Identitätsdiebstahl -> Schufa Einträge / Schadensersatz?

22. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12303.05.2021 15:13:34
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Identitätsdiebstahl -> Schufa Einträge / Schadensersatz?

Guten Abend,

angenommen Verbraucher V erhält verursacht durch das Unternehmen U zwei negative Schufa Einträge.

Grund für die Einträge ist, dass U zwei Kreditanträgen (Barkredit sowie Sachkredit) von einem Betrüger B ohne ausreichender Prüfung stattgegeben hat. Die Auszahlung war also erfolgt. B hat vermutlich einen gefälschten Ausweis für das Post Ident genutzt, trotz der Tatsache, das B eine falsche Adresse, falsche Unterschrift und einen falschen Nettoverdienst angegeben hat (sprich die Angaben stimmen in keinster Weise mit denen von V überein.). Ferner wurde die Frage danach, seit wann V bei seinem Arbeitgeber beschäftigt ist, wurde von B gar nicht erst beantwortet. Auch die von B angegebene Handynummer war nicht die von V. Alle Angaben sind so weder im Schufa Datensatz noch im Register des Einwohnermeldeamts zu finden. V ist der Ansicht, dass dies von der Bank bei einem Kreditantrag unbedingt zu prüfen ist.

V ist seit zwei Monaten
auf Wohnungssuche und kann die kürzlich bestellte Schufa Auskunft, die bis auf die zwei nicht selbst verursachten negativen Schufa Einträge, ausschließlich positiv ist, so unter keinen Umständen für die „Wohbungsbewerbung" nutzen. Die aktuelle Wohnung von V wurde bereits Anfang Juni gekündigt. Er wird so aktuell wohl kaum eine Wohnung in einer Stadt, wo die Nachfrage das Angebot weit übersteigt, finden.

V überlegt gegen U Strafanzeige wegen dieser womöglich unzureichende Prüfung der Kreditanträge (welche zu den beiden Schufa Einträge führten und die nun V große Nachteile bei der Wohnungssuche bereiten) auf Schadensersatz zu stellen.

Wie wären wohl seine Aussichten?

Vielen Dank vorab!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Was ist der bezifferbare und nachweisbare Schaden?
Wurde den Forderungen schon nachweislich widersprochen?

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#2
 Von 
guest-12303.05.2021 15:13:34
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

V hat sofort nach Bekanntwerden der Einträge Anzeige erstattet und eine Kopie dieser sowohl der Schufa als auch dem U übermittelt.

Bezifferbarer Schade vielleicht, dass V einige Wohnung aufgrund der negativen Schufa entgehen und das er bereits seit mehreren Wochen viel Zeit aufgewendet hat (Telefonate mit Schufa, dem U sowie dem Anzeige aufgeben etc.

Ab Anfang September hat V keine Wohnung mehr und aktuell ist die Wohnungssuche mehr oder weniger ausgesetzt, aufgrund fehlender positiver Schufa.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Private Zeit ist nichts Wert. Da gibt es nichts zu beziffern.

Zitat:
dass V einige Wohnung aufgrund der negativen Schufa entgehen

Auch das lässt sich momentan nicht beziffern.

Zitat:
Ab Anfang September hat V keine Wohnung mehr und aktuell ist die Wohnungssuche mehr oder weniger ausgesetzt, aufgrund fehlender positiver Schufa.

V hat ebenso eine Schadensminderungspflicht. Das Aussetzen der Wohnungssuche zusammen mit einem Nicht-Agieren könnte blöd ausgehen. was spricht dagegen einen Anwalt mit einer einstweiligen Verfügung zur Löschung des Eintrags zu beauftragen?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
guest-12303.05.2021 15:13:34
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Private Zeit ist nichts Wert. Da gibt es nichts zu beziffern.

Zitat:
dass V einige Wohnung aufgrund der negativen Schufa entgehen

Auch das lässt sich momentan nicht beziffern.

Zitat:
Ab Anfang September hat V keine Wohnung mehr und aktuell ist die Wohnungssuche mehr oder weniger ausgesetzt, aufgrund fehlender positiver Schufa.

V hat ebenso eine Schadensminderungspflicht. Das Aussetzen der Wohnungssuche zusammen mit einem Nicht-Agieren könnte blöd ausgehen. was spricht dagegen einen Anwalt mit einer einstweiligen Verfügung zur Löschung des Eintrags zu beauftragen?


Danke!

Würden damit Kosten für V anfallen?

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Anwalts-/Gerichtskosten bezahlt erst mal er. Der Unterlege zahlt dann voraussichtlich. Die Schwierigkeit besteht womöglich darin, dass man hier nachweisen muss, dass B hier durch grobe Fahrlässigkeit das Problem verursacht hat. Wie lange ist der Widerspruch gegenüber Schufa und B denn her, was den Schufa-Eintrag angeht? Man sollte denen ggf. schon ein paar Tage Zeit lassen.

Ich würde mich da insbesondere auf die falsche Adresse stützen und die damit widerrechtliche Verknüpfung der Daten mit V. Damit verschiebt man das Problem argumentativ weniger hin zu "Musste B das bemerken" hin zu "Wieso haben die das dem V angelastet? Das durften die nicht, denn die hatten 0 Chancen, das mit der richtigen Adresse zu verknüpfen außer zu raten." Ob die Schufa einen Schattendatensatz eines Trickbetrügers hat, kann V ja egal sein, solange das nicht mit seiner Person verknüpft ist.

-- Editiert von mepeisen am 23.07.2018 05:55

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