Hallo erstmal
Ich bin im April mit meiner Tochter bei meiner Freundin ausgezogen(lange Geschichte). Hatten dort eine Gasheizung, wobei ich aber alles Abgemeldet habe.
Nunmehr habe ich vor kurzem Post vom Gericht bekommen, das ein Mahnverfahren eingeleitet wurde seitens der Gasag. Ich habe aber keine Rechnung oder Mahnung erhalten und wurde auch nichts hinterher geschickt. Da ich aber derzeit nicht zahlen konnte, hatte ich angefragt ob Ratenzahlung geht und schon einmal 25 Euro überwiesen. Ich bekam von der Gasag nach Rückfrage ein Schreiben, das selbst bei Zahlung der Gesamtsumme das Gerichtsverfahren weitergeführt wird.
Nun habe ich bedenken das ich aus der Insolvenz fliege. Ist nicht meine Schuld, nur leider kann ich dies nicht nachweisen.
Ich werde dennoch so schnell wie möglich die restlichen 82 Euro überweisen, in der hoffnung das die Gasag dann ruhe gibt.
MfG Mario
In der Insolvenz und wegen umzug keine post
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Tja dann mache mal ne neue Insolvenz......
hast du keinen nachsendeauftrag bei der post beantragt?
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Nun habe ich bedenken das ich aus der Insolvenz fliege.
Vor welchem Hintergrund?
Weil du neue Schulden gemacht hast?
Dann kann ich dich beruhigen, es wird zwar überall erzählt, man dürfte in der Insolvenz keine neuen Schulden machen, aber das ist niergends im Gesetzt niedergelegt. Eine Versagung der Restschuldbefreiung braucht ein Schuldner wegen neuer Schulden bei einem laufenden Insolvenzverfahren also wegen der alten Schulden nicht zu befürchten.
Oder handelt es sich bei den Schulden bei der GasAG um Insolvenzforderungen?
Dann kann dir eine Versagung der Restschuldbefreiung blühen, weil du keine Zahungen mehr an Insolvenzgläubiger leisten darfst.
nachsendeauftrag habe ich gestellt, aber es kamen keine mahnungen. der betrag beläuft sich auf 82 euro, die ich gleich überwiesen habe. nun hat die gasag geschrieben, das sie das nicht akzeptieren würde und den vollstreckungsbescheid durchzieht.
nein, sind keine altschulden. gas, miete und strom habe ich immer überwiesen, da gab es noch nie schulden.
Was liegt denn nun vor, ein Mahnbescheid oder ein Vollsteckungsbescheid?
Der Hinweis der Gasag, dass das gerichtliche Verfahren auch bei Zahlung der Gesamtsumme weiterbetrieben wird, verstehe ich zudem nicht so ganz. Das gleiche gilt für die Durchziehung des Vollstreckungsbescheides.
Wenn wirklich alle Forderungen, die im Mahnbescheid enthalten sind, also auch Kosten und Zinsen, ausgeglichen wurden, dann macht ein Verfahren ja gar keinen Sinn. Du solltest, wenn du alles gezahlt hast, Widerspruch gegen den Mahnbescheid bzw. Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegen.
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