Inkasso-Betrag höher als im Vollstreckungsbescheid

4. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
darlinchen
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)
Inkasso-Betrag höher als im Vollstreckungsbescheid

Hallo,
es stellt sich heute eine Frage,
die vielleicht von Forumsmitgliedern aus ihrer Erfahrung heraus beantwortet werden kann.

Es gab eine Forderung von unter 100 Euro,
aus der wurde dann im Vollstreckungsbescheid eine Forderung von 226,00 Euro.

Es wurden monatliche Zahlungen von 50 Euro (zweimal) und einmal 70 Euro getätigt.

Es wurde festgestellt, dass es außerdem noch eine Anzahlung von 50 Euro gab.

Insgesamt wurden also 220 Euro gezahlt (Kontoauszüge liegen vor, nachweisbar und unter Angabe der richtigen Inkassonr.).

Auf Schreiben des Unternehmens ist kein Verlass, mal steigt die Forderung um 1,50 Euro oder andere krumme Beträge, mal steht im Titel der Schreiben eine Forderung, die um 40 Euro von der Forderung abweicht bzw. die plötzlich trotz Ratenzahlung wieder höher ist als zuvor .
Bei einer Aufstellung der in den Schreiben genannten Summen wirkt es, als hätte das Inkassounternehmen nach Ausstellung des Vollstreckungsbescheids immer wieder Kosten draufgeschlagen, ohne diese zu nennen.

1. Warum fordert das Inkasso-Unternehmen jetzt noch fast 70 Euro, obwohl nur noch 6,00 Euro zu zahlen sind?
2. Hat das Inkasso-Unternehmen die Möglichkeit auf die Summe im Vollstreckungsbescheid noch etwas draufzuschlagen (vor allem ohne Begründung oder überhaupt Angabe)?
3. Kann man dem Inkasso-Unternehmen mitteilen, dass die Forderung ausgeglichen ist und dass eine schriftliche Bestätigung ausgehändigt werden soll, dass die Forderung nicht mehr offen ist?
Oder wie kommt man an den "Titel"?
4. Woher weiß man, wo ein Eintrag über die Forderung gespeichert wurde, Schufa o. ä.?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten.



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-- Editiert am 04.01.2010 18:55

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
rawed
Status:
Beginner
(138 Beiträge, 61x hilfreich)

Hallo,

1. Der Schuldner ist zu Teilleistungen nicht berechtigt § 266 BGB (oder gab es eine Absprache mit dem Inkassobüro über Ratenabzahlung?)

2. Da Sie sich im Verzug befunden haben, kann das Inkassobüro alle Gerichts- & Anwaltkosten gegen sie geltend machen. Das Inkassobüro kann höchstens weitere Verfahrenskosten etc. geltend machen, da scheint mir die Wahllosigkeit der Auflistung seitens des Büros nicht gerade koscher. Nebenbei entsprechen 220€ nicht 226€, so dass die Forderung anscheinend noch nicht ausgeglichen ist! Sollten Sie die Hauptforderung des gerichtlichen Mahnbescheids beglichen haben, so sollten Sie nichts zu befürchten haben. Wenn jedoch 6€ gefehlt haben, so waren sie mit der Schuldbegleichung weiter im Verzug. 70€ "Aufschlag" wirken jedoch sehr unangemessen.

3. Meiner Ansicht nach, ist das Inkassobüro maximal berechtigt, bei Nichtleistung einen Vollstreckungsbescheid zu erwirken, woraufhin der Gerichtsvollzieher erscheint. Undurchsichtige Betragserhöhungen würde ICH persönlich nicht begleichen.

Gruß

David

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-- Editiert am 04.01.2010 19:37

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Hallo,
die noch offenen ca 70€ setzen sich wie folgt zusammen:

ca 50€ Einigungsgebühr wegen Ratenzahlung !
ca 20€ Kontoführungsgebühren !

Beides vor Gericht eher nicht durchsetzungsfähig ABER genau das ist das Problem bei titulierten Forderungen !

Durch deine Zahlungen an das IKB wurde nach BGB 367 abgerechnet so das die 70€ ein Rest der Hauptforderung sind!

Zahl am besten alles auf einmal sonst darfst du dich wegen 8€ Kontoführungsgebühren für nächsten Monat weiter mit denen rumärgern!

lg actrostom

PS: Meine Rechnung ist nur eine Vermutung dürfte aber zu 95% zutreffen!
Tut mir leid!!! :sad:

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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

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#3
 Von 
darlinchen
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)

Also,
es war ja Ratenzahlung vereinbart.
Und die 6 Euro wären dann die letzte Rate. Logisch, denn es wurde ja vorher gleichmäßig gezahlt. Nur die 70 Euro wurden gezahlt, weil da einmal 20 Euro mehr zur Verfügung standen.

Natürlich waren im Vollstreckungsbescheid schon Inkassogebüren, Kontoführungsgebühren usw. drin.

Es wurden auch keine weiteren Kosten angemeldet, irgendwie benannt oder irgendwo aufgeführt, wie gesagt, es ist jetzt merkwürdig, dass so unterschiedliche Beträge im Betreff der Briefe standen.

Genaueres müsste ich nochmal bei meiner Bekannten erfragen, habe die Unterlagen nicht vorliegen.

Danke schonmal.


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#4
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

quote:
Natürlich waren im Vollstreckungsbescheid schon Inkassogebüren, Kontoführungsgebühren usw. drin.

Ja schon, aber die Kontoführungsgebühren laufen ja weiter!
Und die Ratenzahlungsvereinbahrung wurde nach dem Vollstreckungsbescheid geschlossen!

Leider kommen viele mit Ihren Fragen immer nach dem VB !
Vorher hätte man mehr helfen können.

lg actrostom

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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

-- Editiert am 04.01.2010 22:13

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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Deine Zahlungen an das Inkassobüro waren wahrscheinlich nicht zweckgebunden
( Nur zur Verrerchnung mit Titel z.b)
Das Inkasso hat diese Unwissenheit ausgenutzt und gem BGB 367 verrechnet so das sehr wahrscheinlich noch ein Teil der titulierten Forderung offen ist
Du hättest spätestens nach erhalt des VBs reagieren müssen.(Teileinspruch)
Die im Vorfeld aufgelisteten Inkasso/Ktoführungsgebühren hättest Du Dir sparen können

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