch beweisen müsste). Es zählen zwei Dinge:
1. Es hat sich erst im Mai per Mahnbescheid gemeldet.
2. Du hast im Mai nicht mehr dort gewohnt.

Es ist extrem unwahrscheinlich, dass es am 22.11. beauftragt wurde und dann über 5 Monate gewartet hat, bis es dann per Mahnbescheid reagiert und zudem dabei noch den falschen betrag ausweist.
Selbst wenn, sind die RVG-Kosten auch völlig falsch berechnet.

quote:
Meine Schuld war das ich kein Post Umleitung gemacht habe..

Interessiert doch nicht. Selbst wenn du das gemacht hättest, hättest du für 3 Monate gemacht, dann hätte das trotzdem nicht bis in den Mai gereicht.

Mit dem vorübergehenden Umzug zu den Eltern, das ist plausibel, dafür gibt es sicherlich zig Zeugen. Und es ist auch inhaltlich nachvollziehbar wegen der Scheidung.

Also. Hast du den Widerspruch nun ans Amtsgericht geschickt, was auf dem Mahnbescheid steht? Hast du deinen Mietvertrag beigelegt in Kopie, wo das Datum ersichtlich ist? Wenn du dich nicht drum kümmerst, tja, so blöd das klingt, dann leibt dir am Ende wohl wirklich nur übrig, das zu bezahlen.

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#14
 Von 
fb366497-61
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja habe geschickt . Aber auf einen Din A4 Blatt Handschriftlich geschrieben, so wie oben steht mit allen Kopien und Namen Zeugen die belegen können das ich schon seit einen Jahr dort nicht mehr wohne .. Oder sollte ich noch auf Durchlag von Mahnbescheid schreiben ? Zum VB hab ich kein Durchschlag ... Und noch Mals vielen vielen dank für die Unterstützung !!

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#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Denke das reicht erst mal. Das Mahngericht wird das sowieso dann zur Entscheidung ans lokale Amtsgericht weiterreichen und dann sieht man weiter.

Je nachdem wie das Amtsgericht dann reagiert, sollte man ggf. einen Anwalt hinzuziehen. Aber aus meiner Sicht ist das nicht weiter schwierig. Der Mahnbescheid und der Vollstreckungsbescheid sind dir nicht Ordnungsgemäß zugestellt worden, du hast mindestens mit dem Mietvertrag einen Beweis, dort nicht mehr gewohnt zu haben. Alles andere wird man sehen.

Das Inkasso wird das ggf. nicht auf sich sitzen lassen und versuchen, die Gebühren einzuklagen. Das ist dann wohl der späteste Zeitpunkt, dann doch einen Anwalt hinzuzuziehen.

Generell empfehle ich, hier schon einmal (ggf. mit Beratungsschein vom Amtsgericht) einen Anwalt vorab aufzusuchen.



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-- Editiert mepeisen am 25.06.2013 09:51

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#16
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
. Jetzt kommt Rechnung abzüglich Hauptforderung .. Ca 250€


abschreiben wenns mit dem link nicht klappt
Adressen natürlich weglassen

quote:
Inkasso ist beauftragt am 22.11. also hatte ich sowieso Inkasso Gebühren bezahlen müssten

stimmt nicht - die Inkassodame flunkert ;-)


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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

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#17
 Von 
fb366497-61
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hauptforderung 517,81€ (von mir beglichen 517,81€)
Verfahrenkosten
Gericht. 23€
Auslagen 5€
Inkasso Vergütung 25€
Auskunft 5€
Nebenforderung :
Mahnkosten 10€
Auskünfte 7,50
Inkasso kosten 81€
Kontoführung 12,50€
Zinsen:
Von 27.8 bis 13.3 28,34€
Laufende vor Gericht ausgerechnete Zinsen 10% zu Hauptforderung 0,14€
Gesamt Summe 715,87€




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#18
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Es ist Nichts über den Vollstreckungsbescheid aufgelistet ?
Bist Du absolut sicher das nach dem Mahnbescheid ein gerichtlicher Vollstreckungsbescheid gekommen ist ?



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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

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#19
 Von 
fb366497-61
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja hab Vollstreckungsbescheid vor mir liegend

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
fb366497-61
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Auszug kosten war aus VB !!!

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Da bereits bezahlt war, ist der Mahnbescheid sachlöich total falsch. Die Hauptforderung gibt es nicht mehr. Bestenfalls hätte man die Nebenforderungen (Mahnkosten, Auskünfte, Inkasso kosten, Kontoführung, Zinsen) einfordern dürfen. Das hätte A) Auswirkungen auf die Berechnung gehabt für Gerichtskosten, Anwaltskosten usw. und B) Auf die Durchsetzbarkeit.

Den damit hätte man explizit nur noch Nebenforderungen verlangt, die in meinen Augen für sich erst mal grob fragwürdig sind.

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#22
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Du hattest was über ein seperates Schreiben der Inkassofirma im Eingangsposting erwähnt - was steht da bezügl der Kosten drin bzw wie hat der Inkassoladen Deine 517 Zahlung verrechnet

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#23
 Von 
fb366497-61
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ganz normal . Gesamt Förderung Minus mein gezahltes Betrag .. Gleich Rest Förderung !!


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#24
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Verlink doch mal den VB ( Namen abdecken) - ich werde da nicht schlau

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#25
 Von 
fb366497-61
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ! So, jetzt bekam von Amtsgericht Stuttgart schreiben, das es an lokales Gericht Wertheim übergeben ist .. Gestern hat Inkasso auf die schnelle mein Konto gepfändet ..bin echt verzweifelt !!! Hab mit Rechtspfleger Tel , der Saft er kann nichts machen .. Autohaus muss Förderung zurück nehmen.. Hab mit Autohaus Tel .. Dieses sagt wir haben keine Forderungen mehr an Sie und dachten die Sache wäre längst geklärt .. So eine kake Sorry bin echt verzweifelt

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#26
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Als erstes wandelst du dein Konto in ein P-Konto um (das machst bei der Bank, noch heute). Damit kannst auf jeden Fall bereits über den Freibetrag verfügen. Im gleichen Zug teilst du deiner Bank mit, dass der Vollstreckungsbescheid nicht wirksam zugestellt wurde und deswegen nicht gepfändet werden darf, die Bank soll das Geld ggf. bei Gericht hinterlegen. Als Drittes wendest du dich an den handelnden Gerichtsvollzieher und machst von deinem Recht der "Einrede" Gebrauch. mit der Begründung, dass der Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid nicht wirksam zugestellt wurden, dass zudem beide inhaltlich falsch sind, da Monate vor Antrag die Hauptforderung beglichen war und dass du wegen der falschen Adresse beim Mahngericht Wiedereinsetzung in den vorigen Stand begehrt hast.

Eventuell solltest du aber jetzt schon mal einen Anwalt hinzuziehen. Damit du dich mit den richtigen Mitteln wehrst.

P.S.: Lass dir vom Autohaus schriftlich bestätigen, dass die keine Forderung gegen dich haben.


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-- Editiert mepeisen am 11.07.2013 08:48

-- Editiert mepeisen am 11.07.2013 08:49

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Und jetzt?

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