Inkasso - Brief

19. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
lif_star
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Inkasso - Brief

Hallo erstmal.

Ich habe ein Problem und weiss nicht so recht was ich machen soll.
Also, ich hatte letzes Jahr eine offenstehende Telefonrechnung von 480 Euro, bin dann aber ins Ausland gezogen und habe die Mahnungen nicht erhalten.
Nachdem die dritte Mahnung zugeschickt wurde, hat meine Mutter mir erst Bescheid gesagt und ich bin dann mit den Anwaelten der Telefongesellschaft in Kontakt getreten und habe eine monatlich Ratenzahlung vereinbaht. Wegen finanzieller Schwierigkeiten konnte ich leider nur einen Teil (80 Euro) zahlen.
Vor 2 Monaten habe ich dann einen Bescheid von meinen Schulden an die Anwaelte bekommen und habe dann weitere 40 Euro ueberwiesen.
Seit 2 Monaten konnte ich keine weiteren Ratenzahlungen taetigen und habe jetzt einen Brief von einem Auslands Inkasso Unternehmen gekriegt, das eine Gesamtsumme von 531,87 Euro einfordert, und das bis zum 1. Oktober.
Da ich jetzt im Ausland lebe und auch Studentin bin, ohne jegliche Unterstezungen, wuerde ich dem Inkasso Unternehmen gerne einen Vergleich anbieten, da ich wirklich nicht in der Lage bin die Summe zu zahlen oder monatliche Ueberweisungen zu taetigen, da jede ueberweisung mich zusaetzliche 20 Euro kosten werden.
Eine Frage, die offen steht: Haette die Anwaltskanzlei nicht noch mit mir in Konatkt treten muessen bevor sie ein Inkasso Unternehmen einschalten?Und besteht die Moeglichkeit einen Vergleich anzubieten?

Vielen Dank im Vorraus.

Lara

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lif_star
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Wuerde mich wirklich ueber Ratschlaege freuen. :)

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tomalac
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 46x hilfreich)

Hi,
zuerst mal das naheliegende:
Vermeide die Überweisungsgebühren indem Du Deine Mutter um die Überweisung von ihrem Konto bittest. Ich gehe mal davon aus, dass Du alle paar Monate mal zuhause vorbei schaust und es ihr dann bar zurück geben kannst.
2. : Durch Kontoführungskosten, Zinsen und Gebühren für die Ratenzahluingsvereinbarung hast Du bisher von der eigentlichen Hauptforderung noch nicht einen Euro bezahlt. Abstottern wird also sehr lange dauern. Versuch es möglichst auf einen Schlag zu bezahlen (Geld von Eltern leihen?).

Falls Du in D nicht mehr gemeldet bist und sicher noch längere Zeit im Ausland könntest Du auch auf Verjährung spekulieren. Das wäre aber sehr dreist. Versuche statt dessen, Dir einen Teil (350-400 Euro) von deiner Mutter zu leihen und biete diese Summe als Vergleichszahlung an. Der dezente Hinweis, dass sie durch den längeren Auslandsaufenthalt unter Umständen gar kein Geld sehen werden, könnte helfen.

Viel Glück

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lif_star
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Erstmal danke fuer den Tip.
Meine Mutter ist momentan selber eher unfaehig die Ueberweisungen vorzuzahlen.
350 Euro , was die eigentliche Hauptforderung ist - d.h. ohne zinsen und den ganzen extra Kosten, die entstanden sind, koennte ich selber aufbringen indem ich ins minus auf meinem konto gehe.
Wird denn die Angelegenheit geklaert sein, nachdem ich die Vergleichszahlung anbiete und natuerlich vollziehe? Koennten sie jene ablehnen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
alex1073
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 8x hilfreich)

Überprüfe doch einmal wie die Forderung aufgegliedert ist. Stehen dort Ratenzahlungsvereinbarungsgebühren usw? Wenn ja und die Forderung noch nicht betitelt ist, dann widerspreche diesen Kosten, die sind gesetzlich nicht festgeschrieben. Enstrechende Urteile dazu findest du wenn du etwas "googelst".
Dann lasse die von dem Inkasso Büro die Vollmacht über die Forderung schicken. Es kann sein, dass die die Kosten aufgrund fehlender Vollmacht überhaupt nicht eintreiben dürfen.
Für weitere Fragen deinerseits immer bereit. Viel Erfolg

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lif_star
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Kann ich einen Vergleich erst stellen, wenn es schon zum Gerichtsverfahren gekommen ist oder geht das auch nach der ersten Mahnung?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tomalac
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 46x hilfreich)

>Kann ich einen Vergleich erst stellen, wenn es schon zum Gerichtsverfahren gekommen ist oder geht das auch nach der ersten Mahnung?

Auf jeden Fall sofort eine Einigung versuchen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lif_star
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Also biete ich denen sofort eine Summe an? Am besten per Brief, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

Per Brief? Einschreiben.

Eine Summe ist gut, aber unter der Hauptforderung bleiben. Wenn die sich drauf einlassen gut.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
lif_star
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Dake. Mach ich am besten sofort.

0x Hilfreiche Antwort

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