Hallo,
die im Betreff benannte Inkasso Firma will wegen eines angeblichen Vollstreckungstitel vom 05.07.2010 Geld von mir haben. Ich habe allerdings NIE irgendwelche Mahnungen, bescheide oder sonstiges bekommen! Eine übersicht wie diese enormen kosten entstanden sein sollen oder sonstiges gibt es auch nicht.
Sollte ich die Inkasso Firma kontaktieren oder lieber direkt meinen Anwalt einschalten? Es kann doch nicht sein das die mir so etwas durch kommen? Die Firma die angeblich Geld verlangt (weiss nicht ob ich den Namen nennen kann) ist mir bekannt und ich habe da auch öfter eingekauft! Allerdings immer nur Bar oder mit EC karte gezahlt nie auf Rechnung oder sonstiges!
Wie sollte ich eurer meinung nach vorgehen?
Mfg
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HFG Inkasso fordert geld!
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Hallo,
da das IK Büro sofort die Zwangsvollstreckung einleiten kann, sollten sie Ihren Rechtsanwalt aufsuchen. Sie sollten sich jedoch sicher sein, dass Sie wirklich nie einen Mahn- und im anschluss einen Vollstreckungsbescheid erhalten haben.
MfG
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Hi,
Also ich habe wirklich NIE etwas erhalten! Normal würde ich schon auf mahnungen etc. reagieren wenn diese wirklich berechtigt sind! Und so wie die summe jetzt ist gehe ich mal davon aus das die ausgangssumme wesentlich niedriger war und daher sehe ich keinen grund wieso ich das nicht von anfang an hätte gezahlt!
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Nichts zahlen!
Zuerst am besten Vollmacht oder Abtretungsurkunde und Kopie vom Vollstreckungsbescheid mit detaillierter Forderungsaufstellung vorlegen lassen.
Das man da ueberhaupt nachdenkt wundert mich echt immer wieder, wenn irgendeine Inkassorechnung ins Haus flattert!
Wenn dir dass zu bloed ist, direkt den Anwalt einschalten.
Selbstauskunft verlangen!
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Also zahlen wollte ich erstmal so oder so nicht! Ich habe versuche bei der inkasso firma anzurufen aber da gibts nur ne nachricht von wegen: "Wegen wartungsarbeiten sind wir erst am nächsten werktag für sie wieder erreichbar" und das war es dann auch schon.
Werde montag einfach direkt zum anwalt gehen und gut ist!
Aber vielen dank für die antworten bisher!
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Hallo,
eben nicht beim IK eine Kopie des VB anfordern. Dieses könnte als Heilung von Zustellungsmängerl gemäß § 189 ZPO
angesehen werden. Heißt die Fristen fangen an zu laufen. Alles weiter wird Ihnen der Rechtsanwalt schon mitteilen.
MfG
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quote:<hr size=1 noshade>Dieses könnte als Heilung von Zustellungsmängerl gemäß § 189 ZPO angesehen werden. <hr size=1 noshade>interesanter Hinweis von @ ich101
@angeluss
Ein gerichtlicher Mahnbescheid sowie der darauffolgende Vollstreckungsbescheid kann eigentlich nicht übersehen werden.
Gkläubiger und Ursprungsforderung sind Dir absolut unbekannt ?
Kann es sein das jemand in der Familie unter Deinen Namen eine Bestellung aufgegeben hat ?
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Also der gläubiger ist mir schon bekannt! Würde den namen ja hier nennen wenn ich darf!? Es ist eine große kette von geschäfften die überall in deutschland zu finden ist daher habe ich da schon SEHR oft eingekauft! Allerdings immer nur gegen bargeld oder halt mit EC karte! Ursprungsforderung, mahnbescheid oder sonstiges ist mir garnicht bekannt! Spätestens wenn irgendwas vom Gericht gekommen wäre hätte ich reagiert! Die summe beträgt knappe 400 euro und daher denke ich mal das die angangssumme sehr gering war und daher verstehe ich auch nicht wieso ich die nicht hätte zahlen sollen damals!
Das jemand aus meiner Familie was in meinem Namen bestellt hat kann ich ausschliessen! Aber dann wäre die post ja sowieso immer zu mir gekommen oder nicht? Habe noch nie eine rechnung nicht bezahlt! und sollte ich es mal vergessen haben und es kommt die erste mahnung wird spätestens da bezahlt!
Deswegen ist mir die ganze sache SEHR schleierhaft!
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Seltsam
MB UND VB müssten zugestellt sein - das ist kein "normaler " Brief
Bevor der MB auf den Weg geht kommen etliche Schreiben von IBs bzw RAs
Bist Du in der letzten zeit evtl umgezogen ?
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Habe 2004-2009 in der selben wohnung gewohnt und angeblich ist der vollstreckungstitel vom 5.7.2007. Ich weiss ja nicht wie lange sowas dauert aber vom zeitraum her sollte die post ja bei mir angekommen sein oder?
Aber ich habe wirklich GARNICHTS empfangen deswegen bin ich ja auch so verwirrt!
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Geh doch mal zum Rechtspfleger im Amtsgericht !
bzw poste diesen Sachverhalt auch mal hier :
http://www.f-sb.de/forumneu/forumdisplay.php?s=225355aeb1a7d18c495bf5051375f2e***=2
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Mal ne frage! Wäre es vom vorteil einen Anwalt bei mir vor ort zu nehmen oder einen der nahe an der hamburger inkasso firma ist?
Habe kein ahnung wie sowas abläuft deswegen frage ich lieber bevor ich dobbelt anwalt bezahlen muss.
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Zur Frage des RAs : Natürlich einen an Deinem Ort nehmen
Du müsstest erst mal rauskriegen ob überhaupt tituliert ist !!
Geh doch mal zum Rechtspfleger am Amtsgericht
Normalerweise würde ich sagen : Kopie des Titels einfordern !
Wäre aber evtl unklug ( siehe Hinweis von Ich101 )
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