Ich hatte bei einer Online-Apotheke Waren gekauft und vergessen zu zahlen. Es kam bislang keine Mahnung, allerdings erreichte mich nun ein Schreiben eines Inkassounternehmens, welches (gekürzt) schreibt:
- Die Apotheke war berechtigt die Forderung zu verkaufen (steht wohl auf deren AGB)
- Trotz erfolgreicher Abmahnung per Email über die Verkäuferfirma konnte bisher keine Zahlung verbucht werden
- Das Inkasso Unternehmen hat die Forderung mit allen Rechten und Pflichten gekauft.
Die Kostenrechnung des Inkasso setzt sich so zusammen:
57 EUR - gekaufte Waren
18 EUR - Mahngebühren des Erstverkäufers (ich habe keine erhalten)
7 EUR - Auslagen Erstverkäufer
17,30 EUR - Adress, Bonititsauskunft (extern durchgeführt)
19,35 EUR - Schreib und Bearbeitungsgebühr
1,50 EUR - 3 Kopien
0,55 EUR - Portokosten
0,63 EUR - Verzugszinsen
Dem Inkasso Schreiben lag eine Kopie der Mahnung (7 EUR)/Rechnung bei. Über den Forderungsverkauf gab es aber keine "Urkunde/Kopie", nur einen Hinweis, dass dies nicht notwendig ist, da
Zitat:das Recht die Forderung an unser Unternehmen abzutreten ergibt sich aus §§328 , 398 , 409 BGB wird ihnen die Abtretung im Falle des Zahlungsverzugs an uns in den AGB des Verkäufers angezeigt. ... Die Abtretungsurkunde muss ihnen aus diesem Grunde auch nicht extra vorgelegt werden (siehe hierzu §§ 410 (2) BGB ).
Im Prinzip würde ich jetzt eigentlich nur gerne die offene Rechnung bezahlen, die Mahngebühren (7 EUR) finde ich auch nicht gerechtfertigt, da ich keine erhalten habe (sonst hätte ich das ja früher auch schon bemerkt und überwiesen - an dem Betrag soll es aber nicht scheitern.
Soll ich die Rechnung nun an die Apotheke tätigen (mit/ohne Mahngebühren) oder an das Inkasso Unternehmen?
Die restlichen Inkasso Kosten würde ich nicht zahlen wollen (habe auch eine Rechtsschutz ohne SB, also da würde ich es im Zweifel auch darauf hinauslaufen lassen). Bzw. sind die Forderungen überhaupt im Ansatz berechtigt, bei einem Forderungsverkauf?
-- Editiert am 20.05.2010 15:00