Hohe Inkassokosten

31. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
HyperViper
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 7x hilfreich)
Hohe Inkassokosten

Hallo Leutz!

Ich habe am 12.04.08 bei einem Internet-Shop DVD-Schutzhüllen per Vorkasse bestellt.
Ich wurde bereits einmal angemahnt den fälligen Betrag zu bezahlen. Heute kam ein Schreiben vom Inkassobüro. Steht ja auch in der AGB des Shops das nach der ersten Mahnung ein Inkassobüro beauftragt wird um die Zahlung einzutreiben. Alles gut und recht.

Aber der Betrag der Bestellung belief sich auf 12,98 Euro. Das Inkassobüro verlangt jetzt rund 55 Euro von mir. Das kann doch nicht sein, das ein Inkasso so hohe Gebühren verlangt. Auserdem liegt auch keine Vollmacht des Versandhauses bei.

Post vom Inkassobüro?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Geht nicht eindeutig hervor :
Hast Du denn die Hauptforderung an den Händler dann bezahlt oder nicht ?
Die DVD Hüllen wurden nicht verschickt ?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Bezahlt wurde offenkundig noch nicht. Oder liest Du davon etwas?

-----------------
"Hier fehlt ne Signatur..."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Unabhängig davon :
Das Inkasso macht bestimmt - Halbe Halbe - mit dem Händler :cheers:

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HyperViper
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 7x hilfreich)

Nene, bezahlt hab ich noch nicht.

Mir geht es rein um die Inkassokosten die mir zu hoch vorkommen.

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#5
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

...und nicht durchsetzungsfähig sind.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Warum nicht?

-----------------
"Hier fehlt ne Signatur..."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

42 € Gebühren (!!) bei einer Forderung von 12,98 !
Ich würde dem Händler ( nicht dem Inkassobüro) nachweisbar per fax/email anbieten hier z.b 17 € pauschal zu begleichen - gegen Zusendung der Ware versteht sich - und Ihm anheimstellen - falls er bezüglich der aufgeführten Inkassogebühren des extern beauftragten IBs anderer Meinung ist - Diese über den Rechtsweg einzuklagen.
Danach evtl vom Rückgaberecht Gebrauch machen




-- Editiert von thehellion am 01.06.2008 21:19:10

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#8
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

39 Euro sind legitim, analog RVG. Die 3 Euro sind als Gebühr der ersten Mahnung durchaus realistisch.

-----------------
"Hier fehlt ne Signatur..."

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Wenn expl wegen der 42 Inkassogebühren dann geklagt und der Gläubiger bzw das IB das Verfahren gewinnt übernehme ich die vollen Kosten von HyperViper und wähle zusätzlich die nächsten 10 Jahre FDP

lg

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#10
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Ja sicher

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"Hier fehlt ne Signatur..."

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