Inkasso, Vollstreckungsbescheid und Abtretungsurkunde

10. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Rabion
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso, Vollstreckungsbescheid und Abtretungsurkunde

Hallo, habe da ne blöde Sache am Hals.

Inkassobüro (Continental) schickt eine Forderung aus dem Jahr 2003.
Leider wußte ich von gar nichts und habe erst mal telefonisch Infos eingeholt.
Lt. telefonischer Auskunft gäbe es einen Vollstreckungsbescheid welcher über ein anderes Inkassobüro (Universum) lief, Gerichtsvollzieher wurde keiner beauftragt.
Da ich noch nie einen Vollstreckungsbescheid gesehen hatte habe ich nun schriftlich Infos angefordert wie: kopie des Vollstreckungsbescheides, Abtretungsurkunde lt. §410 und detaillierte Aufstellungen der Forderungen.
Bekommen habe ich die Kopie des Vollstreckungsbescheides welcher wahrhaftig auf meinen Namen läuft (kann mir zwar denken wer das verbockt hat was aber jetzt Nebensache ist da ich das nun am Hals habe).

Ist das neue Inkassobüro trotz Vollstreckungsbescheides verpflichtet mir die Abtretungsurkunde im Original zu schicken?
(Im neuen Schreiben heist es jetzt ganz lapidar "Forderung der Universum Inkasso GmbH vertreten durch Continental Inkasso GmbH")

Reicht die Auflistung der Forderungen auf dem Vollstreckungsbescheides für das neue Inkassobüro?
(Forderung des Vollstreckungsbescheides aus 2003 = 198 Euro / Forderung des neuen Inkassobüros = 291 Euro)

Was etwas merkwürdig ist und ich nicht weiß ob Taktik hinter steckt oder ein versehen: Mein Antwortschreiben der ersten Forderung von Continental ist zum 26.09. datiert. Die Antwort von Continental auf mein Schreiben zum 17.09. Die Zahlung soll in diesem Antwortschreiben bis zum 08.10. eingehen mit einem Poststempel auf dem Briefumschlag vom 09.10. ??

In Hoffnung auf etwas Hilfe
Beste Grüße
Rabion

Post vom Inkassobüro?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Der Besitzer des Titels ist entscheidend.
Besteht Deinerseits EV ?

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#2
 Von 
Rabion
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

EV meinerseits besteht nicht.
Antragsteller des Vollstreckungsbescheides war Universum lt. Kopie.
Eintreiber ist nun Continental was wohl eine Tochterfirma ist nach meiner Recherche.

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Das was tituliert ist muß bezahlt werden
Die über die titulierte Summe ( 193 ) hinausgehenden Gebühren würde ich keinesfalls tragen
(nachgeschobene Inkassogebühren des 2 Inkassobüros z.b)
Liefen damals (2003) Vollstreckungsversuche resultierend aus diesem Titel ?
Deine finanzielle Situation ist prekär ?
(ALG z.b)

lg

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#4
 Von 
Rabion
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine finanzielle Situation ist zur Zeit etwas Bescheiden obwohl ich einen Job habe da ich drei Kinder zu bezahlen habe.
Die Summe welche bezahlt werden MUß will ich auch gerne bezahlen nur müsste ich dies noch etwas hinauszögern da zur Zeit alles etwas knapp.
Ob hier schon ein Vollstreckungsversuch gemacht wurde kann ich nicht beantworten da ich bis jetzt, im Jahr 2007, nichts von der ganzen Sache wusste, und die Person die mir das Ei gelegt hat nicht mehr bei mir wohnt und natürlich auch nichts davon gewusst haben will.
Aber lt. Inkasso wurde damals kein Gerichtsvollzieher beauftragt.
Rechnungen, Mahnungen oder Briefe des ersten Inkassobüros habe ich bis heute nicht unter meine Augen bekommen.
Auch wurden mir persönlich keine Schreiben zugestellt bzw. übergeben.

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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Blauäugige Frage :
Bist Du sicher das es sich um einen echten Titel handelt ?
Warum investiert das Inkasso Gelder in einen gerichtlichen Mahnbescheid und in einen Vollstreckungsbescheid um anschließend einfach aufzugeben ????
Ist doch seltsam zumal das Inkasso erwähnt nicht den gerichtsvollzieher beauftragt zu haben
Liste uns doch mal die Positionen auf (gerunded)
((Forderung des Vollstreckungsbescheides aus 2003 = 198 Euro / Forderung des neuen Inkassobüros = 291 Euro)

lg

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#6
 Von 
Rabion
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Im letzten Schreiben steht das in der Vergangenheit etliche Beitreibungsmassnahmen gegen mich durchgeführt wurden.
Leider war nie jemand bei mir Persönlich, sonst hätte ich das schon längst klären können.

Aber hier mal die Aufstellung des Vollstreckungsbescheides 2003:

I.
Hauptforderung = 67 Euro

II.
(Gerichtsgebühren + Rechtsanwalt)= 56 Euro

III.
Kontoführung = 10 Euro
Mahnkosten = 20 Euro
Inkassokosten = 44 Euro

IV.
Zinsen = 1 Euro

Summe gesamt = 198 Euro
-----------------------------------------

Forderung neues Inkasso:
(Leider, trotz Anforderung, keine Aufstellung mitgeschickt)

291 Euro

-----------------------------------------

Beste Grüße und vielen Dank

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#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Schick mir doch mal einen scan vom vermeintlichen titel :
gogosh@gmx.de

lg

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#8
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Da bin ich aber mal gespannt!

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

@mahnman
Der VB ist echt - die 198 sind tituliert

lg

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#10
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

So, so.

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