Infoscore Forderungsmanagement GmbH

5. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
D2RR3
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Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)
Infoscore Forderungsmanagement GmbH

Hey Leute,

mir ist es vor 2 Wochen passiert, das ich ohne Fahrkarte gefahren bin, okay. Passiert leider fast jedem ja mal.

Dann habe ich eine Überweisung fertig gemacht und den Kram überwiesen, leider zu spät gesehen das die Überweisung zurück ging. Zahlendreher.

Jetzt hab ich von diesem ***** Inkasso einen Brief bekommen, wo ich die 40,- Zahlen muss (sehe ich ein) und zusätzlich 32€ Mahngebühren :o

Ich bin entsetzt, das in unserem Land sowas scheinbar rechtens ist. Seit wann ist das denn so? Ist es überhaupt Richtig, oder Lohnt es sich, schon aus Prinzip, einen Anwalt ein zu schalten?

Ich habe weder eine Mahnung noch sonst was bekommen, was ich allein ja schon frech finde, selbst wenn man es einfach mal im Alltag vergessen haben sollte zu überweisen.

Deswegen mal die Frage an euch, ob sich ein Anwalt lohnt, oder nicht und wie man da wieder raus kommt, ohne das mir jemand sagt "Einfach überweisen", weil ich das echt eine Frechheit finde.

Bin stink sauer und habe schon aus Prinzip gar keine Lust solch einem "Unternehmen" Geld in den **** zu schieben.

Hatte auch gerade, mit aller Kraft sehr höflich da mal angerufen, wo mir entgegen aber eine völlig unfreundliche, Herablassende und Bockige "Göre" (Ne Frau verhält sich für mich nicht so) gesagt hat, das dis schon okay ist. Auf meine Frage hin, wie sich die Kosten zusammen setzen hat mir die XXXXX, dann in Ihrer Herablassende Art und weise gesagt, das man für das Geld ja arbeite, was ich prinzipiell nicht bestreiten wollte.

Aber wenn da irgend ein Anwalt (was ich bezweifel) nen Finger Krumm macht, denn sollte das nicht 32€ bei einer Forderung von 40€ kosten.

Immerhin müsse man mit den Kosten ja eben solche Anrufe wie meine Finanzieren, teilte man mir noch mit.

Das muss doch in Relation sein, ein Inkasso ist zum eintreiben von Geld da, nicht um sich daran derart zu bereichern, da sie ja soweit ich weiß von der BVG sowieso bezahlt werden.

Wieso greift denn hier nicht die Schadensminderungspflicht ?


Würde echt lieber hunderte Euro Anwaltsgebühren Zahlen, statt denen die 32€.

Jemand ne Idee oder nen Tipp für mich ?

LG

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-- Editiert Moderator am 08.04.2013 10:22

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78 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

quote:
Ich bin entsetzt, das in unserem Land sowas scheinbar rechtens ist

Rechtens ist relativ. Du warst im Verzug und Verzugskosten musst du bezahlen. Die spannende Frage ist aber: Welche Verzugskosten.
Fordern darf man erst mal, aber zahlen musst du das alles trotzdem erstmal nicht.

Liste doch mal auf, wie sich die 32€ zusammensetzen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

9x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
D2RR3
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)

Es gibt keine Liste der Kosten, das ist es ja.

Sie meinte auf die Frage von mir, wie sich das zusammen setzt, das man ja den Telefonservice bezahlen muss und die Schreibarbeiten etc.

Mir hat sie zu verstehen geben, das ich Sie bezahle, damit ich anrufen kann und deswegen solche Kosten zustande kommen.

Denn kommen zu den 32€ noch fiktive 7€ Kontoführungsgebühren sowie 0.07€ Verzugszinsen und 1,15€ "Ermittlungskosten" was auch fraglich ist, da ich zwar tatsächlich verzogen bin, aber einen Nachsendeantrag bei der Post habe und alles was an die alte Adresse geht bei der neuen ankommt, was denen anscheint nicht Einfach genug war.

Wenn das so stimmt, das ich für die Ermittlung meiner Daten 1,15€ zahlen soll, ist es für mich noch viel entsetzlicher, das man 32,50€ als "Inkassokosten" angibt.


LG



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6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

quote:
das man ja den Telefonservice bezahlen muss und die Schreibarbeiten etc.

Und das in Rechnung zu stellen verbietet das BGH.

Kontoführungsgebühren sind frei erfunden. Das muss man sowieso nicht bezahlen. Inkassogebühren sind nach Meinung vieler Gerichte nicht erstattungsfähig.

Ich würde einfach so beispielsweise 45€ an die Gesellschaft überweisen (Bahn, Verkehrsverbund oder wer auch immer), im Verwendungszweck beispielsweise "Nur Hauptforderung, Briefporto, Zinsen" ergänzen.

Alles was dann kommt, erst einmal ignorieren und wegheften. Die hören dann meist von selbst irgendwann auf. Falls ein Mahnbescheid kommt, diesem widersprechen.

quote:
aber einen Nachsendeantrag bei der Post habe

Und den Nachweis darüber hebst du dir gut auf... ;-)

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6x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
D2RR3
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)

Danke für die Antwort,

denn mach ich jetzt ne Überweisung von 45€ Fertig, geb den Verwendungszweck an und das es nur die Hauptforderung ist und werde abwarten was passiert.

Wichtig nur, ich überweise ans Inkasso oder an die BVG ? So wie ich das raus gelesen habe ja an die S-Bahn Berlin GmBH .

Ich habe versehentlich an die BVG oben geschrieben. Es war aber die S-Bahn Berlin GmBH , da es ja auch in der S-Bahn gewesen ist.

Sollte ich das Inkasso noch darüber informieren, das das erledigt ist oder geb ich der S-Bahn Berlin GmBH einfach ihr Geld und gut ist ?

LG

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6x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Gebe einfach der GmbH das Geld und gut ist. Informieren musst du das Inkasso nicht darüber. Die kriegen das schon noch irgendwann mit und werden dann ihre Gebühren einbetteln wollen.

Das absurde daran ist ja, dass heutzutage Hinz und Kunz meine, für das Schreiben einer Mahnung direkt Inkassobüros oder Anwälte in Anspruch nehmen zu müsen. Zum Glück wird das von immer mehr Gerichten erkannt.

Ich bin zu einem Drittel ausgebildeter Kaufmann und als ich meine Ausbildung gemacht habe, hat man nicht nur gelernt, wie man eine Rechnung schreibt, sondern auch, wie man eine Mahnung schreibt. Eigentlich kann keiner in Deutschland behaupten, nicht zu wissen wie das geht. ;-)

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5x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
D2RR3
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)

Hatte denen das Geld überwiesen,

jetzt ist nen schreiben gekommen, wo se sich bedanken, das das Geld da ist und das noch 39,88€ fehlen um die Sache abschließend zu klären.

Sonst müsse man nach Ablauf der Frist die Forderung gerichtlich durchsetzen.

Hatte denen auch geschrieben, das ich unter Garantie nicht die Fiktiven Kosten bezahle etc. und auch dem Rest widerspreche und denen die hauptforderung + Porto zahle


Nun kam eben das:

quote:<hr size=1 noshade>[...]Vielen Dank für Ihre Zahlung, die wir Ihnen gutgeschrieben haben. Um die Angelegenheit abschließen zu können, bitten wie Sie, die Restforderung in Höhe von EUR 39,88 bis zum 07.05.2013 an uns zu zahlen. Sollte die Frist nicht eingehalten werden, sind wir verpflichtet, die Akte ohne nochmalige Anmahnung zur gerichtlichen Durchsetzung des geltend gemachten Anspruchs weiterzureichen[...] <hr size=1 noshade>



Also nen Seriöses unternehmen ist es nicht.

Ich hatte damals folgendes geschrieben:

quote:<hr size=1 noshade>[...]
Betreff: Widerspruch der Inkassokosten und Zahlung der Hauptforderung



Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich voll umfassend gegen die von Ihnen geltend gemachte Forderung Ihrer Inkassokosten von 32,50 EUR sowie den von Ihnen fiktiv generierten Betrag von 7,00 EUR für die Kontoführungskosten, welche nach Prüfung meinerseits als vollständig unberechtigt bezeichnet werden kann.

Die Ermittlungskosten von 1,15 EUR sind ebenso Bestandteil meines Widerspruchs, da diese ebenso unberechtigt sind, da ich zwar verzogen, jedoch einen bereits laufenden Nachsendeantrag bei der Deutschen Post AG habe.

Außerdem widerspreche ich ausdrücklich der Speicherung und Weitergabe meiner persönlichen Daten. Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung ist nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240 , 22 StGB ) oder versuchte Erpressung (§§ 253 , 22 StGB ) zu werten.

Die Hauptforderung von 40 EUR der Berlin S-Bahn GmbH wird auf das dafür vorgesehene Konto überwiesen, des weiteren erhalten Sie von mir Ihre Portokosten sowie die Verzugszinsen erstattet.

Hiermit mache ich deutlich, das die Überweisung der unten genannten Forderung auf keinen Fall als Schuldeingeständnis zu betrachten ist. Sollten Sie dem nicht zustimmen, so senden sie die Überweisung auf Ihre kosten wieder zurück.

Hiermit überweise ich Ihnen 40,97 EUR

Mit freundlichen Grüßen
[...] <hr size=1 noshade>


Bin jederzeit bereit mir einen Anwalt zu nehmen. So ein Unternehmen verdient es nicht Geld in den Arsch geschoben zu bekommen, weil sie sich dran aufgeilen Ihre haltlosen Kosten gegen dritte geltend machen zu wollen.

Die Frage ist nur: Lässt der Gesetzgeber den Pöbel auch hier wieder im Stich, oder hat man eine Möglichkeit, das tatsächlich RECHT gesprochen wird, wenn ich einen Anwalt nehme ?

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8x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

quote:
Bin jederzeit bereit mir einen Anwalt zu nehmen.

Würde erst zu einem Anwalt gehen, wenn sie Klage erheben. Einem gerichtlichen Mahnbescheid einfach widersprechen. Meist schläft das ein.

Zur Frage: Streng genommen muss man sagen: Es kommt auf das Gericht an, vor dem du landest. Es gibt hier eine Rechtsprechung des BGH und des Bundesverfassungsgerichts. Erstere ist wichtiger, zweite aber nicht weniger wichtig.

Das BGH hat eindeutig gesagt, dass die Schadensminderungspflicht zu wahren ist. Mehr nicht.
Das Bundesverfassungsgericht hält sich raus (ist auch gut so, denn es darf hier inhaltlich nicht zuviel urteilen), stellte aber fest, dass die RVG-Kosten als Maximum zu wahren sind. Ob überhaupt etwas gezahlt werden müsse, dazu sagt das Bundesverfassungsgericht nicht, weil es das nicht urteilen darf.

Neuerdings lesen viele Amtsgerichte aus den BGH-Urteilen heraus, dass Inkassobüros "überflüssig" sind und demnach die Kosten nicht erstattet werden müssen. Selbst wenn man im Verzug ist. Das tun vielleicht nicht alle Amtsgerichte. Insbesondere wenn man nie reagiert, die Hauptforderung nie bezahlt, werden einem doch schon auch öfter mal die Inkassogebühren auferlegt.
Wenn man aber alles bezahlt hat noch bevor es zum mahnbescheid oder der Klage kam, ist es sehr unwahrscheinlich, dass man die Inkassogebühren bezahlen muss.

Insofern: Das Risiko ist da. Siehe meine Signatur...

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-- Editiert mepeisen am 25.04.2013 13:52

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

arvato infoscore GmbH und infoscore Forderungsmanagement und infoscore Consumer Data GmbH haben teilweise die gleichen Geschäftsführer.
Fraglich, ob es zulässig ist, dass der Geschäftsführer eines Inkassoladens gleichzeitig Geschäftsführer einer Auskunftei ist.

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6x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zulässig ja, allerdings sind Kostenlegungen diesbezüglich sehr fragwürdig.

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3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Der Datenschutz dürfte bei dieser Verquickung nicht vorhanden sein, wenn Geschäftsführer in den Daten herumwurschteln können, wie sie wollen.

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3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Das kann man ja die zuständigen Datenschutzverantwortlichen einmal befragen :-)

Da die BFS ja auch in Datenbeständen der Auftraggeber teilweise herumwurschtelt, naja, lassen wir das ;-)


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-- Editiert mepeisen am 25.04.2013 14:55

3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
D2RR3
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)

Also erst einmal abwarten ja ?

Ich kann echt nicht verstehen, wie es manche Menschen schaffen sich morgens im Spiegel zu sehen ohne zu kotzen. Wie sie es schaffen Ihre Kinder zu erziehen und Ihnen zu sagen, das sie nicht Lügen sollen etc. aber auf der anderen Seite so einen Mist machen.

Finde es echt komisch, das unsere Volksvertreter, die UNSERE Interessen vertreten sollten es zulassen können das man abgezockt wird. Jetzt nicht nur auf solch eine Bagatelle Angelegenheit bezogen, sondern auch auf GEMA / GEZ etc.

Naja, ich werde ja sehen was passiert, auch wenn ich irgendwie nicht dran glaube, das ich einfacher Bürger die Möglichkeit auf Recht habe. Dazu fehlt mir die Macht und das Geld :D

Ich halte euch auf jeden Fall auf dem laufenden !

LG

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3x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Bei uns in Frankfurt ( viele Schwarzfahrer) ist es noch nie zu einer Klage expl wg den vorgerichtlichen Inkassogebühren gekommen
Bin aus beruflichen Gründen regelmäsig bei Gericht

Geh allerdings trotzdem davon aus das man Druck machen wird : 2 bis 3 Inkassobriefe pus 1 RA Schreiben sind die regel. Gelegentlich versucht noch ein Inkasso Call Agent telefonisch Druck zu machen

Ich möchte auf einen Artikel in der WELTONLINE in einem ähnlichen Fall hinweisen

"....Außerdem gelten als Obergrenze die Sätze der Rechtsanwaltsvergütungsordnung (RVG). 34 Euro erscheinen hier jedoch überhöht. Da die schlichte Zahlungsaufforderung des Inkassobüros weder schwierige rechtliche Ausführungen noch eine besondere sachliche Auseinandersetzung enthält, wäre analog des RVG für sogenannte einfache Schreiben nur eine reduzierte Gebühr angemessen. Bei einer Bußgeldforderung von 40 Euro wären das 13,92 Euro...... "

Und hier zur teilweise sehr inkassounfreundlichen Rechtsprechung
http://sudabeh.blog.de/2012/03/24/rechtsprechung-inkassogebuehren-13299956/


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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

-- Editiert thehellion am 25.04.2013 21:15

4x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Mein Pflegefall schon seit 2005 mit Infoscore zu tun....Kleckerbetrag von ursprünglich 53,-EUR, jetzt gewaltig angewachsen.
Gläubiger soll Vodafone sein. Vodafone hat mir mittlerweile 2x schriftlich mitgeteilt, dass sie alle Systeme durchgeforstet hat und eine Forderung nicht festzustellen ist. Kann auch nicht, da bereits 2005 gezahlt.

Der Datenschutzbeauftrage in Stuttgart hat mittlerweile ein Ermittlungsverfahren eingeleit

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4x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

quote:
Der Datenschutzbeauftrage in Stuttgart hat mittlerweile ein Ermittlungsverfahren eingeleit

Je nachdem was da rauskommt, wäre eine Strafanzeige wegen Betrugs angebracht. Bzw. eigentlich schon jetzt, sofern man die Aussage von Vodafone schriftlich hat.

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4x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
D2RR3
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)

Habe mittlerweile einen Brief von denen bekommen, indem man mich aufgefordert hat die weiteren 40€ zu zahlen. Ohne dabei weiter auf mein Schreiben ein zu gehen zwecks Kontoführungskosten etc.

Auf dieses Schreiben habe ich getrost nichts gegeben und habe es gleich zu den Akten gelegt, wie man so schön sagt.


Heute bekam ich von der Frau Becker einen Anruf, der sich wie folgt dargestellt hat.

TUUUUT TUT TUUUUUT....

Ich: Hallo ?
Infoscore: Schön guten Abend, Becker mein Name von der Infoscore.
Ich: Verzeihen Sie, wer ist da nochmal am Apparat ?
Infoscore: Frau Becker von Infoscore.
Ich: Okay, wie kann ich Ihnen Helfen ?
Infoscore: Zum Schutz der Daten benötige ich bitte nochmal Ihr Geburtsdatum und Ihre anschrift Adresse !
Ich: Wieso ? Sie haben mich doch angerufen! Worum geht's denn ?
Infoscore: Das kann ich Ihnen erst sagen, wenn wir den Datenabgleich gemacht haben.
Ich: Nix da, Sie haben mich angerufen, denn werden Sie ja wohl wissen wer drann ist. Schicken Sie mir was sie zu sagen haben per Post zu.
Infoscore: Okay, danke Tschüss..TUTUTUTUT

Unterm Stich fand ich das Gespräch sehr Kurios, vor allem, das Briefe ebenso so ohne Datenabgleich beim Empfänger auskommen.


Naja, wollte euch nur auf dme laufenden halten.

LG


ps:
Über weitere Tipps und Tricks im Umgang mit Infoscore bin ich sehr Dankbar. Auch ob mein Verhalten bis dato Korrekt ist. :)
Interessiert siche rnoch andere User sehr :)

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5x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

War nur ein Infoscore Telefoninkasso Call Agent
Weisungsgem muss die Dame die Geburtstagsdaten erfragen bevor das eigentliche "Telefoninkasso" beginnt um nicht mit dem Bundesdatenschutz in Konflikt zu geraten
Du hast also nix versäumt ;-))

Ich würde wie folgt schriftlich retournieren

"....Sehr geehrtes Infoscore Inkasso team.
ich weise die Forderung vollumfänglich zurück
Weitere briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner zahlung führen
Mit der erneuten telefonischen Kontaktaufnahme bin ich nicht einverstanden ..."

optionaler Zusatz :

" ...bitte haben Sie Verständnis dafür das ich bei einer erneuten telefonischen Belästigung Beschwerde bei dem für Ihr Inkassobüro zuständigen Landgerichtspräsidenten einreichen werde ..."

-----
Nachtrag : Ich seh grad auf seite 1 das Du ja schon der Forderung widersprochen hast - da brauchst Du natürlich nicht nochmal zu widersprechen - Der (gescheiterte ) telefoninkassoeinsatz sollte Dich qwasi nur zum Einlenken bewegen

-- Editiert thehellion am 03.06.2013 20:26

4x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

wenn überhaupt, würde ich per eMail zur Unterlassung weiterer Anrufe auffordern, sowie das T5F mitschicken. Sprich: Nachfragen, woher die Telefonnummer stammt. In etwa so:
"Hallo.
Ich untersage Ihnen die telefonische Kontaktaufnahme. Ich fordere sie zudem auf, unverzüglich meine Telefonnummer vollständig zu löschen. Vorher möchten Sie mir aber eine Auskunft nach BDSG zukommen lassen: Wie kommen Sie an meine Telefonnumnmer? Wann gab ich Ihnen die Erlaubnis, mich anzurufen? Wann gab ich dem, von dem sie die Telefonnummer erworben haben, die Erlaubnis, meine Telefonnummer zu verkaufen?
Bei Weigerung, diese Informationen offen zu legen oder bei weiteren Anrufen werde ich Beschwerde beim zuständigen Landesgerichtspräsidenten, sowie beim zuständigen Beauftragten für Datenschutz einreichen."
Das beschäftigt die ein wenig und ärgert insofern noch mehr.


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-- Editiert mepeisen am 03.06.2013 20:58

4x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
D2RR3
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)

Vielen Dank für eure Tipps !

@ thehellion:
Ich werde umgehend ein Fax an besagtes Inkasso senden wo dieser Satz mit eingebaut ist.

@ mepeisen :
Danke für den Hinweis, auch hier werde ich deinen Ratschlag in das Fax intigrieren.

Sobald ich das Muster fertig habe, werde ich es hier selbstverständlich zur Verfügung stellen und ggf. das erste Einschreiben so bearbeiten das es mit drinnen ist.

LG

Ich halt euch auf dem Laufenden :)

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3x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
D2RR3
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)

Hallo leute, heute habe ich ein weiteres Schreiben erhalten.

Ich möchte euch ja auf dem Laufenden halten und bin wie immer sehr dankbar über weitere Tipps.

Heute Schrieb mir ein Rechtsanwalt von einer Rechtsanwaltsgesellschaft mBH
- Ich weiß nicht ob ich den Namen nennen darf.

Zum Inhalt:
[...]
wir zeigen an, die Firma S-Bahn Berlin GmbH anwaltlich zu vertreten.
Unsere Beauftragung erfolge, nachdem Sie trotz der in dieser Sache erfolgten Mahnungen die Foredrung unserer Mandanten nicht ausgeglichen haben. Wir fordern Sie hiermit auf, den Gesamtbetrag bis spätestens zum 16.06.2013 zu überweisen.
Gesamtbetrag EUR 67,09 (Saldo zum Zahlungstermin)

Der Gesamtbetrag beinhaltet auch die Gebühr für unsere Beauftragung einschließlich Auslagenpauschale gem. Nr. 2300ff.,7002 W RVG in Höhe von 27.00EUR. Sollten wir bis zum genannten Termin keine Zahlung von Ihnen erhalten haben, werden wir ggf. einen Mahnbescheid gegen Sie beantragen. Mit der Beantragung des Mahnbescheids bei Gericht fallen folgende weitere Kosten an:
Rechtsanwaltsgebühren: EUR 30.00
Gerichtskosten: EUR 23.00

Summe der weiteren Kosten: EUR 53

Sollte die Forderung rechtskräftig tituliert werden, kann ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden und ggf. eine Lohn und Gehaltspfändung bei Ihrem Arbeitgeber durchgeführt werden.

[...]


Was haltet ihr davon ?
Wie am besten weiter vorgehen ?

LG

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3x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Hast Du das Fax rausgeschickt ?

Der RA macht nur noch die Inkassokosten geltend ;-)

Übrigens sind vorgerichtliche Inkassokosten grundsätzlich nicht zusätzlich zu den Anwaltsgebühren durchsetzungsfähig

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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

3x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
D2RR3
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)

Ja, das Fax ging raus.

Dadurch das der Anwalt dennoch schreibt, werden sie Wohl so tun als wäre nie was angekommenn. Der Fax bericht ist leider ja kein Beleg der Anerkannt wird.

Was genau meinst du damit:

quote:
Übrigens sind vorgerichtliche Inkassokosten grundsätzlich nicht zusätzlich zu den Anwaltsgebühren durchsetzungsfähig



Was sollte ich am besten machen ?

ps:
Ich habe mir sowieso nen Anwalt gesucht, der Rechtsanwalt ist und seit 2 Jahren Fachanwalt für Verkehrsstrafrecht, da ich am Zebrastreifen vom Auto angefahren wurde. Eventuell kann ich ihm das auch gleich mal vorlegen. Nur hab ich noch keine Vereinbarung mit ihm und will ja auch nicht unnötige Kosten für mich verursachen. Wenns geht gerne Ohne :)


LG

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3x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

http://www.test.de/Inkasso-Mahnen-gleich-mit-Anwalt-1356230-0/

Ich würde gar nichts mehr machen sondern abwarten

Auch in Frankfurt schreiben die Anwälte weiter trotz widerspruches gegenüber der Inkassofirma

Falls es zu einem gerichtlichen mahnbescheid kommen sollte empfehle ich fristgemäser Widerspruch komplett und begründungslos und diesen Widerspruch nicht wieder zurückziehen

Einen Anwält bräuchtest Du m.M erst wenn es zur Klagebegründung aufgrund des MB Widerspruches kommen sollte - was ich jedoch für extrem wenig wahrscheinlich halte



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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

3x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
D2RR3
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)

Update:
Habe vor 15 Minuten einen Anruf auf mein Handy bekommen, wo mir die "Nette Dame" am Telefon mitgeteilt hat, das sie von der Anwaltskanzlei ist und ob ich den Brief erhalten habe.

Leider habe ich "ja" gesagt - Spielt auch keine Rolle in Deutschland kann jemand wie ich eh nicht beweisen, das der nie abgekommen ist.

Denn fing sie gleich an wie es denn um meine Zahlungsfähigkeit besteht.

Habe Ihr nichts weiter gesagt, nur das ich ggf. meinen Anwalt einschalte und alles auf dem Postweg zu klären ist.

Sie daraufhin gleich "Sie wollen das Ihrem Anwalt übergeben?" ich denn noch "Das werde ich mir natürlich vorbehalten"

Danach habe ich das Gespräch mit Beendet.

LG

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3x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Ich hätte sie gefragt, woher sie die Nummer hat und gesagt, dass ich bei einem weiteren Anruf durch die Kanzlei Strafanzeige erstatte. Dann ist das Gespräch auch schnell beendet :-)

Der Wink mit dem Anwalt könnte ggf. dazu geeignet sein, dass sie aufgeben. Einfach weiter entspannt abwatren.

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3x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
D2RR3
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)

Hallo meine Freunde.

Hier ist wieder ein Aktuelles Update.

Ich hatte zwischendurch einen Anruf bekommen, wieder eine Nette Dame der Rechtsanwaltskanzlei.

Wieder wollte Sie Geld eintreiben und teilte mir mit, das ich besser beraten sei einen deal ein zu gehen, da sie mir sonst den weiteren Weg nicht ersparen könnte.

Ich sagte Ihr: "Wenn Sie was zu sagen haben, klären Sie das Schriftlich mit mir, fehlt nur noch, das Sie mir jetzt SKL Lose verkaufen möchten"

Sie daraufhin: "Naja, sie antworten ja auch nicht auf unsere Schreiben"

Ich dann: "Das wird schon seinen Grund haben, erkundigen Sie sich doch lieber bei Ihrem Auftraggeber und lassen Sie sich alle Unterlagen geben."

So, Gespräch beendet.

Nun ist heute Tagesaktuell ein Brief eingegangen. Dessen Inhalt möchte ich euch natürlich nicht vor enthalten:

quote:

[...] wie Sie sicher wissen, ist die Forderung in Höhe von EUR 68,61 noch nicht bezahlt.

Für die Durchführung eines gerichtlichen Mahnverfahrens fallen folgende Kosten an:
Rechtsanwaltsgebühren: EUR 30,00
Gerichtskosten: EUR 23,00

Summe der weiteren Kosten: EUR 53,00

Wir würden es sehr bedauern, diesen Weg in Ihrem Falle einschlagen zu müssen, daher wären für Sie neben der Bezahlung der Gesamtforderung auch angemessene Teilzahlungen möglich.

Bedenken Sie bitte, dass eine außergerichtliche Regelung für Soe von Vorteil ist.

Einen Zahlungseingang erwarten wir bis zum 21.07.2013. Fpr Zahlungen nutzen Sie bitte den beiliegenden Zahlschein.

Mit freundluchen Grüßen
H**s & K******n
Rechtsanwaltschft mbH



Tja, das ist der aktuelle Status.

Nun bin ich am überlegen, ob ich nicht sogar langsam schaue, das ich eine Klage wegen Nötigung einreiche, da man bisher ja ebenso auf keines meiner Schreiben eingegangen ist. Weder beim Inkasso wegen der nicht gerechtfertigten Kosten noch beim Anwalt nachdem ich darauf hingewiesen hatte, das Sie sich alle Unterlagen mal ansehen sollen.

Das bedeutet nämlich, das sie entweder gar nicht alle Informationen haben oder wissentlich Kosten eintreiben wollen die nicht Rechtmäßig sind. Selbst wenn es nur um die Kontoführungsgebühren vom Inkasso geht.

Die Forderung der Bahn (40,- EUR) + Die Portokosten wurden ja schon an das Inkasso überwiesen.

Desweiteren hatte ich dem Inkasso die Weitergabe meiner Daten ausdrücklich untersagt.

Was haltet Ihr davon ? Was denkt ihr, wäre eine durchaus sinnvolle Vorgehensweise.

Ich möchte nochmal erwähnen, das es nicht daran liegt, das ich die 60€ nicht zahlen kann, es geht mir hier viel mehr darum, das Inkassofirmen und Anwälte (die wahrscheinlich Praktikanten Briefe schreiben lassen) Kosten eintreiben die so gar nicht rechtens sind.

Ich möchte keine Rechtsberatung und werde auch keinen der Antwortenden Beiträge als einen solchen verstehen.
Vielmehr sehe ich jeden Beitrag als Ausdruck der eigenen Meinung des Autors !



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3x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Klage wegen Nötigung funktioniert nicht. Das ist ein Straftatbestand und diesen würde man anzeigen. Da kommt es aber drauf an, dass tatsächlich gedroht wurde o.ä. Eine Drohung ist aber bei dieser doch relativ harmlosen Formulierung nicht zu erkennen.
Bestenfalls ist das Belästigung und es gibt ggf. einen Unterlassungsanspruch. Über so etwas würde ich aber einfach nur lachen, wenn sie nochmal anrufen, lachen und fragen, warum sie freiwillig soviel Geld zum Fenster rauswerfen. Ich würde abwarten. Normalerweise kommt irgendwann ein Mahnbescheid (wenn überhaupt) und diesem widerspricht man. Dann kommt es meist automatisch zur Klage, dabei wird genau nachgeschaut und dann die Klage zurückgezogen. Falls nicht, holt man einen Anwalt hinzu, sobald eine Klageschrift kommt. Der zerpflückt das dann.

quote:
Die Forderung der Bahn (40,- EUR) + Die Portokosten wurden ja schon an das Inkasso überwiesen.

Ich hoffe mal, du hast im Verwendungszweck klargestellt, wofür das Geld sein soll.

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4x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Ich hatte zwischendurch einen Anruf bekommen, wieder eine Nette Dame der Rechtsanwaltskanzle



ob die 'Dame' tatsächlich bei der Kanzlei arbeitet, das möchte ich stark anzweifeln.
Abgesehen davon, dass es auch in einer richtigen Rechtsanwaltskanzlei nicht üblich ist, dass von dort Anrufe an 'Schuldner' erfolgen, gehe ich davon aus, dass die nette Dame tatsächlich bei der Inkassobude arbeitet.

Besonders auffallend ist, dass sowohl die Inkassobude wie auch deren leibeigene Rechtsanwaltskanzlei die gleichen Aktenzeichen verwenden und nur Formbriefe mit eingebrannter Unterschrift :grins: eines Anwalts versenden.

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3x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Unter anderem wegen so etwas (Nur den Namen hergeben) wurde eine andere Bude bereits von der Staatsanwaltschaft angeklagt. Ich wette auch, dass hier ein ähnliches Konstrukt zugrunde liegt, dass die nur ihren Namen hergeben und die Anwälte tatsächlich erst dann aktiv werden, wenn es vor Gericht geht (deswegen die ständigen Rückzieher, wenn es eigentlich schon zu spät ist). Aber wer wird denn gleich böses denken. :devil:

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

3x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Glaube auch nicht das die Dame das Telefoninkasso für die Anwaltskanzlei macht - Die haben keine Call Agents die solch eine "niedere" Tätigkeit ausüben

Ich vermute das ist wieder zurück ans Infoscore Inkassobüro gegangen
Dort sitzen ja bekanntermasen viele Telefon Inkasso Call Agents ;-)

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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

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