Gläubiger, Inkasso, Rechtsanwalt

6. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
Candlelight123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gläubiger, Inkasso, Rechtsanwalt

Schönen guten Tag!

Ich möchte hinsichtlich des folgenden Sachverhaltes gern mal eine außenstehende Meinung hören:

Vor einigen Monaten habe ich mir im Internet ein Buch gekauft (Zahlungsart: Rechnung: 24,80 Euro). Nun habe ich mich daraufhin längere Zeit im ausland aufgehalten und bei meiner Heimkehr feststellen müssen, dass ich es irgendwie vergessen habe, die Rechnung zu bezahlen. Folglich hatte ich mehrere Mahnungen von der Firma Infoscore Forderungsmanagement im Briefkasten. Das zuletzt angekommene Schreiben beinhaltete die letzte Zahlungsaufforderung des Gesamtbetrages von mittlerweile 57,06 Euro. In dem Brief ist mir das Inkassounternehmen allerdings noch ein Stück weit entgegengekommen: Sie haben mir 2 Optionen genannt, wie es sich vermeiden lässt, dass sie einen Rechtsanwalt hinzuziehen werden:

1. Die Überweisung des Gesamtbetrages ODER DIE ÜBERWEISUNG EINES ANGEMESSENEN TEILBETRAGES bis zum 24.05.2013
2. Eine schriftliche Kontaktaufnahme und Stellungsnahme meinerseits um weitere Zahlungsvereinbarungen treffen zu können.

Ich entschied mich für die erste Option und habe "einen angemessenen Teilbetrag" in Höhe der Hautpforderung von 24,80 Euro überwiesen.

Nun zum eigentlichen Problem: Der Betrag wurde von mir fälschlicherweise auf das Konto des Gläubigers, bei welchem ich das Buch bestellt habe, überwiesen, nicht jedoch auf das Konto des Inkassounternehmens. Da diese nun offensichtlich nichts davon wussten, dass die Hauptforderung beim Gläubiger beglichen wurde, hat Infoscore einen Rechtsanwalt konsultiert, von welchem ich gestern Post bekam. Nun kommt zu der Gesamtforderung des Inkassobüros noch die übliche Rechtsanwaltsgebühr in Höhe von 39 Euro dazu. Ich habe noch vor Erhalt des anwaltlichen Schreibens zu Beginn dieser Woche die Inkassokosten, die Mahnauslagen und die Verzugszinsen an Infoscore überwiesen. Faktisch gesehen, bin nich also sowohl mit dem Gläubiger, als auch mit Infoscore quitt. Bezüglich des Schreibens der Anwaltskanzlei bin ich in Widerspruch gegangen, habe den sachverhalt entsprechend geschildert und habe ihnen sowohl eine Kopie des Schreibens von infoscore, in welcher die Möglichkeit der Überweisung eines Teilbetrages aufgeführt wurde, und eine Kopie der entsprechenden Kontoauszüge geschickt. Jetzt heißt es: Abwarten.... Meine Frage ist nun die folgende:
Muss ich die 39 euro Anwaltsgebühren trotzdem bezahlen? Mein gesunder Menschenverstand sagt mir jedenfalls, dass die Beauftragung eines Anwaltes von Infoscore zum Teil deren eigenes Verschulden ist, wenn sie sich mit ihren Auftraggebern nicht ordnungsgemäß absprechen. Schließlich haben sie mir ja 2 Möglichkeiten genannt, wie es vermieden werden kann, dass ein Anwalt mit ins Spiel kommt... Wenn ich nun eine dieser beiden Voraussetzungen mit der Überweisung des Teilbetrages erfüllt habe und sie dennoch einen Anwalt konsultieren, kann man doch nicht erwarten, dass ich für deren Kommunikationsprobleme aufkommen muss oder irre ich mich? Ich wäre dankbar, wenn ihr mir eure Ansichten
schildern könntet :)

-----------------
""

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Bei Infoscore und der Haasengesellschaft ist es nicht verkehrt, die Forderung direkt an den Gläubiger zu überweisen.
Nachteil: Die Haasengesellschaft wird trotzdem einen Mahnbescheid sowie einen Vollstreckungsbescheid beantragen und die bereits gezahlte Summe nebst künstlich erzeugten Nebenkosten einfordern.Die Haasen 'erfinden' eine neue Kundennummer der Gläubigerin, unter der dann weiterin unter Anderem die bereits gezahlte Hauptforderung erneut gefordert wird.

Nachfragen bei der Gläubigerin unter der erfundenen Kundennummer laufen regelmässig ins Leere.

Infoscore erzeugt weitere Kosten, während die Sache eigentlich an die Haasen abgegeben wurde.

Weiterer Nachteil: Infoscore wird die Daten an ihre Schwesterfirma weiterleiten, was zu einem Negativeintrag führen wird.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
In dem Brief ist mir das Inkassounternehmen allerdings noch ein Stück weit entgegengekommen

Sind sie nicht wirklich. Sie haben anfangs mit den Gebühren überzogen. Entgegenkommen ist das nicht.

quote:
Da diese nun offensichtlich nichts davon wussten, dass die Hauptforderung beim Gläubiger beglichen wurde, hat Infoscore einen Rechtsanwalt konsultiert

Nicht dein Problem.

quote:
Nun kommt zu der Gesamtforderung des Inkassobüros noch die übliche Rechtsanwaltsgebühr in Höhe von 39 Euro dazu

Da du bezahlt hast immer noch nicht dein Problem.

quote:
Ich habe noch vor Erhalt des anwaltlichen Schreibens zu Beginn dieser Woche die Inkassokosten, die Mahnauslagen und die Verzugszinsen an Infoscore überwiesen

Das war vollkommen unnötig. Zumindest die Inkassokosten betreffend.

quote:
Mein gesunder Menschenverstand sagt mir jedenfalls, dass die Beauftragung eines Anwaltes von Infoscore zum Teil deren eigenes Verschulden ist, wenn sie sich mit ihren Auftraggebern nicht ordnungsgemäß absprechen.

Zu 100% deren reines Privatvergnügen. Zudem sind Inkassogebühren und Anwaltsgebühren unzulässige Kostendopplung.

Ich würde gar nicht mehr reagieren. Die Schreiben brav abheften. Werden die Formulierungen zu heftig (Drohung Gerichtsvollzieher Und Co) würde ich persönlich Strafanzeige wegen Nötigung erstatten. Ist aber Geschmackssache. Kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid (Briefkasten täglich leeren!), diesem sofort widersprechen. Fertig.

Wenn du gerade eine saubere Schufa brauchst, würde ich einmalig per Einschreiben reagieren. Beispiel
"Hallo. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten. Ich untersage die Meldung an Auskunfteien. Je nach Formulierung weiterer Schreiben werde ich mir weitere Schritte vorbehalten (Klage wegen Gefährdung der Kreditwürdigkeit, Feststellungsklage zur Unzulässigkeit der Forderung u.ä.). Weitere Konversation unerwünscht. Einem Mahnbescheid werde ich widersprechen."


-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die vorgerichtlichen Anwaltsgebühren sind ohnehin grundsätzlich (!) nicht zusätzlich zu den vorgerichtlichen Inkassogebühren erstattungsfähig
Natürlich nur wenn der schuldner über diesen Sachverhalt informiert ist ;-)
Ich würde gegenüber dem RA die Forderung vollumfänglich schriftlich zurückweisen - 2 oder 3 Bettelbriefe können trotzdem kommen

Die Inkassogebühren hättest Du Dir übrigens ebenfalls einsparen können :
http://sudabeh.blog.de/2012/03/24/rechtsprechung-inkassogebuehren-13299956/

ICH hätte die Hauptforderung plus 3 € pro Mahnbrief plus 1 € pauschal an Zunsen unangekündigt und zweckgebunden an den GL direkt überwiesen und gegenüber dem Inkassoladen die Forderung schriftlich mangels Vorlage der Vollmacht gem BGB 174 zurückgewiesen


-----------------
"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.986 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen