Infoscore, Hauptforderung bereits (leider) an Infoscore beglichen

21. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
Schwarzfahrer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Infoscore, Hauptforderung bereits (leider) an Infoscore beglichen

Hallo,

Infoscore droht mir die Inkassogebühren für eine nächtliche Schwarzfahrt einzuklagen nachdem ich die Hauptforderung von 40,- € (leider) nicht an die Bahn sondern bereits an das IKB nach Zugang eines Schreibens überwiesen habe.

Kann ich mich um diese sog. Restforderung noch "drücken" ? Ich hab's nicht so dicke möchte diese übertriebenen Inkassogeb. auf keinen Fall zahlen. :fight:

Eine Freundin meinte: Inkassogeb. + Co. dürften zwar erhoben werden, aber es sei nicht möglich diese einzuklagen, ist da was dran ? (Zweifel...)

Vielen Dank

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Hat infoscore die von Dir überwiesenen 40 € mit Ihren Gebühren (BGB 367) verrechnet oder macht der Inkassoladen jetzt lediglich die Gebühhren geltend ?
Wie hoch sind die von Infoscore geforderten Inkassogebühren ?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Schwarzfahrer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Unsterblicher,

ja ich habe im ersten Schreiben von Infoscore natürlich zusätzliche Inkassogeb. von 34,57 € auferlegt bekommen, diese habe ich ja nicht gezahlt.

Die Hauptschuld betrug 40,- € die ich an Infoscore zahlte. Eine sog. "Restforderung" (Inkassogeb., Kontoführungsgeb.) von (komischer Weise einen Cent weniger ?!) 34,56 € wird nun mit einem weiteren Schreiben eingefordert in dem es heisst: "....mit ihrer bisherigen Zahlung ist die Hautforderung unserer Auftraggeberin bereits ausgeglichen. Damit ist für Sie die Angel.jedoch noch nicht erledigt. Sie befanden sich in Zahlungsverzug, so dass wir mit dem Forderungseinzug beauftragt wurden.

Gem. §280 ff. BGB sind Sie verpflichtet, die durch den ZV entstandenen Kosten zu ersetzen"

Dann die Forderung und eine Frist und die Drohung ohne nochmalige Abmahnung die Akte zur gerichtlichen Durchsetzung des geltend gemachten Anspruchs weiterzureichen.

Soll ich lieber bis zur Frist zahlen damit es nicht noch teurer wird ? Die 40,- € für die Schwarzfahrt fand ich eigentlich schon heftig genug....




0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Also wurde nicht gem 367 BGB verrechnet !
Es werden lediglich 34,56 € an Inkassogebühren gewünscht welche jedoch nicht durchsetzungsfähig sind - Glück gehabt :)

Ich würde wie folgt retournieren :
FAX und email ans IB
Sehr geehrter Inkassomandatar,
Sehr geehrter Call Agent
ich weise die Forderung vollumfänglich zurück und stelle Ihnen - falls Sie anderer Meinung sein sollten - den Rechtsweg anheim.
Ich untersage Ihnen die Kontaktaufnahme per Telefon ausdrücklich. Mit der Speicherung und Weitergabe meiner Daten gem BDSG bin ich nicht einverstanden.

2 bis 3 Bausteinmahnbriefe könnten aber noch kommen. Am Besten nochmal posten wenn das IB antwortet


lg

"http://www.youtube.com/watch?v=cUzPM9MtGy8"

-- Editiert von thehellion am 22.05.2008 08:08:00

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Schwarzfahrer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Unsterblich,

danke für diesen Tip (nützt bestimmt auch vielen anderen) Ich werde es wie Du es rätst versuchen. Und ich werde selbstverständlich alle weiteren News von diesen Infoscore- "Räubern" posten.

Wie gesagt, vielen Dank erstmal soweit.

PS: Cooles Video, der Song von Jet ist sowieso der Hammer :rock:

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

:respect:

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

so ist es natürlich richtig :
:respekt:

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.684 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen