Moin,
aus Interesse habe ich eine grundsätzliche Frage. Ich bin grad über ein Urteil gestolpert:
Zitat:So durfte ein gewerblicher Vermieter von seinen säumigen Mietern keine Inkassokosten verlangen. Das Gericht hielt dem Vermieter entgegen, er hätte die Mahnungen auch selbst schreiben können. Er habe seine Mahnabteilung auf ein rechtlich selbstständiges Inkasso-Unternehmen ausgelagert und dürfe die Schuldner mit diesen Kosten nicht belasten, (AG Dortmund, Urteil vom 8. August 2012, Az. 425 C 6285/12 ; AG Hamm, Urteil vom 16. Mai 2014, Az. 17 C 443/13 ).
Gilt das für alle gewerbliche Großunternehmen, zB auch Strom-/Gasversorger, Telefonanmieter etc.?
Gibt es da schon eine BGH Entscheidung (ich hab keine gefunden)?
Ab wann ist man ein Großunternehmen?
Danke schon mal allen für das Interesse und die Antworten.
-- Editiert von AltesHaus am 15.10.2018 11:03