Infoscore wegen Kauf auf Rechnung

7. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
krukru
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Infoscore wegen Kauf auf Rechnung

Hallo, ich habe folgendes Problem:
ICh habe am 11.11. über ebay per Kauf auf Rechnung etwas gekauft. NAchdem der Verkäufer zeitnah eine BEwertung schrieb von wegen Danke für die prompte Bezahlung- und ich irgendwas von Paypal im Kopf hatte, dachte ich, die Sache wäre erledigt.
Nun kam heute ein Schreiben von Infoscore Forderungsmanagement GmbH ich hätte mein Negativsaldo nicht ausgeglichen und bin daher Schuldig:
Hauptforderung 29,99€ (seh ich ein, hab ich verbummelt)
5,00 Prozentpunkte über Basiszins Zinsen bis 9.1.17 0,04€
Vorgerichtiliche Mahnauslagen 9,40 € (würde ich ja bis hier alles noch einsehen)
Red. Inkassovergütung-Verzugsschaden §§280 , 286 BGB , 0,80
Gebühr analog §13 36,00
Post und Telekomm.pausch. analog §13RVG i.V.m. Nr. 7002 VV RVG 7,20
_______
= 82,63

Sie weisen noch nett darauf hin , dass sie ja freiwillig auf nen Teil der eigentlich bestehenden Bearbeitungsvergütung bestehen und beim nächsten ´schreiben aber dann nicht mehr und ihre Inkassovergütung dann auf 70,20 erhöhen..
Mir kommt das alles sehr nach Masche vor... Zumal der Brief heute kam und heut den ganzen Tag schon ne Nr aus BAden-Baden versuchte bei mir anzurufen. Als ich abends eindlich ran ging, bot man mir an, sich auf 62 statt 83,63 Euro einzulassen, dann wäre der Fall erledigt. Ich habe postal keine Mahnung oder ähnliches bekommen. In meinem Emailpostfach konnte ich ein identisches Schreiben von vorgestern im Spamordner finden, Mahnungen oder dergleichen nicht. Allerdings löscht mein Spam bisher nach 30 Tagen und so kann ich auch keine älteren Emails sehen. Muss ich nun in den sauren Apfel beissen und über das doppelte des eigentlich geforderten <bezahlen??So Dicke hab ich es leider nicht, von daher diese Frage. Vielen Danke

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Vorgerichtiliche Mahnauslagen 9,40 € (würde ich ja bis hier alles noch einsehen)

Ich nicht. Das entspricht in etwa 7 bis 8 Mahnbriefen per Briefpost. Hast du jemals so viele Mahnbriefe per Post bekommen?

Zitat:
Sie weisen noch nett darauf hin , dass sie ja freiwillig auf nen Teil der eigentlich bestehenden Bearbeitungsvergütung bestehen und beim nächsten ´schreiben aber dann nicht mehr und ihre Inkassovergütung dann auf 70,20 erhöhen..

Kausaler Schwachsinn. Durch einen zweiten Brief ändert sich inhaltlich nichts und das RVG funktioniert auch so nicht.

Zitat:
Zumal der Brief heute kam und heut den ganzen Tag schon ne Nr aus BAden-Baden versuchte bei mir anzurufen

Dann wäre meine Reaktion: Die Rufnummer auf eine Sperrliste, damit mich niemand mehr von dort erreicht.

Zitat:
Ich habe postal keine Mahnung oder ähnliches bekommen. /quote]
Meine Reaktion wäre, aufgerundet 32 bis 33€ zu bezahlen.
Dem Inkasso dann zu schreiben "Wertes Inkasso. Ich habe soeben ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht die HF + Zinsen + Briefporto bezahlt. Ich weise die Forderungen mangels Verzug vollständig zurück. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Weitere Drohbriefe werden ggf. zur Anzeige gebracht."

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#2
 Von 
krukru
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort. Kann ich das tatsächlich so machen ohne das weitere Kosten auf mich zu kommen dürfen?? Das würde ich dann nämlich tatsächlich so versuchen. ich könnte auch si nett sein und 4 euro mehr für was auch immer überweisen...
Leider habe ich die ursprüngliche Rechnung scheinbar entsorgt-kann das Geld also nicht direkt an paypal denden, sondern muss die angegebene Bankverbindung aus dem Inkassoschreiben entnehmen. Das ist sicher normal oder? Vielen dANK

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#3
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von krukru):
Kann ich das tatsächlich so machen ohne das weitere Kosten auf mich zu kommen dürfen??


Das kann dir hier keiner versprechen. Im Zweifelsfall entscheidet das ein Richter. Es ist aber sehr unwahrscheinlich, dass es soweit kommt.

Zitat:
ich könnte auch si nett sein und 4 euro mehr für was auch immer überweisen...


Das würde ich an deiner Stelle nicht machen. Um es mal überspitzt auszudrücken: Du zeigst damit ein schlechtes Gewissen und eine mögliche weitere Verhandlungsbereitschaft. Ich würde wie von mepeisen vorgeschlagen die 32 oder wenn dir das lieber ist 33 Euro bezahlen und sonst nichts.

Zitat:
muss die angegebene Bankverbindung aus dem Inkassoschreiben entnehmen. Das ist sicher normal oder?


Klar kannst du auch an das Inkassobüro zahlen, das ist kein Problem. Wichtig ist nur, dass du auf dem Verwendungszweck neben dem Aktenzeichen angibst "Nur HF, Zinsen, Briefporto". Und dem Inkasso dann wie von mepeisen vorgeschlagen mitteilst, was, wie und wofür du gezahlt hast und ansonsten widersprichst und die Datenweitergabe untersagst.

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#4
 Von 
krukru
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Als die mich damals anriefen, bot mir der Herr ja selbstgefällig an , er ließe sich auf 62 Euro ein statt 83. Ich stimmte zu und sagte naja, besser wie nix...Nun kam ein Schreiben in dem steht, dass infoscore den von mir unterbreiteten vergleichsvorschlag annimmt. Ich habe den Vorschlag aber nicht gemacht. Ich schreibe nun wie empfohlen, und als Zusatz dass ich dem Telefonat widerspreche und selbst keinen vergleichsvorschlag gebracht habe oder danke

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde das Telefonat nicht erwähnen. Nur einen Satz "Es gab keinen Vergleichsvorschlag und ich stimme dem auch nicht zu."

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16964 Beiträge, 5888x hilfreich)

Also lügen sollte man jetzt aber nicht. Wenn, dann sollte man wie krukru bereits geschrieben hat sagen, dass man selbst keinen Vergleichsvorschlag abgegeben habe und vom Vorschlag des Inkassobüros abstand nehmen würde.

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#7
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Wieso lügen? Infoscore schreibt, dass es den Vergleichsvorschlag von krukru annimmt. Er hat aber keinen Vergleichsvorschlag unterbreitet. Daher sehe ich aus Sicht von krukru in der Aussage "Es gab keinen Vergleichsvorschlag" keine Lüge.

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16964 Beiträge, 5888x hilfreich)

Ich schon, denn es gab ja einen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ne, der Vergleichsvorschlag stammt vom Inkasso. Nicht von ihm. So hat er es geschrieben.

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#10
 Von 
krukru
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen herzlichen Dank
Email ist abgeschickt!LG

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#11
 Von 
krukru
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

HAllo, jetzt muss ich leider nochmal fragen...Natürlich hat Infoscore das nicht so auf sich sitzen lassen...
Folgendes kam in einem Antwortschreiben:

"in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf bisher geführte Korrespondenz und teilen Ihnen folgendes mit:

Soweit Sie die Erstattungsfähigkeit der Inkassokosten in Frage stellen, weisen wir darauf hin, dass die KOsten dann erstattungsfähig sind, wenn der Gläubiger, hier die Firma PayPal Pte. Ltd., keine Anhaltspunkte für die Zahlungsfähigkeit des Schuldners hatte. Der Gläubiger kann sich in dieser Situation darauf verlassen, dass er die Forderung auch ohne gerichtliche Hilfe betreiben kann. Ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht ist daher nicht ersichtlich. Die Höhe der hier geltend gemachten Inkassokosten bewegt sich zudem im Rahmen des geswetzlich Zulässigen, sie orientert sich nämlich an den Kosten, die ein Rechstanwalt in Rechnung stellen könnte.

Daher sehen wir dem Ausgleich der Restforderung laut anliegender Aufstellung bis zum 30.01.2017 entgegen.

Hinsichtlich der Weiterleitung ihrer Daten teilen wir Ihnen mit, dass unsererseits eine Übermittlung Ihrer Daten über die Forderung an Auskunfteien nicht erfolgt.

Zu der angefragten Akte sind Ihre Daten weder regelmäßig, noch außerordentlich zum Zwecke der Werbung und der Markt- und Meinungsforschung weitergeleitet worden. Hierfür werden und wurden Ihre Daten auch nicht anderweititg genutzt."


Auf der Rückseite ist dann aufgelistet was ich bezahlt habe (33 Euro) und was nun noch zu zahlen wäre (49)
Wie kann ich denn wei´ter vorgehen oder muss ich nun doch wohl oder übel bezahlen?

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
Wie kann ich denn wei´ter vorgehen oder muss ich nun doch wohl oder übel bezahlen?

Wie kommst du da jetzt drauf?
Dann schicke ich dir auch mal einen Brief wo drauf steht "Sie zahlen jetzt 100 EUR". Machste das dann auch? :neck:
Abheften & ignorieren.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
krukru
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

hmm...weil ich mir einfach unsicher bin und sie mir im Schreiben zuvor ja quasi angedroht haben, gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. Ich habe einfach weder Geld dafür noch für nen Anwalt... Bin sehr dankbar um Eure Tipps hier... Ist denn wirklich gar nicht reagieren die Lösung??Sie drohen doch dann sicherlich weiter? Und was ist mit Ihrer Erklärung

("Soweit Sie die Erstattungsfähigkeit der Inkassokosten in Frage stellen, weisen wir darauf hin, dass die KOsten dann erstattungsfähig sind, wenn der Gläubiger, hier die Firma PayPal Pte. Ltd., keine Anhaltspunkte für die Zahlungsfähigkeit des Schuldners hatte. Der Gläubiger kann sich in dieser Situation darauf verlassen, dass er die Forderung auch ohne gerichtliche Hilfe betreiben kann. Ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht ist daher nicht ersichtlich. Die Höhe der hier geltend gemachten Inkassokosten bewegt sich zudem im Rahmen des geswetzlich Zulässigen, sie orientert sich nämlich an den Kosten, die ein Rechstanwalt in Rechnung stellen könnte")

Ist das so denn nicht richtig? Danke

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von krukru):
"in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf bisher geführte Korrespondenz und teilen Ihnen folgendes mit:
...
Ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht ist daher nicht ersichtlich.


Hast du in deiner Antwort an das Inkasso was von einer Schadenminderungspflicht geschrieben? Wenn ja, stelle mal bitte den genauen Wortlaut deiner Antwort hier ein.

Falls du den Vorschlag von mepeisen ohne großartige Veränderungen übernommen hast, würde ich das Schreiben vom Inkasso ignorieren. Deren Begründung mit Bezugnahme auf die nicht gegebene Schadenminderungspflicht weicht dann von dem ursprünglichen Widerspruch mangels Verzug ab, was in meinen Augen bedeutet, dass sie an einer sachlichen Auseinandersetzung mit dir nicht interessiert sind.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
krukru
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Antwort war Folgende: (natürlich weiss ich, dass das hier keine Rechtsberatung ist, habe es trotzdem so formuliert)

Hallo, nach erfolgter Rechstberatung gebe ich folgendes zur Kenntnis:

Ich habe soeben ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht die HF + Zinsen + Briefporto bezahlt. Ich weise die Forderungen mangels Verzug vollständig zurück. Niemals habe ich einen Vergleich vorgeschlagen, sie boten mir an weniger zu bezahlen , meine telefonische Zustimmung widerrufe ich hiermit aufgrund von Untrucksetzung durch Ahnungslosigkeit. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Weitere Drohbriefe werden ggf. zur Anzeige gebracht.

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#16
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Damit steht für mich fest, dass sie auf deinen Widerspruch inhaltlich gar nicht eingegangen sind. Die fadenscheinigen Begründungen in der Antwort würde ich daher wie alle weiteren Schreiben einfach ignorieren.

Abgesehen von einem gerichtlichen Mahnbescheid. Diesem würde ich, falls er wirklich mal kommt, komplett widersprechen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
krukru
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke. Falls dieser käme, wie wäre denn ein ungefährer Wortlaut? Bzw eine Begründung für meinen Widerspruch?? So ein gerichtlicher Mahnbescheid ist dann sicher auch "teuerer" oder?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Der Mahnbescheid ist ein amtlicher Vordruck und kommt normalerweise in einem gelben Umschlag.

Dem Mahnbescheid liegt ein Widerspruchsvordruck bei, auf dem man nur den Widerspruch ankreuzen braucht. Eine Begründung ist hier noch nicht notwendig. Erst, falls der Gläubiger sich entschließt, Klage zu erheben.

Die Vordrucke kannst du dir hier vorab ansehen:
http://www.mahngerichte.de/verfahren/antragstellung/zulaessigevordrucke.htm

Wobei mir gerade auffällt: Der Gläubiger ist die PayPal Pte. Ltd. in Singapur. Diese ist aber nicht Betreiber der deutschen Webseite. Hast du oder der ursprüngliche Verkäufer seinen Sitz außerhalb der EU (z.B. Schweiz)? Wenn du nicht in Deutschland wohnst, gelten diese Vordrucke für dich nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
krukru
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, sowohl der ursprüngliche Ebayverkäufer, als auch ich kommen aus DE.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Würde ich im Hinterkopf behalten. Kann man sich später für eine Gerichtsverhandlung aufheben, auch wenn die womöglich niemals kommen wird.
Paypal ist eine Bank mit Sitz in Luxemburg. https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/imprint

Es gibt 0 Gründe, warum du einer anderen Paypal-Tochter als dieser Bank jemals etwas schulden solltest.

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
krukru
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Verstehe ich gerade nicht ganz?
Lt einem paypalhotlinemitarbeiter gibt es wohl ausgelagert schon auch in Singapur quasi geschäftsstellen

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Es ist egal, wo es eine "Geschäftsstelle" gibt. Du hast PayPal.de genutzt, einen Vertrag mit der Luxemburger Bank namens Paypal. Alles andere braucht dich nicht interessieren. Zumindest solange nicht, bis ausdrücklich erklärt wird, dass die Forderung verkauft wurde an "Paypal Singapur".

Sollte "Paypal Singapur" klagen, würde ich erst mal bestreiten, dass die das überhaupt dürfen. Aber wie gesagt; Womöglich kommt es nie so weit.

-- Editiert von mepeisen am 30.01.2017 07:16

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