InfoScor / Ra Haas, zahlen an wem?

9. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
behnkek
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 83x hilfreich)
InfoScor / Ra Haas, zahlen an wem?

Ich habe mit InfoScor das gleiche Problem. Da ich zum Ende des Jahres eine finanzielle Schieflage geraten bin wirden 3 Rechnungen zum inkasso gegeben eine davon an Infoscor.

Die berechnen hier 12 euro Kontoführungsgebühren. Auf mein Anschreiben geht man nicht ein. Ich habe im Vorfeld eine Zahlung von 25,00 euro geleistet und den Antrag auf Ratenzahlung ausgefüllt. Was mit dem GEld passiert ist weis ich nicht, jedenfalls bekam ich von dem Anwalt Haas ein Schreiben das man mit der Ratenzahlung einverstanden sei, wenn ich seine Anwaltskosten zzgl. Einigungsgebühr in Höhe von 45,00 euro zusätzlich noch zahlen würde. Incl. der Kosten von InfoScor wären dann hier reine Anwalts und inksassokosten von knapp 150,00 euro bei einer Forderung von 77,90E.

Ich habe dem Schreiben des Anwalts Haas widersprochen, da mein Ansprechpartner InfoScor ist und ich habe InfoScor darauf hingewiesen das ich hier nicht doppelt zahlen werden ebenso wenig die Kontoführungsgebühren.

Muss ich an den Anwalt Haas zahlen oder kann die Zahlung auch weiterhin an InfoScor gehen?



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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Ich habe mit InfoScor das gleiche Problem.

Wie wer?


Aber wenn schon das Problem das gleiche ist, sollte dann die Lösung nicht auch die gleiche sein?



quote:
Ich habe im Vorfeld eine Zahlung von 25,00 euro geleistet

An wen?
Was stand im Verwendungszweck?



quote:
und den Antrag auf Ratenzahlung ausgefüllt.

Was steht denn da GENAU drin?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
behnkek
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 83x hilfreich)

Ich habe die Zahlung an InfoScor geleistet, die Zahlungsverinbarung war dem Schreiben von Infoscor beigefügt und ich musste diesen nur noch ausfüllen und unterschreiben.

Das Problem, welches ich im Anfang erwähnt hatte, betrift die Kontoführungsgebühr.

Meine Fragen sind:

Muss ich an den Ra Haas zahlen oder an InfoScor. (An die hatte ich ja bereits gezahlt)

Sind die Kontoführungsgegühren rechtens und muss ich diese mit bezahlen?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
und den Antrag auf Ratenzahlung ausgefüllt.

Was steht denn da GENAU drin?





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#4
 Von 
behnkek
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 83x hilfreich)

Das ist ein Begleitschreiben gewesen, in dem stand das man entweder die Summe in einem Betrag zahlt oder wenn in Raten dann in welcher HÖhe und ab wann. Ob man Lastschrift oder selbst überweisen will.

Gehe mal davon aus das dies ein Standard Formular ist. Als Empfänger war InfoScor und an die habe ich das Schreiben auch zurück geschickt. Da war keine Rede von einem Rechtsanwalt Haas.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Aller warscheinlichkeit nach sind die Kontoführungskosten zu zahlen. Genauso wie die Anwaltsgebühren.

Denn selbst eigentlich nicht durchsetzungsfähige Kosten können durchsetzungsfähig werden wenn man diese in einem Vertrag (=Ratenzahlungsvereinbarung) anerkennt.


Eine exaktere Meinung könnte man abgeben wenn man den GENAUEN Inhalt der Vereinbarung kennen würde.





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#6
 Von 
behnkek
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 83x hilfreich)

Da war weder von Einigungsgebühren noch von Kontoführungsgebühren bzw. zusätlichen Anwaltskosten die Rede. Da ging es nur darum ob und wann man den Betrag in Raten zahlen kann. Aus dem Anschreiben von Infoscor geht auch nichts darauf hervor das noch zusätlich ein Anwalt eingeschaltet wird um hier noch mehr Kosten zu verursachen.

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#7
 Von 
behnkek
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 83x hilfreich)

Ich hab mir das Schreiben von InfoScor noch mal angeschaut, da steht, das Zahlungen und der Schriftverkehr an InfoScor gehen soll und das habe ich auch gemacht.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

DANN hätte der Anwalt eigentlich nichts zu melden.

Also Kontoführung streichen und weiter an das Inkasso zahlen.


Wenn die sich nochmals melden, dann hier posten.





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#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)



Verulkung der niederen Art

Bei "Schuldnern" welche bereits bereitwillig widerstandslos Ratenzahlungsverträge unterschrieben haben und gleichzeitig nicht durchsetzungfähige Inkassogebühren begleichen wird gerne mal "nachgeladen"
Sogenanntes Schuldnerloading
Je "kooperativer" sich der Schuldner diesbezüglich im Vorfeld gezeigt hat desto höher die Wahrscheinlichkeit.


"http://www.youtube.com/watch?v=7NxcwCmpEvw&feature=related"

-- Editiert am 09.01.2011 22:00

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