Inkasso Becker und Dr. Claudia Wendel - Kontopfändung

5. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Stevegear
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 11x hilfreich)
Inkasso Becker und Dr. Claudia Wendel - Kontopfändung

Hallo, ich bekam durch den Gerichtsvollzieher eine Zustellurkunde am 3. Dez. 2008
Führte darauf hin am 8. Dez. 2008 ein telefonat mit der Kanzlei von Dr. Claudia Wendel in Wuppertal und vereinbarte mit dieser eine Ratenzahlung die am 1 Jan. 2009 beginnen sollte. Also ging ich gleich in die Bank, machte einen Dauerauftrag und Faxte einige Tage die Dauerauftragsbestätigung die ich per post bekam in die Kanzlei. Am 29. Dez. 2008 traf mich dann der Hammer meine Bank überwieß wie es in der Kontopfändung gefordert wurde 711,00€ am 30. Dez. 2008 hab ich dann gleich wieder in der Kanzlei angerufen, dort wurde dann behauptet, dass die Faxschriftliche bestätigung dort nicht angekommen sei, ich solle sie doch nocheinmal schicken. Gut gesagt getan ich ließ dies diesmal die Bank machen und sie wurde auch gleich an die Kanzlei gefaxt. Nun wollen Sie trotz fax das Geld nicht mehr rausrücken, wurden am Telefon sogar noch unfreundlich als ich sagte wie ich nun über den monat kommen solle. Kann ich da noch was machen? oder ist das gelaufen?


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33 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Führte darauf hin am 8. Dez. 2008 ein telefonat mit der Kanzlei von Dr. Claudia Wendel in Wuppertal und vereinbarte mit dieser eine Ratenzahlung die am 1 Jan. 2009 beginnen sollte.
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Ratenzahlung schriftlich fixiert oder lediglich telefonisch ?

35x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Stevegear
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 11x hilfreich)

war lediglich telefonisch geschehen

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Dann hast Du meiner Meinung nach leider schlechte Karten
Die Gegenseite wird sehr wahrscheinlich behaupten nie eine Ratenzahlung mit Dir vereinbart zu haben
Warum sollten ausgerechnet RAs nicht flunkern ?
Nicht vergessen Den Dauerauftrag stornieren


lg

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Stevegear
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 11x hilfreich)

jo wird wohl leider so sein... danke nochmals:-)
werde den Dauerauftrag umgehend Stornieren lassen

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bbernd13359
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 7x hilfreich)

Aus meiner Erfahrung ist zu sagen, dass die Methoden von Inkasso Becker und Dr. Claudia Wendel äußerst zweifelhaft sind. Ich habe den Eindruck und die Vermutung, dass beide eine gemeinsame Geschäftsbeziehung haben, was ebenso zweifelhaft erscheint. Außerdem antwortet die Anwältin nach Lust und Laune und neulich überprüfte sie das Konto, indem man 0,01 Euro als Gutschrift überweis mit dem Hinweis, um Rückruf, um dann zu erfahren, das Konto ist aktuell.

7x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Ich habe den Eindruck und die Vermutung, dass beide eine gemeinsame Geschäftsbeziehung haben, was ebenso zweifelhaft erscheint.

Na Und ?
Was ist da so außergewöhnlich daran
quote:
Außerdem antwortet die Anwältin nach Lust und Laune und neulich überprüfte sie das Konto, indem man 0,01 Euro als Gutschrift überweis mit dem Hinweis, um Rückruf, um dann zu erfahren, das Konto ist aktuell.


Was ist da so außergewöhnlich ?
Aus Sicht der Anwältin eine sehr kostengünstige Maßnahme um zu erfahren ob das Konto noch existiert .
Absolut normal

lg

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Na, meine Erfahrungen mit dieser Wendel sind auch nicht die Besten. Bin Gott sei Dank nicht mehr in deren Karteien. Telefonisch waren die Damen dort immer sehr freundlich. Mir klingen heute noch die Ohren von deren herumgeschreie und drohen.

Im Übrigen war der Ursprungsthread schon 3 Monate alt. Ob unsere Antworten dem TE noch nützen, wage ich zu bezweifeln.

gruß
avalon 2006

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"Das Leben ist eines der Härtesten."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Telefonisch waren die Damen dort immer sehr freundlich. Mir klingen heute noch die Ohren von deren herumgeschreie und drohen.


Woanders mußt Du dafür bezahlen ;)

lg

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Heike48
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 4x hilfreich)

hallo , habe auch ein "kleines" :???: Problem mit Frau Wendel. 1985 hat mein Exmann mein Konto( er hatte Vollmacht) aus Wut über meine Scheidungsabsichten um 5.000 DM überzogen. Da ich erstens davon nichts mitbekam ( hat er für gesorgt) und zweitens kurze Zeit später ins Ausland gegangen bin, habe ich erst 1997 nach meiner Rückkehr von meinen Schulden von mittlerweile 11.450,- DM erfahren.
Habe mich umgehend mit Frau Wendel in Verbindung gesetzt, um mit ihr eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
Da ich aufgrund einer schweren Krankheit als Frührentnerin nach Deutschland kam, konnte ich nur erst 100,- DM, später 50,-E abbezahlen. Seit dieser Zeit besteht ein Dauerauftrag, es wurde also wenig aber regelmäßig gezahlt. In unregelmäßigen Abständen habe ich mich dort erkundigt wie weit wir denn jetzt sind und bei keinem Telefonat war man freundlich oder gar zuvorkommend.
Man sagt mir immer wieder, dass ich ja für die Schulden gesorgt habe und jetzt auch gefälligst zahlen muß. Vor einigen Wochen hat man mir auf Anfrage gesagt, dass immer noch knapp 2.800,- E auf sind. Zun Einen bin ich über die Unfreundlichkeit der Kanzleimitarbeiter entsetzt und zum Anderen kann ich mir die unheimlich hohen Zinsen nicht erklären.
Wie sind andere mit solchen Problemen umgegangen, da ich davon ausgehe, dass es noch mehr Menschen mit Inkassoproblemen gibt

4x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Hi
Wieviel ist genau tituliert ?
Schon mal eine Forderungsaufstellung erhalten ?

quote:
Zun Einen bin ich über die Unfreundlichkeit der Kanzleimitarbeiter entsetzt


Die "Kanzleimitarbeiter "sind lediglich Call Agenten ( 7 -8 € Stundenlohn) und wahrscheinlich sitzen sie in einem externen Call Center
Telefongespräche mit Call Agenten zählen NULL

lg

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Nun,
so gravierend hört sich das ehrlich gesagt nicht an, leider.

Bei einem Zinssatz von 12% darf man hier nicht außer acht lassen das 6 der Jahresraten nur für die Tilgung der erneut auflaufenden Zinsen verwendet werden.

Ich weiss gerade nur nicht genau ob die Höhe der Zinsen bei einem Verzug aus einem Bankgeschäft so rechtens sind.

Am besten mal eine Forderungsaufstellung schicken lassen, dort kann man dann alles weitere einsehen.

Besteht eine schriftliche Ratenzahlungsvereinbarung?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Weylin
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 48x hilfreich)

Hallo,

ich hab jetzt auch Probleme mit der Frau Dr. Wendel.
Und zwar geht es um angeblich nicht zurückgebrachte DVD's einer Videothek.
Ich war natürlich schon in der Videothek, um das zu klären, aber man sagte mir nur, dass die DVD's dort nie angekommen sind.
Auf die Frage, ob ich den Schein dabei hätte, der einem bei Rückgabe ausgehändigt wird fiel ich aus allen Wolken. Ich bin seit 4 oder 5 Jahren Kunde dieser Videothek und habe NIE einen Rückgabe-Schein erhalten, wenn ich eine DVD zurückgeschickt habe. Man einigte sich darauf, dass die Videothek das nochmal überprüfen würde.
Nun kamen die Schreiben. Erst von Inkasso Becker Wuppertal, nun von der Anwältin. Der Gesamtbetrag schnellt natürlich in die Höhe, da die Kosten für das "Leihen" der DVD natürlich nebenher auch noch weitergelaufen sind.
Stehe ich nun in der Beweispflicht, dass ich die DVD's zurückgebracht habe? Oder muss die Videothek nachweisen, dass sie DVD's NICHT bekommen hat?

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Das Thema hatten wir schon oft hier
Im Beisein eines Zeugen die DVDs zurückgegeben ?
Durchaus möglich das nicht eingescannt wurde ?

quote:
Auf die Frage, ob ich den Schein dabei hätte, der einem bei Rückgabe ausgehändigt wird fiel ich aus allen Wolken.

Stimmt das ?
Und falls ja :
Ist das Bestandteil der AGBs ?
quote:
Erst von Inkasso Becker Wuppertal, nun von der Anwältin


Vor Gericht wären nur die Anwaltsgebühren durchsetzungsfähig


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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Weylin
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 48x hilfreich)

Wie gesagt, ich bin schon seit etlichen Jahren Kunde dieser Videothek (gewesen). Ich kannte eine Mitarbeiterin auch persönlich aus meiner Schulzeit. Dementsprechend habe ich den Leuten da auch vertraut, da in den letzten 5 Jahren nie irgendetwas vorgefallen ist. Mit den meisten der Mitarbeitern war ich per Du, man kannte sich halt nach so langer Zeit.
Ob die DVD's letztendlich eingescannt worden sind weiß ich nicht mehr genau, ich denke aber eher nicht, da die Mitarbeiter hinter der Theke die ganze Zeit miteinander am rumschäkern waren.
War mein Vertrauen zu den Leuten nun zu naiv? Bin ich selbst Schuld, wenn nicht eingescannt worden sein sollte?
Die AGB's kenne ich leider nicht. Aber so wie mir auch von anderen, befreundeten Kunden der Videothek gesagt wurde, bekommt man den Rückgabeschein nur, wenn man die DVD`s nicht selber, sondern z.B. durch einen Freund zurückbringen lässt. Wobei mir schleierhaft sein soll, wie die Mitarbeiter, die einen nicht kennen, wissen sollen, ob man nun selbst da war oder ein Freund...

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

wie ist der Name des videoladens ?
schon mal wg den agbs gegoogelt


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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Weylin
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 48x hilfreich)

Soeben gemacht, und ich habe folgendes gefunden:

"2. Der Kunde erhält bei Rückgabe der Mietsachen auf seinen Wunsch eine Rückgabebescheinigung. Die Vermieterin rät jedem Kunden, sich eine solche Bescheinigung ausstellen zu lassen und diese mindestens 6 Wochen aufzubewahren."

Mir ist nie dazu geraten worden und mir war auch nicht bewusst, dass es solche Rückgabebescheinigungen überhaupt gibt.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
"2. Der Kunde erhält bei Rückgabe der Mietsachen auf seinen Wunsch eine Rückgabebescheinigung. Die Vermieterin rät jedem Kunden, sich eine solche Bescheinigung ausstellen zu lassen und diese mindestens 6 Wochen aufzubewahren."

Also nicht automatisiert
Dann würde Aussage gegen Aussage stehen
Wie lange ist das mit den DVDs her ?


lg


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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Weylin
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 48x hilfreich)

Fast ein halbes Jahr. Also Mitte Januar bekam ich das erste Schreiben der Videothek.
Soll ich denn auf das Schreiben der Anwältin überhaupt reagieren? Ich meine, auf einen Prozess will ich es nicht unbedingt ankommen lassen. Wegen zweier DVD's... Die es sich nicht zurückzugeben nicht mal gelohnt hätten. Aber das nur nebenbei... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12318.03.2011 11:01:02
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo zusammen!

Ich lese gerade mit großem Interesse Eure Beiträge. Auch ich habe leider mit der guten Frau Wendel bzw. ihren Hofhunden zu tun.
Nach gestrigem Telefonat erfuhr ich nämlich, daß man Frau Wendel niemals zu sprechen bekäme.

Nun mal zu meinem Thema.

Die Anwaltskanzlei der Dame hat mir mehrere Briefe geschickt, in denen man mich aufforderte, eine angeblich uralte Rechnung zu bezahlen.
Ich tat das auch monatelang, nur irgendwann sortierte ich meine Daueraufträge und frug mich, wofür ich da eigentlich zahle.
Aufgeschreckt durch Fernsehreportagen stornierte ich diesen Dauerauftrag und seitdem ist hier der Geier los.

Man ruft mich an, immer mit unterdrückter Rufnummer und bedroht und beschimpft mich.

Irgendwann machte man mir einen Zahlungsvergleich und ich sagte am Telefon klar und deutlich, daß ich nicht in der Lage sei, diesen vergleich zu zahlen, sondern nur -wenn überhaupt- in Raten und daß ich zuerst einmal Einsicht in irgendwelche Unterlagen haben wollte, die man angeblich von mir habe.

Man sicherte mir zu, den Vergleich raus zu schicken und ich sagte noch einmal sehr unmissverständlich, daß ich mich solange auf keine weiteren Zahlungen einliesse, bevor man mir nicht stichhaltig belegen könnte, daß eine Schuld besteht.
Gestern wurde ich wieder angerufen, der Ton war äußerst daneben, frech, bedrohlich und als ich die Vereinbarungen vom letzten Telefonat wiederholte, bezichtigte man mich sogar der frechen Lüge und ich solle jetzt mal endlich zahlen, sonst würden sie mein Konto pfänden.

Auf die Frage,. wann ich denn nun mal einen Beweis meiner Schuld erhalten könnte, stotterte der Kerl nur, ja das könnte er beantragen...äh....hätte er auch schon, aber dass wäre ein automatisiertes Verfahren und dauerte ein paar Wochen, aber ich solle gefälligst schon mal anfangen zu zahlen.

Ehrlich?

Ich habe keine Geld um es aus dem Fenster zu werfen und ich will auch nicht zahlen, solange ich nicht sicher bin, daß ich gerechtfertigt bezahle. Wenn es meine Schulden sind, zahle ich gerne aber so....?
Irgend jemand hier erzählte, er habe mit seinem Anwalt zusammen Anzeige gegen die gute Frau Wendel erstattet.

Was wurde daraus?
Wie soll ich mich verhalten?

Ich will keine Kontopfändung, ich habe ein bischen Angst.

Kann mir jemand helfen?

9x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo,

schreib die nette Dame doch NACHWEISBAR!! an und fordere eine Kopie des Vollstreckungstitels sowie eine vollständige Forderungsaufstellung. Teil weiterhin mit, dass erst nach Eingang der Unterlagen eine Stellungnahme abgegeben wird und untersage jeglichen telefonischen Kontakt.

Wenn dir die Unterlagen dann vorliegen, teil doch mal Einzelheiten mit.

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

passiwa
Um was gehst eigentlich ?
Gib doch mal mehr Infos !
Wer ist der Gläubiger ?
Handelt es sich um eine titulierte Forderung ? etc
Und hör vor allem auf mit Call Agenten zu telefonieren

-----------------
"
http://www.youtube.com/watch?v=OiBoTm_8kZU&feature=related"

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Haben die überhaupt einen Titel? Und wie kommen die drauf, dass die Kontopfändung überhaupt was bringen würde? Wie viel fordern die denn? Welche Raten und welche Anzahlungsrate wären für dich denn möglich?

-- Editiert am 18.03.2011 00:18

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12318.03.2011 11:01:02
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo Ihr Lieben!

Wenn ich mal alles, was Ihr wissen möchtet,selber wüsste.

Angeblich geht es um eine Forderung von Neckermann. Aber ich kenne weder den Vollstreckungstitel, noch die Summe.


Aber- ich habe gestern meinen Anwalt eingeschaltet, der ziemlich gegrinst hat. Die Gute ist ihm nicht unbekannt und er hat mir gesagt, ohne anwaltliche Hilfe kommt man da weder an Originalunterlagen noch sonst irgendwelche Unterlagen.

Mein Anwalt fordert jetzt Akteneinsicht und wenn es wirklich einen Titel gibt, dann werde ich mich natürlich mit denen auseinandersetzen, ob eine Ratenzahlung möglich ist und wie hoch sie sein wird.

Euch danke ich aber für Eure freundlichen Antworten und das Angebot zu helfen.

Liebe Grüße


passiwa


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""

2x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Weylin
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 48x hilfreich)

Ich bin mittlerweile ziemlich entsetzt über das, was ich hier über die Frau Wendel lesen muss.
Wie kann es denn sein, dass so ein "seriöses" Unternehmen wie die Videothek, von der ich auf der letzten Seite berichtet hatte, mit so einer zwielichtigen Anwaltskanzeli zusammen arbeitet? Das ist ja fast schone in Fall fürs TV.

Dummerweise hab ich der Frau Wendel mittlerweile ein Ratenzahlungsangebot gemacht, welches Sie auch angenommen hat. Aber gezahlt hab ich bisher nichts. Aber da die Forderung bei mir nicht unbedingt aus der Luft gegriffen ist werd ich wohl nicht drum herumkommen, zahlen zu müssen.

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Gut, dass sich dein Anwalt drum kümmert, passiwa.

Weylin, st wohl besser, wenn du die Raten dann auch zahlst und gleich damit anfängst.







-- Editiert am 18.03.2011 23:03

0x Hilfreiche Antwort


#27
 Von 
V8
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 8x hilfreich)

Ja Ja die gute Frau Dr. Wendel kein seriöses Unternehmen vorsicht und nicht einschüchtern lassen.
Habe mit dieser person noch nie persönlich gesprochen immer nur mit der super kanzlei, Die Damen dort sind ziemlich unfreundlich und kommen mit beleidigung und drohungen an!!!
Also wenn ich dort arbeiten würde und den Menschen am ende der anderen leitung frech ,beleidigend und auch noch anfangen würde zu Drohen,dann hätte ich Angst Abends aus dem Büro zu gehen .
Lasst euch nicht unter kriegen von denen kochen auch nur mit Wasser. Wenn es hart auf hart kommt geht zum Anwalt der freut sich wenn er den Namen Dr.ClaudiaWendel hört ;-)

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8x Hilfreiche Antwort




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