Hallo, ich habe am 29. September bei IKEA etwas im Wert von 207,98 EUR gekauft und mit Karte gezahlt. Leider musste ich dann aufgrund einer wichtigeren Rate dieser Lastschrift widersprechen. Mit der Annahme, dass verständlicherweise dann Post im Briefkasten landet, mit der Aufforderung den Betrag zu zahlen, landete nun nach vier Wochen direkt das Schreiben vom Inkassobüro Plöckl auf meinem Tisch mit der Forderung über 293,42 EUR. Das ganze gliedert sich in den Grundbetrag von 207,98 EUR + 0,66 EUR Zinsen (5,00% Punklte über dem jew. Basiszinssatz seit dem 16.11.16) + Bankrücklastkosten 4,90 EUR + Adressauskunft Schufa 14,88 EUR + Bearbeitungskosten IKEA 11,00 EUR. Zusätzlich dazu kommen noch die Kosten von Plöckl in Höhe von 45,00 EUR für die Inanspruchnahme sowie 9,00 EUR für Auslagen. Nun soll ich das ganze auch bitte bis 23.12. bezahlen, was ich jedoch nicht kann, da ich erst ende des Monats meine BAfÖg-Nachzahlung bekomme. Eine andere Möglichkeit hab ich leider nicht, um das vorher schon zu bezahlen. Was ist das klügste, was ich jetzt machen kann?
IKEA Inkasso 2016
19. Dezember 2016
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Frage vom 19. Dezember 2016 | 11:38
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
IKEA Inkasso 2016
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 19. Dezember 2016 | 12:24
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16167x hilfreich)
Zitat:Adressauskunft Schufa 14,88 EUR
Zwar Blödsinn, denn korrekt wäre eine Adressauskunft bei deiner Bank gewesen.
Aber unterm Strich von den Kosten her bleibt es sich gleich.
Zitat:Bearbeitungskosten IKEA 11,00 EUR
Hat der BGH schon dutzendfach verboten. Zusätzliche Bearbeitungsgebühren sind nicht erlaubt.
Zitat:Zusätzlich dazu kommen noch die Kosten von Plöckl in Höhe von 45,00 EUR für die Inanspruchnahme sowie 9,00 EUR für Auslagen
Man kann über Inkassokosten diskutieren. Die Fachliteratur sieht das kritisch, dass man immer bei Rücklastschriften sofort ein Inkasso beauftragt.
Angeblich soll IKEA immer wieder klagen, wenn man die Gebühren nicht zahlt. Trotz Nachfragen an die Leute, die das hier und anderswo berichten, wurde nie ein Aktenzeichen benannt, so dass man das Urteil mal recherchieren könnte.
Zitat:Was ist das klügste, was ich jetzt machen kann?
So schnell wir möglich das nachvollziehbare bezahlen.
Dem Inkasso würde ich kurz vor Weihnachten folgendes schicken: "Wertes Inkasso. Ich weise die Forderung mangels Vorlage einer Original-Vollmacht zurück. Vorsorglich weise ich zudem die Bearbeitungsgebühren IKEA als frei erfunden und vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung als unerlaubt zurück. Hinsichtlich ihrer Kostennote werden Sie mir unverzüglich eine Vertragskopie des zwischen Ihnen und IKEA geschlossenen vollständigen Vertragswerkes zukommen lassen, sowie ein Bearbeitungsprotokoll zu diesem Vorgang. Dies ist notwendig, um eine Sachprüfung durchzuführen, ob sie eine Rechtsdienstleistung erbracht haben und welche Gebühr in Frage kommt. Auch hier verweise ich auf das BGH."
Und dann mal abwarten, was da folgt.
#2
Antwort vom 19. Dezember 2016 | 13:11
Von
Status: Unbeschreiblich (119635 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatMit der Annahme, dass verständlicherweise dann Post im Briefkasten landet, mit der Aufforderung den Betrag zu zahlen, landete nun nach vier Wochen direkt das Schreiben vom Inkassobüro Plöckl auf meinem Tisch :
Wunsch erfüllt...
Grundbetrag von 207,98 EUR + 0,66 EUR Zinsen: schnellstens zahlen
Bankrücklastkosten 4,90 EUR: schnellstens zahlen
Adressauskunft Schufa 14,88 EUR: schnellstens zahlen
Bearbeitungskosten IKEA 11,00 EUR: verweigern
Kosten von Plöckl in Höhe von 45,00 EUR: verweigern
sowie 9,00 EUR für Auslagen: verweigern
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#3
Antwort vom 20. Dezember 2016 | 13:52
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Antworten. Hilft mir schon mal weiter Den Betrag überweise ich dann direkt an IKEA, oder? Soll ich da dann an den Brief an Plöckl auch rein schreiben, dass ich das direkt an IKEA bezahlt habe? Und wegen der Adressspeicherung von Plöckl kann ich auch noch was in den Brief schreiben, oder?
-- Editiert von fb456053-66 am 20.12.2016 13:55
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